Rente oder Kapitalbezug?

Eine entscheidende Frage

Pensionskassengelder (BVG, 2. Säule) können Sie in Form einer regelmässigen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung beziehen. Welche Form Sie wählen, hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab.

Als Leitfaden zur Entscheidungsfindung sollten Sie folgende Fragen beantworten:

  • Wie hoch ist mein Grundbedarf, bzw. was sind meine fixen Ausgaben und finanziellen Verpflichtungen?
  • Möchte ich ein lebenslanges, regelmässiges Einkommen oder mein Kapital selber verwalten?
  • Habe ich genügend Kenntnisse, um Kapital sicher und rentabel anzulegen?
  • Will ich mich auch mit 80 Jahren noch selbst um meine Anlagen kümmern?
  • Wie wirken sich die beiden Lösungen auf meine Steuersituation aus?
  • Wie werden meine Angehörigen gestellt sein, sollte mir etwas zustossen?

Die Unterschiede im Überblick

Als Regel – unabhängig der Vor- und Nachteile - gilt: Der Grundbedarf muss über die Leistungen aus der 1. und 2. Säule lebenslang gedeckt sein. Was darüber hinausgeht, kann unter Umständen als Kapital bezogen werden.

 RentenbezugKapitalbezug
Vorteile
  • Regelmässige Leistungen bis ans Lebensende
  • Sicherheit
  • Hinterlassenenrente
  • Flexibilität
  • Anlagemöglichkeiten mit Chance auf höhere Rendite
  • Schulden können abgebaut werden (z.B. Hypotheken)
Nachteile
  • Im Todesfall kommt das vorhandene Alterskapital nicht den Hinterlassenen zugute
  • Keine Möglichkeit von Börsengewinnen zu profitieren
  • Keine Flexibilität für ausserordentliche Ausgaben
  • Kapital muss bis ans Lebensende selbst verwaltet werden
  • Sicherheit ist nicht gewährleistet (keine Garantien)
  • Gefahr, sich von boomenden Börsen blenden zu lassen
  • Bei sinkenden Börsenkursen schrumpft das Alterkapital schnell und es muss mit Einschränkungen im Lebensstandard gerechnet werden
Steuern
  • Einkommenssteuer aus der Rente
  • Das Kapital wird gesondert vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz versteuert.