Nützlich für Sie
Publikationen
Vererben
Den Nachlass rechtzeitig regeln
Wer kann wieviel erben?
Ihren letzten Willen dürfen Sie in Ihrem Testament frei formulieren. Wenn Sie von diesem Recht keinen Gebrauch machen, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Kann ich mit einer Lebensversicherung meinen unverheirateten Partner privilegieren?
Ja, denn durch eine Todesfallversicherung können Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin als Begünstigte einsetzen. So haben begünstigte Partner gegenüber der Versicherung einen direkten Anspruch, unabhängig davon, ob sie auch erbberechtigt sind. Die Versicherungssumme gehört nicht zum Vermögen bzw. zum Nachlass des Versicherungsnehmers. Da die Versicherungsleistung dem Begünstigten direkt zukommt, können Erben des Versicherungsnehmers das Kapital dem begünstigten Partner nicht entziehen.
- Ausnahme: Bei rückkaufsfähigen Lebensversicherungen kann eine allfällige Pflichtteilsverletzung eingeklagt werden.
- Besonderheit: Kinder, Ehegatte, eingetragene/r Partner/in, Eltern, Grosseltern oder Geschwister erhalten die Versicherungsleistung auch dann, wenn sie die Erbschaft ausschlagen.
Die gesetzliche Erbfolge

Der überlebende Ehegatte/eingetragene Partner erbt immer.
Die 4 erbrechtlichen Grundregeln
- Der nähere Stamm schliesst den entfernteren vom Erbrecht aus.
- Ist ein Erbe vorverstorben, fällt sein Anteil an seine Nachkommen.
- Sind keine Nachkommen vorhanden, so fällt die Erbschaft je zur Hälfte an die Vater- und Mutterseite.
- Die Grosseltern der väterlichen und der mütterlichen Seite erben auf jeder Seite ebenfalls die Hälfte. Erst wenn bei keinem der beiden grosselterlichen Stämme der einen Seite Angehörige vorhanden sind, erbt die andere Seite alles.

