Swiss Life Hypotheken
Unsere Lösung für die Finanzierung Ihres Eigenheims
Verwirklichen Sie sich den Traum vom eigenen Heim.
Swiss Life unterstützt Sie dabei und bietet Ihnen eine massgeschneiderte Lösung für die Finanzierung Ihres Eigenheims.
Mit Swiss Life profitieren Sie mehrfach
Eine Hypothek von Swiss Life bietet Ihnen nicht nur attraktive Hypothekarzinssätze: Durch den Abschluss einer Vorsorgepolice können Sie Ihre Hypothek indirekt amortisieren und dadurch von interessanten Steuervorteilen sowie einem Risikoschutz bei Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall profitieren.
Swiss Life bietet Ihnen 3 Möglichkeiten:
Wählen Sie zwischen einer Festhypothek, einer variablen Hypothek und einer LIBOR-Hypothek.
Die wichtigsten Merkmale im Vergleich:
| Festhypothek | Variable Hypothek | LIBOR-Hypothek | |
|---|---|---|---|
| Mindestbetrag: | CHF 250 000 Gesamthypothek, Minimal CHF 100 000 pro Laufzeit | CHF 250 000 Gesamthypothek | CHF 500 000 Gesamthypothek, Minimal CHF 250 000 pro Laufzeit |
| Art der Hypothek: | 1. und 2. Hypothek | 1. und 2. Hypothek | 1. und 2. Hypothek |
| Amortisations-möglichkeit: | Indirekt | Indirekt oder direkt | Indirekt |
| Amortisationspflicht: | Bei Belehnung grösser als 2⁄3 des Verkehrswertes besteht eine Amortisationspflicht. | ||
| Kündigung/ Rückzahlung: | Auf Ende der Laufzeit | Jederzeit auf 3 Monate kündbar | Auf Ende der Laufzeit |
| Zinsfestlegung: | Bis 12 Monate vorher | Am Tag der Auszahlung | Alle 3, 6 oder 12 Monate (wahlweise) |
| Laufzeit: | 3 bis 15 Jahre | Unbegrenzt | 3 oder 5 Jahre |
| Produktwechsel: | Auf Ende der Laufzeit | Jederzeit in eine Fest- oder LIBOR-Hypothek | In eine Festhypothek mit längeren Laufzeiten |
Finanzierungsrichtlinien
Allgemein
- Swiss Life finanziert Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen in der Schweiz, welche vom Kreditnehmer als Hauptwohnsitz genutzt werden, sowie Mehrfamilienhäuser und Geschäftshäuser in der Schweiz.
- Hypotheken werden nur an persönlich haftende Kreditnehmer (natürliche Personen) vergeben.
- Für Renditeobjekte gelten spezielle Bestimmungen.
Nicht finanziert werden
- Bauland und Bauvorhaben (Baukredite)
- Ferienhäuser und Ferienwohnungen
- Einfamilienhäuser mit Gewerbe-Anbau
- Objekte mit eingeschränktem Markt
Amortisation
Bei selbstbewohntem Wohneigentum: Die 2. Hypothek muss innert 20 Jahren bzw. bis zum 60. Altersjahr des Hauptkreditnehmers amortisiert sein.

