In der Schweiz liegt der Zeitpunkt für die „ordentliche“ Pensionierung bei 64 Jahren für Frauen und bei 65 Jahren für Männer. Das heisst nicht, dass Sie sich dann auch pensionieren lassen müssen. Sie können selbst den richtigen Zeitpunkt bestimmen und sich stattdessen für eine Früh- oder eine Teilpensionierung bzw. eine aufgeschobene Pensionierung entscheiden. Wir zeigen Ihnen, wie sich diese Möglichkeiten unterscheiden und wie Sie Ihren Ruhestand selbstbestimmt gestalten können.

Sie sind zwischen 50 und 60 Jahre alt? Dann sollten Sie spätestens jetzt damit beginnen, sich über die Zeit nach dem Arbeitsleben Gedanken zu machen. Dabei kommt bei einigen mit Sicherheit die Frage auf, ob man es sich leisten kann, früher in Rente zu gehen. Andere haben vielleicht eher Bedenken, was „danach“ kommt, und möchten schrittweise in den Ruhestand übergehen. Und es gibt sicher auch diejenigen, die länger arbeiten möchten, weil sie Freude an ihrem Beruf haben. Je nachdem für welchen Schritt Sie sich entscheiden, gibt es unterschiedliche Punkte zu beachten.

Zeitpunkt der Pensionierung

Der Zeitpunkt der Pensionierung hat Auswirkungen auf die Höhe der AHV-Rente und der Pensionskassengelder.  

  • AHV-Rente
    Sie können Ihre AHV-Rente bis zu zwei Jahre früher beziehen und bis zu fünf Jahre aufschieben. Ein früherer Bezug der AHV-Rente führt zu lebenslangen Kürzungen, ein Aufschub der Pensionierung zu einer lebenslangen Erhöhung der Rente. Während der Dauer des Vorbezugs bleiben Sie AHV-beitragspflichtig. Sind Sie bereits 64 bzw. 65 Jahre alt, bleiben Sie im Falle eines Aufschubs nur dann beitragspflichtig, wenn Sie als Arbeitnehmer den Freibetrag von 16 800 Franken übertreffen.
  • Pensionskassengelder
    Die Altersleistungen aus der 2. Säule (Pensionskasse) erhalten Sie frühestens mit 58 Jahren und spätestens mit 70 Jahren. Bei einer vorzeitigen Pensionierung fällt die Rente deutlich geringer aus, weil Beitragsjahre fehlen und der Umwandlungssatz aufgrund der längeren Bezugsdauer tiefer ist. Gehen Sie nach Ihrem 70. Geburtstag in Pension – schieben Sie also Ihre Pensionierung auf –, erhöhen sich die Leistungen.

Frühzeitige Pensionierung

Wer plant, frühzeitig in Rente zu gehen, sollte seine finanzielle Situation genau unter die Lupe nehmen und am besten einen Budgetplan aufstellen. Auf Basis dessen können Sie einschätzen, ob durch die Frühpensionierung Einkommenslücken entstehen. Sollte dies der Fall sein, können Sie Massnahmen ergreifen, um diese zu schliessen. In Ihrem Vorsorgeausweis sehen Sie, ob Sie das maximal mögliche Altersguthaben bereits erreicht haben. Wenn nicht, können Sie freiwillig Beiträge in die 2. Säule einzahlen. Zudem können Sie Vorsorgelücken mit der 3. Säule schliessen.

So gehen Sie vor:

  • Sehen Sie im Pensionskassenreglement nach, was der frühestmögliche Pensionierungszeitpunkt ist.
  • Lassen Sie Leistungskürzungen bei der 1. und der 2. Säule berechnen.
  • Klären Sie Überbrückungsmöglichkeiten ab.
  • Berechnen Sie zusätzlichen Sparbedarf, um fixe und variable Kosten zu decken.
  • Klären Sie bei der Pensionskasse ab, bis wann Sie die vorzeitige Pensionierung und die Option Kapitalbezug (statt Rente) anmelden müssen.

Vorsorgecheck

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Aufgeschobene Pensionierung

Immer mehr Schweizer arbeiten nach dem ordentlichen Rentenalter von 64 bzw. 65 Jahren weiter. Sollten Sie sich ebenfalls dazu entscheiden, können Sie den Bezug Ihrer Altersleistungen aufschieben – sofern dies Ihre Pensionskasse anbietet. Die Altersleistung wird damit erst am Ende des Arbeitsverhältnisses fällig, spätestens jedoch mit 70 Jahren. Je länger der Aufschub dauert, desto höher sind später die Renten der 1. und der 2. Säule.

Darauf sollten Sie achten:

  • Setzen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Pensionskasse in Verbindung.

Teilpensionierung

Ab 58 Jahren ist die Pensionierung auch in Teilschritten möglich. Die meisten Pensionskassen unterstützen das und bieten flexible Pensionierungsmodelle an. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Beschäftigungsumfang deutlich reduzieren. Arbeiten Sie zum Beispiel nur noch 50%, beziehen Sie 50% der Altersleistungen. Bei den meisten Pensionskassen können Sie mit jedem Reduktionsschritt zwischen Kapital oder Rente wählen.

Darauf sollten Sie achten:

  • Setzen Sie sich für die Teilpensionierung mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Pensionskasse in Verbindung.
  • Aus steuerlichen Gründen sollten Sie Ihr Arbeitspensum nicht mehr als zweimal reduzieren.

Ordentliche Pensionierung

Die berufliche Vorsorge bzw. die 2. Säule garantiert Ihnen eine sichere Rente im Alter. Hinzu kommt der Schutz im Fall von Invalidität und Tod. Allerdings sichern Ihnen die 1. und die 2. Säule nur ein Einkommen von rund 60% Ihres letzten Lohns. Je nach Lebenssituation kann es damit schwierig werden, den gewohnten Lebensstandard beizubehalten.

Darauf sollten Sie achten:

  • Beim Bezug der Altersleistungen können Sie zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer lebenslangen Rente wählen. Auch eine Kombination von beidem ist möglich.
  • Vor Ihrer Pensionierung können Sie mit freiwilligen Einzahlungen in die 2. und die 3. Säule allfällige Finanzierungslücken schliessen – und dabei Steuern sparen. Beachten Sie, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit beim Kapitalbezug nur bis drei Jahre vor Pensionierung genutzt werden kann.

Jeder hat andere Bedürfnisse und Ziele im Leben – das schliesst auch die P ensionierung und den richtigen Zeitpunkt dafür ein. Das Schöne ist: Bei frühzeitiger Planung können Sie selbstbestimmt entscheiden!

Bildquelle: iStock, visualspace

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