Nützlich für Sie

Pensionierung und Steuern

Sparen Sie Steuern

Über die 3. Säule gestalten Sie nicht nur Ihre Vorsorge individuell und ergänzen so die Leistungen der Pensionskasse, Sie sparen gleichzeitig auch Steuern. Je nach Art der Vorsorge sind die Steuervorzüge unterschiedlich.

Gebundene Vorsorge (Säule 3a)

Die Beiträge an Vorsorgepolicen sind von Ihrem Erwerbseinkommen abziehbar. So werden sie während der gesamten Laufzeit der Vorsorgezahlungen steuerlich entlastet. Die Leistungen aus Vorsorgepolicen müssen erst bei deren Ablauf resp. Auszahlung zu einem reduzierten Satz als Einkommen versteuert werden.

Freie Vorsorge (Säule 3b)

Die Prämien Ihrer freien Vorsorge sind nur in beschränktem Rahmen von Ihrem Erwerbseinkommen abziehbar. Dies dann, wenn der zulässige Abzugsbetrag nicht bereits durch Ihre Prämienbeiträge an Kranken und Unfallversicherungen ausgeschöpft ist. Überschüsse aus den Anlagen sind von der Einkommenssteuer befreit.

Die Unterschiede im Überblick

 Gebundene VorsorgeFreie Vorsorge
Maximal vom Einkommen abziehbarer Betrag für  

Arbeitnehmer

CHF 6 682.-/Jahr

Nur beschränkt abzugsfähig
SelbständigerwerbendeCHF 33 408.-/Jahr
   
BegünstigungFreie Wahl eingeschränktFreie Wahl
   
VermögensbesteuerungIn der Regel keineder Rückkaufswert untersteht grundsätzlich der Vermögenssteuer, in einigen Kantonen sind laufende Renten davon ausgenommen
   
Einkommensbesteuerung  

Kapitalauszahlung im Erlebensfall

getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatzgetrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz, in einzelnen Kantonen zusätzlich Erbschaftssteuer
Kapitalauszahlung im Todesfallzusammen mit dem übrigen Einkommen unter gewissen Bedingungen ist die Auszahlung im Erlebensfall steuerfreije nach Produkt und Kanton unterschiedliche steuerliche Behandlung, allenfalls auch Erbschaftssteuer
Invalidenrentenzusammen mit dem übrigen Einkommenzusammen mit dem übrigen Einkommen