Pensionierung und Steuern
Sparen Sie Steuern
Über die 3. Säule gestalten Sie nicht nur Ihre Vorsorge individuell und ergänzen so die Leistungen der Pensionskasse, Sie sparen gleichzeitig auch Steuern. Je nach Art der Vorsorge sind die Steuervorzüge unterschiedlich.
Gebundene Vorsorge (Säule 3a)
Die Beiträge an Vorsorgepolicen sind von Ihrem Erwerbseinkommen abziehbar. So werden sie während der gesamten Laufzeit der Vorsorgezahlungen steuerlich entlastet. Die Leistungen aus Vorsorgepolicen müssen erst bei deren Ablauf resp. Auszahlung zu einem reduzierten Satz als Einkommen versteuert werden.
Freie Vorsorge (Säule 3b)
Die Prämien Ihrer freien Vorsorge sind nur in beschränktem Rahmen von Ihrem Erwerbseinkommen abziehbar. Dies dann, wenn der zulässige Abzugsbetrag nicht bereits durch Ihre Prämienbeiträge an Kranken und Unfallversicherungen ausgeschöpft ist. Überschüsse aus den Anlagen sind von der Einkommenssteuer befreit.
Die Unterschiede im Überblick
| Gebundene Vorsorge | Freie Vorsorge | |
|---|---|---|
| Maximal vom Einkommen abziehbarer Betrag für | ||
Arbeitnehmer | CHF 6 682.-/Jahr | Nur beschränkt abzugsfähig |
| Selbständigerwerbende | CHF 33 408.-/Jahr | |
| Begünstigung | Freie Wahl eingeschränkt | Freie Wahl |
| Vermögensbesteuerung | In der Regel keine | der Rückkaufswert untersteht grundsätzlich der Vermögenssteuer, in einigen Kantonen sind laufende Renten davon ausgenommen |
| Einkommensbesteuerung | ||
Kapitalauszahlung im Erlebensfall | getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz | getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz, in einzelnen Kantonen zusätzlich Erbschaftssteuer |
| Kapitalauszahlung im Todesfall | zusammen mit dem übrigen Einkommen unter gewissen Bedingungen ist die Auszahlung im Erlebensfall steuerfrei | je nach Produkt und Kanton unterschiedliche steuerliche Behandlung, allenfalls auch Erbschaftssteuer |
| Invalidenrenten | zusammen mit dem übrigen Einkommen | zusammen mit dem übrigen Einkommen |

