Sie und Ihre Liebsten möchten auch im Alter gut leben, bei Risiken wie Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall finanziell abgesichert sein und sich vielleicht einen grossen Wunsch erfüllen. Die drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems schaffen dafür über Jahre hinweg eine verlässliche Grundlage.

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    In der Schweiz hat jede dritte Person eine Vorsorgelücke

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    60% der Erwerbstätigen zahlen regelmässig in die 3. Säule ein

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    AHV und Pensionskasse decken in der Regel 60 bis 70% des vormaligen Erwerbseinkommens

Erfahren Sie in diesem Video mehr über das Schweizer Dreisäulensystem.

Fragen rund um die drei Säulen

Das Vorsorgesystem zählt zu den tragenden Elementen der Schweiz. Es basiert auf einem Drei-Säulen-Konzept: Der ersten Säule mit der staatlichen Vorsorge, der zweiten Säule mit der beruflichen Vorsorge und der dritten Säule mit der privaten Vorsorge.

Die erste Säule – die staatliche Vorsorge – soll den existenziellen Bedarf im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit und nach dem Todesfall abdecken. Die zweite Säule – die berufliche Vorsorge – soll die Fortführung des gewohnten Lebensstandards gewährleisten. Doch die Leistungen der ersten und der zweiten Säule, also aus der AHV und der Pensionskasse, erlauben dies nur begrenzt. Die dritte Säule, die private Vorsorge, soll helfen, die Vorsorgelücke zu schliessen, die zwischen den Leistungen der ersten und der zweiten Säule und Ihrem finanziellen Bedarf klafft.

Drei-Säulen-System
Drei-Säulen-System

Der Staat bezahlt den Leistungsempfängern aus der ersten Säule eine minimale Existenzgrundlage – für das Leben im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen nach einem Todesfall. Mit maximal erste-saeule-maximum-monat-einzelperson pro Monat für eine Einzelperson und erste-saeule-maximum-monat-ehepaar für Ehepaare (Stand aktuelles-jahr) reicht die Altersrente jedoch gerade für das Nötigste. Die Rente für Hinterbliebene fällt mit maximal erste-saeule-maximum-monat-witwen-witwer Witwen/Witwerrente und erste-saeule-maximum-monat-waisen Waisenrente sogar noch tiefer aus.

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die AHV soll den Existenzbedarf im Alter decken. Im Todesfall wird den Hinterbliebenen mit Kindern in der Regel eine Witwen-/Witwerrente bzw. eine Waisenrente ausgezahlt. Die Höhe der Rente ist von der Höhe der gezahlten Beiträge und von der Beitragsdauer abhängig.

Invalidenversicherung (IV)
Erstes Ziel der IV ist, Menschen wieder einzugliedern, wenn sie durch Krankheit oder einen Unfall invalid geworden sind. Können Invalide nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten, dann bezahlt die IV eine Rente zur Existenzsicherung.

Darauf müssen Sie achten
Eine volle Rente erhalten Personen, die zwischen dem 20. Altersjahr und dem Rentenalter ununterbrochen AHV-Beiträge einbezahlt haben. Jedes Jahr ohne Beiträge führt im Regelfall zu einer Kürzung der Rente. Die Vollständigkeit Ihrer Beitragszahlung können Sie überprüfen, indem Sie bei der AHV einen Auszug Ihres individuellen Kontos verlangen (www.ahv-iv.ch). Sie können auch einen Vorsorgeberater bitten, Ihnen diese Zahlen zusammenzustellen.

Die berufliche Vorsorge soll zusammen mit der ersten Säule dazu beitragen, im Alter oder bei Invalidität die Fortsetzung Ihres Lebensstandards zu ermöglichen – im Todesfall auch für die Hinterbliebenen. Die Höhe der Rente hängt von den Beiträgen ab, die Sie im Verlauf Ihres Erwerbslebens einbezahlt haben.

