Es lohnt sich immer, aktiv nach Sparmöglichkeiten Ausschau zu halten. Das gesparte Geld kann man dann für den nächsten Urlaub, eine grössere Anschaffung oder auch die Altersvorsorge zur Seite legen. Besonders spannend ist hierbei die Säule 3a, denn mit der gebundenen Vorsorge spart man jährlich Steuern ein. Gleichzeitig sorgt man selbstbestimmt für das Alter vor und kann somit zuversichtlich in die finanzielle Zukunft blicken.

Wie viel Steuern spare ich mit der Säule 3a?

Die Einzahlung in die Säule 3a kann man vollumfänglich bei der Einkommenssteuer geltend machen. Je nach Kanton, Einkommen und Höhe des eingezahlten Betrages spart man so jährlich bis zu CHF 2000 und sorgt gleichzeitig finanziell vor. Eine Einzahlung lohnt sich also auf jeden Fall. Der Maximalbetrag für die Einzahlung in die Säule 3a liegt 2023 bei CHF 7056. Selbständige ohne Pensionskasse können bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens, jedoch höchstens CHF 35 280 pro Jahr einzahlen.

Die Steuervorteile der Säule 3a im Überblick

  • Die Einzahlung in die Säule 3a wird vom steuerbaren Einkommen abgezogen.

  • Das 3a-Guthaben samt den Erträgen ist bis zur Pensionierung von der Besteuerung ausgenommen.

  • Bei der Auszahlung wird das 3a-Kapital vom übrigen Einkommen getrennt und zu einem tieferen Satz besteuert. 

Welches 3a-Produkt ist das richtige für mich?

Bei der Säule 3a gibt es verschiedene Möglichkeiten, Geld zu investieren – je nachdem, wie risikobereit man ist und welche Ziele verfolgt werden. Hier kann jeder selbst über die für ihn am besten geeignete Lösung entscheiden. 

  • 3a-Konto: Das Guthaben wird zu einem Satz verzinst, der etwas höher ist als bei Sparkonten.

  • Fondsgebundenes 3a-Konto: Beim Fondssparen profitiert man von höheren Renditechancen, trägt aber auch das Anlagerisiko.

  • 3a-Sparpolice mit garantierter Minimalverzinsung: Ein Teil der Prämie wird für den Risikoschutz verwendet. Der Rest wird zu einem festen Satz verzinst und dient dem Alterssparen.

  • Fondsgebundene 3a-Police: Der Sparteil der Prämie wird in Fonds investiert. Wie viel am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird, hängt häufig von der Entwicklung der Fonds ab. Einige Policen garantieren aber auch ein Mindestkapital.

  • 3a-Risikoversicherung: Diese Police dient ausschliesslich der Risikodeckung bei Tod oder bei Erwerbsunfähigkeit, ein Sparprozess findet nicht statt.

Steuern sparen durch Staffelung der Säule 3a

Irgendwann ist es so weit und die Auszahlung steht bevor. Nun verlangt auch der Staat seinen Anteil in Form von Steuern auf das 3a-Guthaben. Je mehr eingezahlt wurde, desto höher fallen die Steuern aus. Eine Lösung gegen die Progression bietet die gestaffelte Auszahlung. Diese ist möglich, weil das 3a-Guthaben bereits fünf Jahre vor dem AHV-Rentenalter bezogen werden kann. Da ein 3a-Konto oder eine 3a-Police immer als Ganzes fällig wird, sollte man von Anfang an mehrere Konten oder Policen anlegen, die dann in unterschiedlichen Jahren zur Auszahlung kommen.

1.

Für die Unterhaltsarbeiten am Eigenheim kann man jedes Jahr eine Pauschale abziehen, auch wenn der effektiv aufgewendete Betrag gering ist. Sollten mehrere Arbeiten vorgenommen werden, welche zusammengerechnet den Pauschalbetrag übersteigen, ist es besser, die effektiven Kosten abzuziehen.

2.

Man sollte darauf achten, dass die Umbaukosten das steuerbare Einkommen nicht übersteigen. Wer z. B. CHF 80 000 im Jahr verdient, kann keine CHF 100 000 für Umbauarbeiten abziehen. Daher ist es besser, grössere Arbeiten auf zwei Jahre zu verteilen. So kann man das steuerbare Einkommen zweimal reduzieren.

3.

Die private Vorsorge hat direkte Auswirkungen auf die finanzielle Zukunft, daher ist sie wichtig. Umso besser, dass man nebenbei noch Steuern sparen kann. Und so viel ist klar: Steuern sparen mit der Säule 3a lohnt sich, man muss sich nur bewusst dazu entscheiden und dann einfach loslegen. Dann steht einer finanziell zuversichtlichen Zukunft nichts mehr im Wege.

Haus bauen und Steuern sparen

Eigenmietwert, Amortisation, Unterhaltskosten – mit dem Eigenheim kann man einiges an Geld sparen. Dass der Eigenmietwert als fiktives Einkommen versteuert wird, wirkt zunächst abschreckend. Allerdings relativiert sich dies bei der Steuererklärung wieder: mit dem Abzug der Hypothekarzinsen und der Unterhaltskosten.  

  • Indirekte Amortisation: Viele Hausbesitzer setzen für die Rückzahlung der zweiten Hypothek auf die indirekte Amortisation und zahlen die jährlichen Raten in die Säule 3a ein. Ist das Pensionsalter erreicht, wird mit dem Geld die zweite Hypothek auf einmal zurückgezahlt. Hypothekenschuld und Zinsbelastung bleiben während der gesamten Zeit gleich hoch und somit auch der Abzug in der Steuererklärung. Darüber hinaus kann man die in die dritte Säule eingezahlte Summe von den Steuern absetzen.

  • Steuergünstiger Unterhalt: Die Kosten für Unterhaltsarbeiten am Eigenheim kann man in der Steuererklärung absetzen. Entsteht dabei ein Mehrwert (z. B., wenn Laminat durch Parket ersetzt wird), ist dieser Teil der Kosten nicht abzugsberechtigt. In der Steuererklärung kann man dann entweder die effektiven Kosten geltend machen oder eine Pauschale angeben. Diese sind kantonal unterschiedlich, vielerorts gilt jedoch: Ist die Liegenschaft älter als zehn Jahre, beträgt die Pauschale 10 Prozent des Eigenmietwerts, bei älteren 20 Prozent. 

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