Swiss Life Sammelstiftung BASIS
Zahlen und Fakten zur Sammelstiftung BASIS
Die der Swiss Life Sammelstiftung BASIS angeschlossenen Unternehmen haben sich für eine Vollversicherungslösung zur Durchführung des BVG entschieden. Sämtliche biometrischen Risiken (Invalidität, Tod und Langlebigkeit) sowie das Anlage- und Zinsrisiko sind bei Swiss Life rückgedeckt.
Geschäftsberichte
Portrait
Geschichtlicher Überblick
Gründungsdatum: 13.12.1983
Name der Vorsorgeeinrichtung bei Gründung: BVG-Sammelstiftung der Coop Leben
Zweck: Durchführung der obligatorischen Vorsorge gemäss BVG per 1. Januar 1985
Namensänderung durch Übernahme im Mai 2002: Schweizerische National Sammelstiftung BVG
Namensänderung durch Übernahme im Januar 2012: Swiss Life Sammelstiftung BASIS
Allgemeines
Art der Risikoabdeckung: Vollständig bei Swiss Life
Deckungsgrad: Sämtliche Versicherungs- und Anlagerisiken sind jederzeit zu 100% durch Swiss Life gedeckt.
Stiftungsrat
Organigramm
Aufgaben
Der Stiftungsrat sorgt für die Durchführung der Stiftungsaufgaben, soweit dafür nicht die Verwaltungskommissionen der einzelnen angeschlossenen Arbeitgeber zuständig sind und soweit sie sich nicht aus der Geschäftsführungstätigkeit, die von der Stifterin besorgt wird, ergeben.
Der Stiftungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Überwachung der Geschäfte der Stiftung, die in seinem Auftrag und nach seinen Weisungen geführt werden.
- Abnahme der Jahresrechnung der Stiftung.
- Bestimmung der Revisionsstelle und des Experten oder der Expertin für die berufliche Vorsorge.
Produkte
Swiss Life Business Protect
Dokumente
Unterlagen zur Stiftung
| Titel | Grösse | Datum |
|---|---|---|
| Organisationsreglement der Stiftung | 76 kB | 02.10.2012 |
| Reglement für die Wahl der Arbeitgeber-Vertreter in den Stiftungsrat | 65 kB | 15.10.2012 |
| Reglement für die Wahl der Arbeitnehmer-Vertreter in den Stiftungsrat | 72 kB | 15.10.2012 |
| Stiftungsurkunde | 91 kB | 29.06.2012 |
Anlagen
Angaben zu den Vermögensanlagen von Swiss Life für das Deckungskapital
Die nachfolgenden Informationen beruhen auf Angaben von Swiss Life und sind nicht Gegenstand der Prüfung durch die Revisionsstelle der BVG-Sammelstiftung Swiss Life. Das Deckungskapital ist im Rahmen des besonderen gebundenen Vermögens kollektiv von Swiss Life für die berufliche Vorsorge angelegt. Dieses Deckungskapital ist keine Vermögensanlage der Stiftung. Swiss Life garantiert die fachgerechte Anlage der Gelder und zudem die Einhaltung der Begrenzungen gemäss den gesetzlichen Vorschriften. Für Detailinformationen wird auf die Betriebsrechnung für das Kollektivgeschäft von Swiss Life hingewiesen.
Revisionstelle
PricewaterhouseCoopers AG, Basel
Experte
Allvisa AG, Urs Schläpfer, Zürich

