3. Säule: Private Vorsorge
Die Zukunft gehört Ihnen
Als Ergänzung zur staatlichen (1. Säule) und zur beruflichen Vorsorge (2. Säule) wurde 1972 die private Vorsorge in der Bundesverfassung verankert. Diese 3. Säule dient dazu, Ihren individuellen Lebensstandard abzusichern und eventuelle Einkommenslücken zu füllen, die durch die ersten beiden Säulen entstehen.
Die private Vorsorge ist freiwillig und wird von Bund und Kantonen mit Steuervergünstigungen gefördert. Sie finanziert sich im Kapitaldeckungsverfahren.
Lücken füllen
Die 3. Säule ermöglicht Ihnen also einen erholsamen Ruhestand ohne existenzielle Sorgen. Vorsorgelücken werden durch die private Vorsorge auch bei Invalidität und im Todesfall gedeckt. So sichern Sie auch Ihren Angehörigen eine sorgenfreie Zukunft.

Sie haben die Wahl
Die private Vorsorge wird in zwei Kategorien unterteilt: Säule 3a (gebundene Vorsorge) und 3b (freie Vorsorge). Die wichtigsten Unterschiede sind:
| Säule 3a - gebundene Vorsorge | Säule 3b - freie Vorsorge | |
|---|---|---|
| Mögliche Versicherte | Alle in der Schweiz wohnhaften und steuerpflichtigen Erwerbstätigen | Alle, ohne Einschränkung |
| Begünstigungen | Bei Alter und Invalidität: Nur Versicherter selber Bei Tod: Nur Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister und gesetzliche Erben | Frei wählbar |
| Steuervorteile | Bis maximal: Arbeitnehmer: CHF 6 682.- Selbständige: CHF 33 408.- bzw. 20% des Einkommens | Normale Pauschalabzüge für Versicherungsprämien |

