3. Säule: Private Vorsorge

Die Zukunft gehört Ihnen

Als Ergänzung zur staatlichen (1. Säule) und zur beruflichen Vorsorge (2. Säule) wurde 1972 die private Vorsorge in der Bundesverfassung verankert. Diese 3. Säule dient dazu, Ihren individuellen Lebensstandard abzusichern und eventuelle Einkommenslücken zu füllen, die durch die ersten beiden Säulen entstehen.
Die private Vorsorge ist freiwillig und wird von Bund und Kantonen mit Steuervergünstigungen gefördert. Sie finanziert sich im Kapitaldeckungsverfahren.

Lücken füllen

Die 3. Säule ermöglicht Ihnen also einen erholsamen Ruhestand ohne existenzielle Sorgen. Vorsorgelücken werden durch die private Vorsorge auch bei Invalidität und im Todesfall gedeckt. So sichern Sie auch Ihren Angehörigen eine sorgenfreie Zukunft.

Sie haben die Wahl

Die private Vorsorge wird in zwei Kategorien unterteilt: Säule 3a (gebundene Vorsorge) und 3b (freie Vorsorge). Die wichtigsten Unterschiede sind:

 Säule 3a - gebundene VorsorgeSäule 3b - freie Vorsorge
Mögliche VersicherteAlle in der Schweiz wohnhaften und steuerpflichtigen ErwerbstätigenAlle, ohne Einschränkung
BegünstigungenBei Alter und Invalidität:
Nur Versicherter selber

Bei Tod:
Nur Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister und gesetzliche Erben
Frei wählbar
SteuervorteileBis maximal:
Arbeitnehmer: CHF 6 682.-
Selbständige: CHF 33 408.- bzw. 20% des Einkommens
Normale Pauschalabzüge für Versicherungsprämien

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