Die Pension ist ein besonderer Lebensabschnitt – Zeit, um Wünsche zu verwirklichen und den Alltag zu geniessen. Beginnen Sie spätestens um das 50. Lebensjahr mit der Pensionsplanung und blicken Sie dieser neuen Phase mit finanzieller Zuversicht entgegen.
Fragen rund um die Pensionsplanung
Ein «zu früh» gibt es in Sachen Pensionsplanung nicht. Nutzen Sie eine fundierte Standortbestimmung als Ausgangspunkt für Ihre Entscheidung und eine selbstbestimmte, sorgenfreie Zukunft.
Bei einer Frühpensionierung treten Sie schon früher aus dem Arbeitsleben aus und können Ihren Ruhestand geniessen. Dafür verzichten Sie jedoch auf Lohneinnahmen. Das schafft eine finanzielle Lücke, die Sie mit einem Vorbezug aus Ihrer Altersvorsorge decken können. Das führt wiederum dazu, dass Ihnen das vorgezogene Geld später während des regulären Rentenbezugs fehlen wird.
Risiken:
- Weniger Einkommen: Da Sie bereits Guthaben aus Ihrer Vorsorge verbraucht haben, sinkt später, während des Rentenbezugs, Ihr Einkommen.
- Ungenügende Risikoabsicherung: Im Todesfall oder bei Erwerbsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit reicht der finanzielle Schutz für Sie und Ihre Familie gegebenenfalls nicht mehr aus.
Die fünf wichtigen Fragen:
Stellen Sie sich die folgenden fünf Fragen. So finden Sie heraus, wie hoch die zu erwartende Vorsorgelücke ist und ob eine Frühpensionierung eine sinnvolle Option für Sie ist.
- Ist eine Frühpensionierung im Reglement Ihrer Pensionskasse vorgesehen?
- Wie hoch ist Ihr Einkommen aus der 1. und der 2. Säule sowie allenfalls der 3. Säule?
- Wie hoch sind Ihre Ausgaben nach der Pensionierung?
- Welche Wünsche wollen Sie nach der Pensionierung verwirklichen?
- Wie hoch ist Ihre Deckungslücke für Erwerbsunfähigkeit und Todesfall?
Vorsorgelücke frühzeitig schliessen:
Mit den Antworten auf diese Fragen können Sie Ihre Frühpensionierung planen: Sie wissen nun, wie viel Geld Ihnen zur Verfügung stehen könnte und wie gross die Vorsorgelücke ist, die durch die Frühpensionierung entsteht. Sofern es Ihnen möglich ist, können Sie Geld ansparen, um die Lücke zu schliessen. Alternativ können Sie aber auch auf Guthaben der 2. und der 3. Säule zurückgreifen.
Es gibt, je nach Pensionskassenreglement, drei Möglichkeiten, Ihr Guthaben aus der Pensionskasse zu beziehen: als monatliche Rente, als Kapitalauszahlung oder als Kombination aus beidem. Es ist wichtig, dass Sie sich Zeit für die Entscheidung nehmen – denn sie kann nicht rückgängig gemacht werden. Welche Auszahlungsform Sie wählen, hängt von Ihrer individuellen Situation und Ihren Prioritäten ab.
Die richtige Entscheidung treffen:
Die folgenden Fragen helfen Ihnen bei der Entscheidung, welche Bezugsform am besten zu Ihnen passt.
- Wie hoch wird Ihr Einkommen im Ruhestand sein?
- Möchten Sie lebenslang ein regelmässiges und sicheres Einkommen beziehen? Oder möchten Sie Ihr Kapital selbst verwalten und eventuell investieren?
- Haben Sie genügend Kenntnisse, um hohe Kapitalbeträge sicher und rentabel anzulegen?
- Können Sie – oder allenfalls Ihr Partner/Ihre Partnerin – sich auch noch mit über 80 Jahren selbst um Ihre Anlagen kümmern?
- Wie würden sich die verschiedenen Lösungen auf Ihre Steuersituation auswirken?
- Wie werden Ihre Angehörigen abgesichert sein, falls Ihnen etwas zustösst?
| Renten (monatlich)
| Kapitalbezug (einmalig)
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| Vorteile
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Nachteile
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| Steuern
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Kombination aus Rente und Kapital:
Unabhängig von den Vor- und Nachteilen gilt die Regel: Sie müssen Ihren finanziellen Grundbedarf über die Leistungen aus der 1. und der 2. Säule lebenslang abdecken. Was darüber hinausgeht, können Sie als Kapital beziehen und selbst anlegen, sofern Sie das wünschen. Die Mischform – also den grössten Teil der Vorsorge als Rente und ein kleinen Teil als Kapital zu beziehen – ist oft eine sinnvolle Lösung.
Ob Sie ein Eigenheim kaufen, umbauen oder verkaufen wollen – wir betrachten Ihr Wohneigentum immer auch als Zentrum Ihrer Vorsorge. Deshalb schlagen wir eine Brücke zu Ihren weiteren Interessen, z. B. zu Ihrer Vermögensbildung oder Steueroptimierung. Zusammen finden wir die für Sie optimalen Lösungen.
Die Schweizer Bevölkerung wird immer älter. Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, im Alter pflegebedürftig zu werden. Das wirkt sich wiederum auf die möglichen Ausgaben aus, die nach Ihrer Pensionierung auf Sie zukommen.
Die Pflegekosten zehren am Vermögen
Wenn Sie im Alter aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls gepflegt werden müssen, übernimmt Ihre Grundversicherung die Kosten für die Pflege – für Kost und Logis (Hotellerie) oder eine Haushaltshilfe müssen Sie allerdings selbst aufkommen. Die monatlichen Zusatzkosten können schnell im hohen vierstelligen Bereich liegen. Dadurch besteht das Risiko, dass sich Ihr angespartes Vermögen stark reduziert oder sogar ganz verbraucht wird. Das kann drastische Auswirkungen auf Ihren Lebensstandard haben.
Dass Ihr Wille auch bei Urteilsunfähigkeit oder nach dem Tod eingehalten wird, stellen Sie mit der rechtlichen Vorsorge sicher. Darüber hinaus können Sie festlegen, wie Sie Ihr Vermögen vererben möchten. Auch wenn Sie alters- oder gesundheitsbedingt Unterstützung im treuhänderischen Bereich benötigen, sind wir gerne für Sie da.
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