Swiss Life Sammelstiftung 2. Säule

Zahlen und Fakten zur Sammelstiftung 2. Säule

Die der Swiss Life Sammelstiftung 2. Säule angeschlossenen Unternehmen haben sich für eine teilautonome Sammelstiftungslösung mit gemeinschaftlichen Anlagen entschieden. Die Risiken Tod und Invalidität werden vollständig durch Swiss Life rückgedeckt. Die Anlagerisiken tragen die Stiftung und die ihr angeschlossenen Vorsorgewerke.

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Portrait

Geschichtlicher Überblick
Gründungsdatum: 17.03.2010

Zweck: Durchführung der obligatorischen Vorsorge gemäss BVG

Allgemeines
Art der Risikoabdeckung: Teilautonome Sammelstiftung. Die Risiken Tod und Invalidität sind vollständig bei Swiss Life abgedeckt.

Deckungsgrad: Der Deckungsgrad wird auf Stufe Stiftung erhoben und berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und dem notwendigen Vorsorgekapital unter Berücksichtigung von Arbeitgeber-Beitragsreserven mit Verwendungsverzicht.

Aktuell per 31.12.2010
Angeschlossene Arbeitgeber: Per 31.12.2010 waren keine Anschlussverträge in Kraft und aktiv.

Aktive Versicherte und Rentner: Keine. Eine Entwicklung kann erstmalig mit dem Geschäftsbericht 2011 aufgezeigt werden.

Bilanzsumme: Keine. Eine Entwicklung kann erstmalig mit dem Geschäftsbericht 2011 aufgezeigt werden.

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Stiftungsrat

Organigramm

Aufgaben

Der Stiftungsrat sorgt für die Durchführung der Stiftungsaufgaben, soweit dafür nicht die Verwaltungskommissionen der einzelnen angeschlossenen Arbeitgeber zuständig sind und soweit sie sich nicht aus der Geschäftsführungstätigkeit, die von der Stifterin besorgt wird, ergeben.

Der Stiftungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Oberleitung der Stiftung und Erteilung der nötigen Weisungen
  • Wahl der Revisionsstelle und des Experten für die berufliche Vorsorge
  • Festlegung der Organisation der Stiftung und deren Organe, soweit nicht Gesetz und Stiftungsurkunde etwas anderes bestimmen
  • Anlagen
    • Wahl des Vermögensverwalters
    • Formulierung der Anlagestrategie und Umsetzungsvorgaben
    • Erlass und Abänderung des Anlagereglements
    • Genehmigung von speziellen Verträgen
    • Überwachung/Kontrolle der laufenden Geschäfte
  • Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanz­kontrolle sowie der Finanzplanung der Stiftung
  • Abnahme der Jahresrechnung und des Jahresberichts der Stiftung sowie Déchargeerteilung
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Produkte

Swiss Life Business Invest

Swiss Life Business Invest Zusatzvorsorge

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Dokumente

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Anlagen

Vermögensanlagen der Stiftung
Die Stiftung führt die Anlagen auf Stiftungsebene. Sie hat für die Verwaltung der Vermögen eine vertragliche Vereinbarung mit einem namhaften Vermögensverwalter getroffen. Die Anlage erfolgt nach den gegenüber den Vorschriften der BVV2 einschränkenden Anlagevorschriften der Stiftung.

Bewertung der Wertschriften per Bilanzstichtag
Die Bewertung erfolgt zu Marktwerten.

Anlagebegrenzung nach Art. 54 ff. BVV2
Der Anlagebeauftragte ist vertraglich zur dauernden Einhaltung der Anlagevorschriften sowie der teilweise weitergehenden Anlagebegrenzungen der Stiftung verpflichtet.

Derivate Geschäfte
Im Portefeuille der Stiftung können derivate Anlagen direkt oder indirekt via kollektive Anlageinstrumente zum Einsatz gelangen.


Anlagekategorie

Untere
Bandbreite

Strategische

Quote

Obere
Bandbreite

BVV2

Kategorielimiten

Liquidität

0%

1%

10%

 

Obligationen CHF Inland

7%

12%

17%

 

Obligationen CHF Ausland

7%

12%

17%

 

Obligationen Fremdwährungen
Staaten, hedged in CHF

0%

5%

10%

 

Obligationen Fremdwährungen
Unternehmen, hedged in CHF

15%

25%

35%

 

Aktien Schweiz

3%

6%

9%

 

Aktien Ausland

4%

9%

14%

 

Immobilien Schweiz

20%

25%

30%

30%

Alternative Anlagen

0%

5%

8%

15%

Total
• davon Aktien
• davon Fremdwährungen


7%
4%

100%
15%
14%


23%
22%


50%
30%

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Deckungsgrad

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Revisionstelle

PricewaterhouseCoopers AG, Zürich

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Experte

LCP Libera AG, Zürich