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Vorsorge in der Schweiz
Blicken Sie sicher in Ihre Zukunft
Die soziale Sicherheit gehört zu den tragenden Elementen des Schweizer Staates. Als Teil dieser Sicherheit garantiert das in der Bundesverfassung verankerte Dreisäulenkonzept Ihre persönliche und berufliche Vorsorge sowie die Ihrer Angehörigen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall.
Das Dreisäulenkonzept baut auf folgende Pfeiler:

| Gegenstand | Obligatorische, staatliche Vorsorge |
| Basis | AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) IV (Invalidenversicherung) und Ergänzungsleistungen EO (Erwerbsersatzordnung, s. Merkblatt Mutterschaftsversicherung) |
| Ziel | Existenzsicherung |
| Finanzierung | Umlageverfahren (Erwerbstätige bezahlen für Rentner) |
| Gegenstand | Obligatorische, berufliche Vorsorge |
| Basis | BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) |
| Ziel | Fortsetzung Ihres und des gewohnten Lebensstandards Ihrer Angehörigen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall - in Verbindung mit der 1. Säule |
| Finanzierung | Kapitaldeckungsverfahren (Sparen) |
| Gegenstand | Freiwillige, private Vorsorge |
| Basis | Bundesverfassung |
| Ziel | Erfüllung privater Wünsche Schliessung von Vorsorgelücken, welche durch 1. und 2. Säule nicht abgedeckt werden Steueroptimierung |
| Finanzierung | Kapitaldeckungsverfahren (Sparen) |
