Sammelstiftung berufliche Vorsorge Swiss Life
Zahlen und Fakten zur Sammelstiftung berufliche Vorsorge
Die der Sammelstiftung berufliche Vorsorge Swiss Life angeschlossenen Unternehmen haben sich für eine teilautonome Sammelstiftungslösung mit Anlagen auf Ebene des einzelnen Vorsorgewerks entschieden. Die Risiken Tod und Invalidität werden vollständig durch Swiss Life rückgedeckt. Die Anlagerisiken tragen die ihr angeschlossenen Vorsorgewerke.
Geschäftsberichte
Portrait
Geschichtlicher Überblick
Gründungsdatum: 12.01.1984
Name der Vorsorgeeinrichtung bei Gründung: Sammelstiftung BVG der SBG
Zweck: Durchführung der obligatorischen Vorsorge gemäss BVG per 1. Januar 1985
Namensänderung im November 1998: Sammelstiftung berufliche Vorsorge Swiss Life
Allgemeines
Art der Risikoabdeckung: Teilautonome Sammelstiftung. Die Risiken Tod und Invalidität sind vollständig bei Swiss Life abgedeckt.
Deckungsgrad: Individuell je nach Vorsorgewerk. Der Deckungsgrad je Vorsorgewerk berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und dem notwendigen Vorsorgekapital unter Berücksichtigung von Arbeitgeber-Beitragsreserven mit Verwendungsverzicht.
Aktuell per 31.12.2010
Angeschlossene Arbeitgeber: 146 Anschlüsse
Aktive Versicherte und Rentner: 10 860 aktive Versicherte und Rentner
Deckungskapital: CHF 1,093 Mia. (davon gemäss BVG: CHF 466,6 Mio.)
Stiftungsrat
Organigramm
Aufgaben
Der Stiftungsrat sorgt für die Durchführung der Stiftungsaufgaben, soweit dafür nicht die Verwaltungskommissionen der einzelnen angeschlossenen Arbeitgeber zuständig sind und soweit sie sich nicht aus der Geschäftsführungstätigkeit, die von der Stifterin besorgt wird, ergeben.
Der Stiftungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Oberleitung der Stiftung und Erteilung der nötigen
Weisungen - Wahl der Revisionsstelle und des Experten für die berufliche Vorsorge
- Festlegung der Organisation der Stiftung und deren
Organe, soweit nicht Gesetz und Stiftungsurkunde etwas anderes bestimmen - Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung der Stiftung
- Abnahme der Jahresrechnung und des Jahresberichtes der Stiftung sowie Déchargeerteilung
Produkte
Swiss Life Business Select
Dokumente
| Titel | Grösse | Datum |
|---|---|---|
| Anlagereglement | 98 kB | Fri Dec 07 13:43:38 CET 2012 |
| Organisationsreglement | 99 kB | Mon Dec 10 14:44:52 CET 2012 |
| Reglement für die Wahl der Arbeitgebervertreter in den Stiftungsrat | 70 kB | Mon Oct 15 15:05:40 CEST 2012 |
| Reglement für die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Stiftungsrat | 71 kB | Mon Oct 15 15:05:39 CEST 2012 |
| Reglement zur Festlegung von Rückstellungen und Reserven auf Ebene Vorsorgewerk | 91 kB | Fri Dec 07 16:02:57 CET 2012 |
| Reglement zur Festlegung von Rückstellungen und Reserven auf Ebene Vorsorgewerk und auf Ebene Stiftung | 100 kB | Fri Dec 07 16:02:56 CET 2012 |
| Stiftungsurkunde | 92 kB | Fri Dec 07 13:43:38 CET 2012 |
| Zusatzbedingungen über die Anpassung von BVG-Renten an die Preisentwicklung | 65 kB | Fri Jan 18 16:21:03 CET 2013 |
Anlagen
Vermögensanlagen der Vorsorgewerke
Die Stiftung führt die Anlagen der Vorsorgewerke getrennt. Sie hat für die Verwaltung der Vermögen vertragliche Vereinbarungen mit namhaften Schweizer Banken und Anlagestiftungen getroffen. Die Anlage erfolgt für jede Vorsorgekasse nach den gegenüber den Vorschriften der BVV2 einschränkenden Anlagevorschriften der Stiftung.
Vermögensanlagen der Stiftung
Die Mittel der Stiftung, im Wesentlichen Mittel des Teuerungsfonds, werden vom Stiftungsrat nach den gleichen Prinzipien wie jene der Vorsorgewerke geführt.
Bewertung der Wertschriften per Bilanzstichtag
Die Bewertung erfolgt zu Marktwerten.
Anlagebegrenzungen nach Art. 54 ff. BVV2
Die Anlagebeauftragten sind vertraglich zur dauernden Einhaltung der Anlagevorschriften sowie der teilweise weitergehenden Anlagebegrenzungen der Stiftung verpflichtet.
Derivate Geschäfte
In den Portefeuilles der Vorsorgewerke können derivate Anlagen direkt oder indirekt via kollektive Anlageinstrumente zum Einsatz gelangen.
Anlagekonzept
- Variante Standard: Wahl einer gemischten Anlagegruppe der Anlagestiftungen Swiss Life, UBS und CS
- Variante Selektion: Wahl mehrerer gemischten und/oder artreiner Anlagegruppen der Anlagestiftungen Swiss Life, UBS und CS
- Variante Individuell: Erteilen eines Vermögensverwaltungsmandats an das Asset Management von Swiss Life, UBS und CS
Revisionstelle
Ernst & Young AG, Zürich
Experte
LCP Libera AG, Zürich

