Für alle, die ihr Vermögen selbstbestimmt und nach ihrem Willen weitergeben wollen: Unsere Erbschaftsberater erarbeiten Lösungen nach Mass.

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    Jährlich werden in der Schweiz rund CHF 60 Milliarden vererbt.

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    Rund 80% der Erben sind älter als 50 Jahre, 40% gar älter als 65 Jahre.

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    Nur 25% der Schweizer Bevölkerung haben ihren Nachlass schriftlich geregelt.

Das Ehegüter- und Erbrecht bietet viele Möglichkeiten, den Nachlass nach Ihren Vorstellungen zu planen. Dabei stehen Sie und Ihre Familie für unsere Vorsorge- und Finanzberater stets im Mittelpunkt. Wir prüfen die ehegüter- und erbrechtlichen Verhältnisse, erstellen die nötigen Dokumente und berücksichtigen künftige finanziell wichtige Lebensabschnitte. Wir beraten Sie auch in weiteren Rechtsgebieten wie dem Schenkungs- oder Erwachsenenschutzrecht (Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung). Denn es ist nie zu früh, die Zukunft Ihres Vermögens selbstbestimmt zu regeln.

Ihre Vorteile im Überblick

Ehegüter- und Erbrecht
Wir zeigen Ihnen die gesetzlichen Regelungen auf, prüfen Ihre persönliche Lage und beraten Sie zu Gestaltungs- und Verfügungsmöglichkeiten bei Testament, Ehe-, Erb- und Schenkungsvertrag.

Erbschafts- und Schenkungssteuer
Wir informieren Sie, wie sich die jeweilige Gestaltung auf Erbschafts- und Schenkungssteuer auswirkt. Gerade bei Patchwork-Familien, Erbinnen und Erben ausserhalb der nahen Verwandtschaft, Vor- und Nacherbschaftsgestaltungen, Legaten oder Nutzniessungslösungen sind die steuerrechtlichen Folgen zu beachten.

Erwachsenenschutzrecht
Wir beraten Sie hinsichtlich einer möglichen Urteilsunfähigkeit und erklären Ihnen Selbstbestimmungsmöglichkeiten wie Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung.

Beratungstermin vereinbaren

Sie möchten mehr über die persönliche Erbschafts- und Nachlassplanung von Swiss Life erfahren oder haben Fragen? Wir informieren Sie gerne – persönlich und unverbindlich.

Die häufigsten Fragen zum Thema

Mit einem Testament (einseitige Regelung) können Sie die Erbfolge beeinflussen. Sie können einzelne Erbinnen und Erben begünstigen, Dritte als Erben einsetzen sowie Nutzniessungen, Vermächtnisse sowie Vor- und Nacherbenbestimmungen verfügen. Ausserdem sind Teilungs- und Bewertungsvorschriften, Auflagen und Bedingungen sowie Ersatzverfügungen möglich. Sie können auch einen Willensvollstrecker einsetzen. Das Testament können Sie handschriftlich verfassen oder über eine öffentliche Beurkundung (notariell) errichten.

Mit einem Erbvertrag (mehrseitige Regelung) kann der Erblasser mit den Erben oder einem Dritten Vereinbarungen treffen. Er und/oder die Erben können darin Verpflichtungen (Erbeinsetzungs- oder Vermächtnisvertrag) oder einen (Teil-)Verzicht eingehen (Erbverzichtsvertrag). Die Nichtbeachtung von Pflichtteilen, Teilungs- und Bewertungsvorschriften wie auch weitere letztwillige Verfügungen können mit Zustimmung der Betroffenen verbindlich geregelt werden. Einen Erbvertrag müssen Sie im Rahmen einer öffentlichen Beurkundung (notariell) abschliessen.

Ein Erbvertrag ist auch bei komplexen Vermögens- und/oder Familienverhältnissen (Patchwork) sinnvoll. Mit ihm können Sie eine pragmatische Lösung anstreben und Streit zwischen den Erbinnen und Erben vermeiden.

Mit einem Ehevertrag können Sie die Ehegüterstände ändern und/oder innerhalb eines Güterstandes unter anderem die Vermögenszuweisungen bei Auflösung der Ehe durch Tod anpassen. Wir finden jene Lösung, die am besten zu Ihrer Lebenslage passt. Einen Ehevertrag müssen Sie notariell beurkunden lassen. Sie können ihn vor der Heirat oder während der Ehe abschliessen.