Die Leistungen der zweiten Säule sichern zusammen mit der AHV ca. zwischen 60 und 75% des letzten Lohnes, allerdings nur bis zu einem Jahreslohn von aktuell zweite-saeule-maximum-jahreslohn (Stand aktuelles-jahr). Wenn Sie mehr verdienen oder selbständig sind, sollten Sie sich im Rahmen Ihrer betrieblichen Altersvorsorge darüber informieren, wie Sie sich zusätzlich oder vollständig selbst absichern können. Die Rentenleistungen der zweiten Säule dürften für zukünftige Generationen eher abnehmen. Die Gründe hierfür liegen in der gestiegenen Lebenserwartung sowie einem tiefen Zinsniveau. Aus diesen Gründen ist es ratsam, dass Sie sich über die Angebote zur privaten Vorsorge von Swiss Life im unverbindlichen Gespräch mit einem Experten informieren.

Darauf müssen Sie achten

  • Ein tiefer Lohn wirkt sich direkt in Form von reduzierten Leistungen aus. Beachten Sie, dass Sie bei den meisten Pensionskassenlösungen nur dann versichert bleiben, wenn Ihr Lohn über dem festgelegten Minimum von zweite-saeule-minimum-jahreslohn (Stand aktuelles-jahr) liegt.
  • Planen Sie eine vorzeitige Pensionierung? Die dadurch tieferen Altersleistungen können Sie durch gezielte Einkäufe in die zweite Säule kompensieren.

 

Tipp

Prüfen Sie die Höhe Ihrer Einkommenslücke, die nach den Leistungen aus der ersten und der zweiten Säule verbleibt: Machen Sie den Swiss Life-Vorsorgecheck und erfahren Sie mit nur wenigen Angaben mehr über Ihre individuelle Vorsorgesituation.

EreignisArt der LeistungVoraussetzung
Pensionierung (Alter)100%
6,8% des verzinsten Altersguthabens per ordentlichem Pensionierungsalter (referenzalter-pensionierung-schweiz Jahre)
 20% Pensionierten-KinderrenteFür jedes Kind eines Rentners (bis 18 Jahre; oder bis 25 Jahre, falls in Ausbildung oder zu mindestens zwei Dritteln invalid)
Invalidität100% Invalidenrente6,8% des BVG-Altersguthabens, das die versicherte Person bis zum Beginn des Anspruchs samt Zinsen erworben hat, plus die Summe der BVG-Altersgutschriften für die bis zum Pensionierungsalter fehlenden Jahre, ohne Zins.
 20% Invaliden-KinderrenteFür jedes Kind (bis 18 Jahre; oder bis 25 Jahre, falls in Ausbildung oder zu mindestens zwei Dritteln invalid)
Todesfall60% Witwen-/Witwerrente60% der vollen Invaliden-/Altersrente. Anspruch besteht, wenn Witwe oder Witwer für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder aufkommen muss oder das 45. Altersjahr zurückgelegt ist und die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat. Andernfalls erfolgt eine einmalige Abfindung in einer Höhe von 3 Jahresrenten. Die geschiedene Person ist der Witwe / dem Witwer gleichgestellt, wenn die verstorbene Person zu Unterhaltsbeiträgen verpflichtet war und die Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat.
 20% Waisenrente20% der vollen Invaliden-/Altersrente für jedes Kind der verstorbenen Person (bis 18 Jahre; oder bis 25 Jahre, falls in Ausbildung oder zu mindestens zwei Dritteln invalid)

Die erste und die zweite Säule decken rund 60 bis 75% des letzten Einkommens ab. Die dritte Säule dient dazu, diese Einkommenslücke weitgehend zu schliessen. Sie soll die Fortsetzung Ihres gewohnten Lebensstandards auch im Alter nach der Pensionierung ermöglichen. Swiss Life bietet Ihnen Lösungen im Rahmen der dritten Säule, die gleichzeitig für finanziellen Schutz im Fall von Invalidität und Tod sorgen.

Eine weitere Besonderheit der dritten Säule: Sie wird von Bund und Kantonen steuerlich gefördert, was eine Steuerersparnis von jährlich bis zu CHF 2000 ausmachen kann. 

