Unfallschutz
Unfallversicherung UVG und UVGZ von Helsana
Alle Arbeitnehmenden müssen von Gesetzes wegen über eine Versicherung verfügen, die gesundheitliche, wirtschaftliche und immaterielle Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten auffängt. Die Beiträge an die Grundversicherung werden dabei hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Selbständigerwerbende haben die Möglichkeit, der freiwilligen Versicherung gemäss UVG beizutreten.
Vorgeschriebene Leistungen
- Bestimmte Bereiche von Heilbehandlungen
- Sachschäden im direkten Zusammenhang mit Unfällen
- Reise-, Transport- und Rettungskosten
Des Weiteren werden Geldleistungen in Form von Invalidenrente, Abfindung, Taggeld etc. in Abhängigkeit der Lohnprozente erbracht.
Optionale Zusatzversicherung
Wenn Sie den Wunsch haben, über die Grundversorgung hinaus Ihre Vorsorgeleistungen zu optimieren, dann finden Sie bei Helsana für Ihre Arbeitnehmenden auch Unfallzusatzversicherungen. So können Sie sämtliche UVG-Lücken schliessen.
Helsana - Ihr verlässlicher Partner
Unser Partnerunternehmen Helsana steht Ihnen im Bereich der Unfallversicherung als kompetenter Partner zur Seite und bietet Ihnen individuelle Lösungen nach UVG (und UVGZ) an.

