Der Staat bezahlt den Leistungsempfängern aus der 1. Säule eine minimale Existenzgrundlage – für das Leben im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit und nach einem Todesfall. Damit erfüllt die Schweiz ihre wichtigste sozialstaatliche Verpflichtung.

Die 1. Säule wird im Umlageverfahren finanziert. Das heisst, Erwerbstätige und Arbeitgeber zahlen monatliche Beiträge ein, mit denen die Zahlungen der heutigen Rentner finanziert werden. Ebenso wichtig ist die Finanzierung durch Bund und Kantone, durch die Mehrwertsteuer sowie die Tabak- und Alkoholsteuer.   

 

Eine Volksversicherung mit 3 Segmenten

Die 1. Säule ist Teil des Schweizer 3-Säulen-Systems. Sie umfasst:

Sie ist das bedeutendste Element der staatlichen Vorsorge. Im Ruhestand ersetzt sie den Lohn mindestens teilweise. Im Todesfall werden eine Witwen-/Witwerrente und eine Waisenrente (bis 18, in Ausbildung längstens bis 25) ausbezahlt.

So gehen Sie vor:

  • Wenn Sie eine Altersrente der AHV erhalten wollen, müssen Sie sich für den Bezug anmelden. Dies, weil die Ausgleichskassen nicht über alle nötigen Informationen verfügen. Auch wenn Sie sich frühzeitig pensionieren lassen oder die Rente aufschieben, müssen Sie sich rechtzeitig melden. Betreffend Anmeldefristen informieren Sie sich am besten bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse oder unter ahv-iv.info.
  • Das Anmeldeformular für den Bezug einer AHV-Altersrente erhalten Sie bei jeder Ausgleichskasse oder bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnorts.
  • Fehlen Ihnen Beitragsjahre, kann dies zu einer spürbaren Rentenkürzung führen. Bei Fragen zu Ihrer konkreten AHV-Vorsorgesituation kontaktieren Sie Ihre AHV-Ausgleichskasse. Ihren Kontoauszug bestellen Sie ebenfalls dort oder unter ahv-iv.info.
 
 
 
 

Erstes Ziel der IV ist, Menschen wiedereinzugliedern,  wenn sie durch Krankheit oder Unfall invalid geworden sind. Können Invalide nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten, bezahlt die IV eine Rente zur Existenzsicherung.

So gehen Sie vor:

  • Möchten Sie Leistungen der IV beziehen, müssen Sie sich mit einem amtlichen Formular bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons für das IV-Gesuchverfahren anmelden. Das Formular beziehen Sie bei den IV-Stellen oder über die kantonalen Ausgleichskassen.
  • Wenden Sie sich für weitere Auskünfte und Fragen an Ihre IV-Stelle. Zusätzliche Informationen finden Sie auch unter ahv-iv.ch
 
 
 
 
 

Sie ergänzen die AHV oder IV für all jene Fälle, in denen das Existenzminimum nicht erreicht wird. Die Ergänzungsleistungen bestehen aus einer Rente sowie der Vergütung von Kosten, die zur Pflege der Krankheit oder Behinderung entstehen.

So gehen Sie vor:

  • Um Ergänzungsleistungen zu beantragen, melden Sie sich bei der Zweigstelle der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzes (Ausnahme Kanton Zürich: Gemeindestellen; Kanton Basel Stadt: Amt für Sozialbeiträge; Kanton Genf: Office cantonal des personnes âgées). 
 

Wichtige Themen zur Vorsorge

Mit drei Säulen für die Zukunft vorsorgen

Sie und Ihre Liebsten wollen auch im Alter gut leben, für die Zukunft finanziell abgesichert sein oder sich vielleicht einen grossen Wunsch erfüllen.

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Risiken absichern

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Die Versicherten haben eine Beitragspflicht

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Ab Geburt sind in der 1. Säule alle in der Schweiz lebenden oder erwerbstätigen Menschen versichert. Auslandschweizer haben die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Wer hier wohnt oder arbeitet, bezahlt Beiträge, und das ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Wer nicht oder noch nicht erwerbstätig ist, wird ab vollendetem 20. Altersjahr beitragspflichtig. Erwerbstätige Rentner (ab 65) und Rentnerinnen (ab 64) zahlen nur Beiträge, wenn ihr Lohn CHF 1400 übersteigt. 

 

Geschichte seit 1890

Bis ins 19. Jahrhundert war die Fürsorge für erwerbsunfähige und alte Menschen Sache von Familien, gemeinnützigen Organisationen und der Kirche. Zudem gab es eine öffentliche Armenfürsorge, die ihre wenigen Mittel streng verteilte. Unter dem Eindruck der Massenarmut von Fabrikarbeiterfamilien wurde 1890 die erste Verfassungsgrundlage für eine Sozialversicherung geschaffen. Doch erst 1912 wurde das Gesetz für eine Unfall- und Krankenversicherung vom Stimmvolk angenommen. Die erste Gesetzesvorlage für die heutige AHV scheiterte in der Volksabstimmung von 1931. Der Bundesrat nützte aber seine Vollmachten während des zweiten Weltkriegs aus. Er führte den Erwerbsersatz für Soldaten ein. Das Bundesgesetz zur AHV wurde 1947 vom Volk angenommen. 1948 zahlten die Postboten die ersten AHV-Renten bar aus. 

 

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Die Vorsorgemöglichkeiten sind individuell und vielfältig. Je früher Sie sich mit der Vorsorge befassen, desto grösser ist Ihr finanzieller Handlungsspielraum für ein selbstbestimmtes Leben. Unsere Berater unterstützen Sie kompetent bei allen Fragen rund um das Thema Vorsorge.

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