Freizügigkeitsleistungen

Freizügigkeit von Pensionskassengeldern

Pensionskassengelder sind ein wichtiger Bestandteil Ihrer persönlichen Vorsorge. Zur Vermögensplanung, zu Zugriffsrechten und weiteren wichtigen Fragen geben wir Ihnen hier die Antworten.

Verlustfreier Wechsel Ihrer Pensionskasse

Mit dem 1995 in Kraft getretenen Freizügigkeitsgesetz werden Ihnen bei einem Policenwechsel sämtliche Leistungen auf Ihre neue Police übertragen. Auch solche, die über das BVG hinausgehen. Dies gilt sowohl für Kassen- oder Policenwechsel als auch bei längerer Teilzeitarbeit.

Freizügigkeitspolice oder -konto

Falls Freizügigkeitsgelder nicht – oder nicht leistungswirksam – in eine neue Kasse übernommen werden können, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können entweder eine Freizügigkeitspolice abschliessen oder ein Freizügigkeitskonto eröffnen. Dies trifft in folgenden Fällen zu:

  • Vorübergehende oder definitive Aufgabe der Erwerbstätigkeit (z.B. Stellenwechsel, Auslandaufenthalt, Mutterschaft)
  • Aufnahme selbständiger Erwerbstätigkeit
  • Zahlungen bei Ehescheidung, Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
  • Einkommen liegt neu unterhalb der BVG-pflichtigen Limite (z.B. wegen Teilzeitarbeit)

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