Gebundene und freie Vorsorge
Individuell vorsorgen mit der 3. Säule
Bei Ihrer privaten Vorsorge können Sie sich zwischen der freien Vorsorge (Säule 3b) und der vom Staat steuerlich privilegierten gebundenen Vorsorge (Säule 3a) entscheiden. Beide Konzepte bieten die Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge zu optimieren und zusätzlich oder ausschliesslich den wichtigen Versicherungsschutz im Todesfall und bei dauernder Erwerbsunfähigkeit zu erhöhen.
Gebundene Vorsorge auf einen Blick
| Personenkreis | Erwerbstätige mit Wohnsitz Schweiz |
| Beiträge | Maximal Beitrag pro Jahr gesetzlich vorgeschrieben (Erwerbstätige mit 2. Säule CHF 6 682.-; Erwerbstätige ohne 2. Säule 20% des Erwerbseinkommens oder CHF 33 408.-) |
| Zweck | Altersvorsorge |
| Steuern | Beiträge sind vollumfänglich abzugsfähig |
| Im Todesfall | Gesetzliche Erben werden begünstigt |
Bei der gebundenen Vorsorge nimmt der Versicherte gesetzliche Einschränkungen in Kauf, profitiert jedoch im Gegenzug von Steuereinsparungen. Mit der Säule 3a können Erwerbstätige (mit und ohne 2. Säule) die Altersvorsorge ergänzen. Angeboten werden in der gebundenen Vorsorge Versicherungsprodukte (Alter, Erwerbsunfähigkeit und Todesfall) sowie Bankprodukte (z.B. Vorsorgekonto).
Freie Vorsorge auf einen Blick
| Personenkreis | Grundsätzlich jede Person |
| Beiträge | Umfang und Periodizität frei wählbar |
| Zweck | Frei wählbar |
| Steuern | Sehr beschränkte Abzugsmöglichkeiten |
| Im Todesfall | Begünstigter frei einsetzbar |
Eine Säule 3b kann jede Person abschliessen. Die freie Vorsorge zeichnet sich durch viel Flexibilität und Individualität aus: Es kann frei entschieden werden, mit welchen Mitteln, in welchem Umfang und zu welchem Zweck die freie Vorsorge betrieben werden soll. Auch hier werden Versicherungs- und Bankprodukte angeboten.

