ELM steht für „Einheitliches Lohnmeldeverfahren“, den gemäss
swissdec-zertifizierten Standard bei der elektronischen Übermittlung von Lohndaten.
Seit Anfang 2010 können mit diesem Lohnmeldeverfahren auch BVG-Lohndaten elektronisch übermittelt werden. Voraussetzung dafür ist eine swissdec-zertifizierte Lohnbuchhaltungs-Software (Lohnstandard-CH Version 3.0) und ein Internetanschluss.
Swiss Life gehört zu den ersten Gesellschaften in der Schweiz, die diese Dienstleistung im Bereich der beruflichen Vorsorge anbieten. Bei diesem Lohnmeldeverfahren erfolgt der Datenaustausch direkt über Ihre Lohnbuchhaltung. Dies ermöglicht eine schnellere Abwicklung der Lohndeklaration. Bei gleichzeitig reduziertem Prüfaufwand sparen auch Sie Kosten und Zeit.