Swiss Life Sammelstiftung Invest

Zahlen und Fakten zur Sammelstiftung Invest

Die der Swiss Life Sammelstiftung Invest angeschlossenen Unternehmen haben sich für eine überobligatorische, teilautonome Sammelstiftungslösung gemäss Art. 1e BVV2 (individuelle Anlagestrategien) entschieden. Den versicherten Personen werden für die Anlage ihres Vorsorgekapitals unterschiedliche Anlagestrategien angeboten. Dies geschieht, indem der Stiftungsrat eine Anzahl kollektiver Anlagen zur Verfügung stellt. Die Leistungen im Fall von Alter, Tod und Invalidität sind abhängig von der Entwicklung dieser kollektiven Anlagen und werden in Kapitalform ausgerichtet. Die Risiken Tod und Invalidität werden vollständig durch Swiss Life rückgedeckt.

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Portrait

Geschichtlicher Überblick
Gründungsdatum: 01.12.2011

Zweck: Durchführung der ausserobligatorischen Vorsorge.

 

Allgemeines
Individuelle Anlagestrategien: Nicht registrierte Vorsorgeeinrichtungen, die ausschliesslich Löhne über dem 1,5-fachen des oberen Grenzbetrages gemäss BVG versichern, können seit dem 1. Januar 2006 eine individuelle Wahl von Anlagestrategien anbieten.

Art der Risikoabdeckung: Teilautonome Sammelstiftung. Die Risiken Tod und Invalidität sind vollständig bei Swiss Life abgedeckt.

Deckungsgrad: Der Deckungsgrad wird pro Anschluss erhoben und berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und dem notwendigen Vorsorgekapital unter Berücksichtigung von Arbeitgeber-Beitragsreserven mit Verwendungsverzicht.


Aktuell per 31.12.2011 (Lancierung per 01.01.2012)
Angeschlossene Arbeitgeber: Per 31.12.2011 waren noch keine Anschlussverträge in Kraft und aktiv.

Aktive Versicherte und Rentner: Keine. Eine Entwicklung kann erstmalig mit dem Geschäftsbericht 2012 aufgezeigt werden.

Bilanzsumme: Keine. Eine Entwicklung kann erstmalig mit dem Geschäftsbericht 2012 aufgezeigt werden.

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Stiftungsrat

Organigramm

Aufgaben

Der Stiftungsrat hat insbesondere folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben:

  • Oberleitung der Stiftung und Erteilung der nötigen Weisungen
  • Wahl der Revisionsstelle und des Experten für die berufliche Vorsorge
  • Festlegung der Organisation der Stiftung und deren Organe, soweit nicht Gesetz und Stiftungsurkunde etwas anderes bestimmen
  • Anlagen
    • Wahl eines Anbieters oder mehrerer Anbieter von Kollektivanlagen und Festlegung der zur Auswahl stehenden Anlagestrategien
    • Formulierung der Anlagegrundsätze und Umsetzungsvorgaben
    • Erlass und Abänderung des Anlagereglements
    • Genehmigung von speziellen Verträgen
    • Überwachung / Kontrolle der laufenden Geschäfte
  • Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung der Stiftung
  • Abnahme der Jahresrechnung und des Jahresberichts der Stiftung sowie Déchargeerteilung

Der Stiftungsrat kann einen Anlageausschuss einsetzen; dessen Aufgaben und Kompetenzen sind im Anlagereglement festgehalten.
Die Kompetenz, über den Abschluss oder die Kündigung von Anschlussverträgen zu entscheiden, wird an die Geschäftsführung delegiert.

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Dokumente

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Anlagen

Die versicherte Person kann zusätzlich zur Wahl der Anlagestrategie auch eine Wahl hinsichtlich Anbieter von Kollektivanlagen treffen. Dabei stehen ihr unterschiedliche Anlagestrategien dreier Anbieter von Kollektivanlagen zur Verfügung (Anlagestiftung Swiss Life, Credit Suisse Anlagestiftung bzw. Credit Suisse Anlagestiftung 2. Säule, Anlagestiftung der UBS für Personalvorsorge).

Der Stiftungsrat kann die Anbieter von Kollektivanlagen jederzeit wechseln.

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Revisionstelle

PricewaterhouseCoopers AG, Zürich

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Experte

LCP Libera AG, Zürich