Es ist nie zu früh, sich mit den Folgen des eigenen Ablebens zu befassen. So können Sie sicherstellen, dass Angehörige in diesem schwierigen Moment bei anstehenden Entscheidungen entlastet und Ihre persönlichen Wünsche respektiert werden.

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    Seit 100 Jahren sterben am meisten Menschen an Herzkreislaufkrankheiten

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    Im mittleren Alter (Männer zwischen 45 und 82, Frauen zwischen 36 und 79) ist Krebs die häufigste Todesursache.

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    90% aller Todesfälle im Alter zwischen 45 und 64 sind auf Krankheiten zurückzuführen, 10% auf Unfälle

Nachlass- und Erbschaftsplanung sind Themen, die wir nicht beliebig beiseiteschieben sollten. Der Ernstfall kann schliesslich zu jeder Zeit auch überraschend eintreten. Daher macht es Sinn, dass Sie sich frühzeitig mit den möglichen Folgen und Konsequenzen auseinandersetzen. Wir unterstützen Sie dabei, die wichtigsten Fragen zu diesem wichtigen Thema zu klären.

Im Ernstfall

Wissen Sie bereits, wie Sie Ihr Vermögen an Ihre Nachkommen vererben möchten? Oder wollen Sie auch Dritte begünstigen? All diese Dinge können Sie in Ihrem persönlichen Nachlass regeln. Das sollten Sie unbedingt rechtzeitig tun, auch weil er gesetzlichen Regeln untersteht. Sie können ihn natürlich weiterhin nach Bedarf ändern.

Sind Sie damit einverstanden, dass Ihr Erbe gemäss gesetzlichen Vorgaben unter Ihren Blutsverwandten aufgeteilt wird? Wenn Sie keine weiteren Wünsche haben, dann benötigen Sie kein Testament. Vielleicht möchten Sie aber im frei verfügbaren Teil auch Dritte als Erben einsetzen: zum Beispiel Ihnen nahestehende Menschen oder gemeinnützige Organisationen. In diesem Fall ist ein Testament zwingend erforderlich, damit Ihr Erbe wunschgemäss aufgeteilt wird.
 
Beachten Sie aber: Nur was Sie handschriftlich im Testament erwähnen, ist rechtsgültig und nachvollziehbar. Sie können auch mündliche Vereinbarungen mit Ihren Erben treffen. Sollte ein Erbe eine dieser Absprachen anfechten, haben mündliche Vereinbarungen jedoch rechtlich keinen Bestand.

Ihr digitaler Fussabdruck ist vermutlich grösser, als Sie denken. Die meisten sozialen Netzwerke sammeln Ihre Daten, werten sie aus und verwenden sie weiter. Im Todesfall ist es für Angehörige oft sehr schwer bis sogar unmöglich, Zugriff auf all die betreffenden Accounts, Cloud-Speicher oder Profile zu erhalten. Ohne diese Datenfreigabe können Angehörige zum Beispiel nichts dagegen unternehmen, noch über Jahre hinweg Geburtstagserinnerungen oder Kontaktempfehlungen der Verstorbenen zu erhalten.

 
Eine der einfachsten und besten Lösungen ist, dass Sie Zugangsdaten für alle Profile und Onlinekonten an einem sicheren Ort hinterlegen, der einer oder mehreren Vertrauenspersonen bekannt ist.

Im Trauerfall eine Beerdigung zu organisieren, ist nicht leicht. Einfacher wird es, wenn vieles bereits im Voraus geregelt ist. Dabei haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten: Im Rahmen der Friedhofsordnung sind die Gemeinden bei Bestattungswünschen sehr liberal. Während sich die Sargbestattung nach dem letzten Wohnort richtet, kann die Asche nach einer Kremation praktisch überall beigesetzt werden.
 
Die Angehörigen können die Asche des oder der Verstorbenen auch nach Hause mitnehmen, in den Bergen verstreuen, im Wald beisetzen oder in einen Fluss oder See streuen. Es gibt auch eigens dafür eingerichtete Parks und Friedwälder. Sie haben dabei alle Freiheiten, solange keine Rechte von Grundstückeigentümern verletzt werden.
 

Darauf sollten Sie achten:

  • Wünsche besprechen: Wenn Sie eigene Wünsche für Ihre Bestattung haben, sprechen Sie mit Ihren Angehörigen und halten Sie Ihre Wünsche schriftlich fest.
  • Kosten finanzieren: Die Bestattungskosten können je nach Gemeinde stark variieren. Zur finanziellen Entlastung Ihrer Angehörigen können Sie die Bestattungskosten beispielsweise auf ein Sperrkonto einzahlen oder ein Todesfallkapital mit Begünstigung versichern.

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Wir bieten Ihnen Beratung speziell für Ihre persönlichen Bedürfnisse: vom kostenlosen Erstgespräch über eine detaillierte Analyse bis hin zur massgeschneiderten Planung.

Eine Frau schaut aus dem Fenster und denkt über Erbschaftsplanung nach.

Rechtliche Vorsorge

Stellen Sie sicher, dass Ihr Wille auch bei Urteilsunfähigkeit oder nach dem Tod eingehalten wird.

Wichtige Themen bei Todesfall

Vererben Sie? Oder verschenken Sie Ihr Vermögen zu Lebzeiten?

Ein Todesfall kommt oft überraschend. Deshalb ist es nie zu früh, die damit verbundenen Themen gemäss Ihren Vorstellungen zu regeln.

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