Die dritte Säule dient der freiwilligen, individuellen Vorsorge. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihr eigenes ergänzendes Alterskapital aufzubauen. In der privaten Vorsorge wird zwischen der Säule 3a (gebundene Vorsorge) und der Säule 3b (freie Vorsorge) unterschieden.

  • Die Säule 3a (gebundene Vorsorge) geniesst umfassende Steuervorteile: Die Einzahlungen bis zum gesetzlichen jährlichen Höchstbetrag reduzieren das steuerbare Einkommen erheblich. Um Einzahlungen in die Säule 3a vornehmen zu dürfen, ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen Voraussetzung.
  • Die Säule 3b (freie Vorsorge) vereint alle Vermögenswerte, die nicht schon in der ersten und der zweiten Säule sowie in der Säule 3a gebunden sind. Zur Säule 3b gehören das klassische Sparen und Investieren für verschiedene Ziele, wie zum Beispiel für eine Ausbildung, fürs Alter, für Ferien, für ein neues Auto usw. Typische Beispiele dafür sind Wertschriften oder das Sparkonto.

 Säule 3a (gebundene Vorsorge)
Säule 3b (freie Vorsorge)
Personenkreis
Erwerbstätige mit Wohnsitz SchweizJede Person (weltweit)
ZweckAltersvorsorgeFrei wählbar
Beiträge

Vom Bund festgesetzter Maximalabzug

Höhe und Zahlungsrhythmus frei wählbar
Steuern

Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Bei Auszahlung: reduzierter Steuersatz, getrennt vom übrigen Einkommen.

Wenn beide Ehegatten oder eingetragenen Partner erwerbstätig sind und Beiträge an eine anerkannte Vorsorgeform leisten, können beide die Abzüge beanspruchen.

Im Rahmen der Pauschalabzüge für Versicherungsprämien. Während der Laufzeit werden die Rückkaufswerte von Versicherungspolicen als Vermögen besteuert. Bei Auszahlung steuerfrei.
BezugBezug frühestens 5 Jahre vor und spätestens 5 Jahre nach ordentlichem AHV-Alter.
Frei wählbar
Vorbezug

In folgenden Fällen möglich:

  • Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum
  • Vorsorgenehmer bezieht eine ganze Invalidenrente
  • Einkauf in eine Pensionskasse
  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
  • Tod des Vorsorgenehmers
Keine Einschränkung
Begünstigung

Im Alter und bei Invalidität:
Nur Versicherter selber

Im Todesfall: 
Nur Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister und gesetzliche Erben unter Beachtung der Pflichtteile.

Begünstigte frei einsetzbar unter Beachtung gesetzlicher Pflichtteile.

Die aktuelle Zinslage, die sich verändernde Altersstruktur der Bevölkerung und die stetig steigende Lebenserwartung stellen das Schweizer Vorsorgesystem vor besondere Herausforderungen: Die Renten müssen aufgrund der höheren Lebenserwartung länger ausbezahlt werden und das jeweils angesparte Altersguthaben einer Person muss für einen längeren Zeitraum ausreichen. Hinzu kommt, dass in der AHV immer weniger Erwerbstätige eine steigende Zahl von Rentenbezügern finanzieren müssen.

Es ist aus diesen Gründen anzunehmen, dass viele künftige Pensionierte in Zukunft mit einer tieferen Altersrente rechnen müssen. Umso mehr Beachtung sollten Sie daher der privaten Vorsorge schenken, um sich im Alter Ihren finanziellen Spielraum zu sichern. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, Ihre Vorsorgemöglichkeiten in der dritten Säule zu überprüfen.

Tipp

Je früher Sie mit der privaten Vorsorge beginnen, desto mehr bewirken Sie. Denn zum einen können Sie über einen längeren Zeitraum mehr Geld ansparen. Zum anderen müssen Sie weniger Steuern zahlen. Der optimale Startzeitpunkt ist daher Ihr Eintritt in das Erwerbsleben. Letztendlich ist es aber nie zu spät, um mit der geplanten Vorsorge zu beginnen – besser spät als nie.

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