So emotional wie die Ehe beginnt, kann sie in manchen Fällen auch enden. Gar nicht so einfach, da einen kühlen Kopf zu bewahren. Damit man nach einer Scheidung in der Schweiz möglichst bald wieder selbstbestimmt in die Zukunft blicken kann, ist es wichtig, sich gut zu informieren. So können Sie selbständig die richtigen Entscheidungen treffen – auch in finanzieller Hinsicht.

Im Jahr 2021 gab es 17 159 Scheidungen, im Jahr 2020 waren es noch 16 210.

Bleibt das Scheidungsverhalten unverändert, kann man laut BFS davon ausgehen, dass zwei von fünf Ehen eines Tages mit einer Scheidung enden. Neben starken Gefühlen wie Enttäuschung und Rache bringt eine Scheidung in der Regel auch grosse Existenzängste mit sich. Und das nicht ohne Grund, denn die finanziellen Konsequenzen einer Scheidung können erheblich sein. So muss möglicherweise das Eigenheim verkauft werden und auch die einbezahlten Beiträge an die Altersvorsorge müssen geteilt werden. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Wie lange dauert eine Scheidung?

Wie lange der Scheidungsprozess dauert, hängt ganz von dem Verhalten der Ehepartner ab. Wenn es sich um eine Scheidung auf gemeinsames Begehren handelt, dauert der Prozess in der Regel zwischen drei und vier Monaten. In diesem Fall sind Sie sich über alle Folgen der Scheidung einig, darunter Sorgerecht, Unterhalt, Vermögen und Pensionskasse. Was genau mit Ihrer Vorsorge passiert, erklärt Swiss Life im weiteren Verlauf des Artikels.

Scheidungen auf einseitiges Begehren, «Kampfscheidungen» mit hohem Streitpotenzial, können sich über mehrere Jahre hinziehen. Widersetzt sich einer der Ehegatten der Scheidung, kann diese erst ausgesprochen werden, wenn beide seit mindestens zwei Jahren ein getrenntes Leben führen.

Was kostet eine Scheidung in der Schweiz?

Die Kosten einer Scheidung in der Schweiz setzen sich grösstenteils aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Diese variieren von Fall zu Fall, Gerichtskosten sogar von Kanton zu Kanton:

Kosten einer einvernehmlichen Trennung

  • Beide Ehepartner sind für die Kosten verantwortlich.
  • Gerichtskosten werden aufgeteilt und sind kantonal geregelt (zwischen 1000 und 4000 Franken).
  • Anwaltskosten werden von jedem selbst getragen (zwischen 250 und 450 Franken pro Stunde).

Kosten für eine Trennung auf einseitiges Begehren

  • Bei einem strittigen Verfahren muss die Partei, die unterliegt, für die Scheidungskosten vollständig aufkommen.

Was, wenn ich mir die Scheidungskosten nicht leisten kann?

Ist es Ihnen aus finanzieller Sicht nicht möglich, die Kosten einer Scheidung zu tragen, können Sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen.

Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?

Ja. Das Gesetz verlangt keinen Anwalt zur Scheidung einer Ehe. Trotzdem ist dies ratsam, um Vermögensverhältnisse und Streitfragen gemeinsam mit einem Experten zu klären.

Was passiert bei Scheidung mit der AHV?

Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, kann das während der Ehe angehäufte AHV-Guthaben zu gleichen Teilen gesplittet und auf beide AHV-Konten verteilt werden. Für das AHV-Splitting ist es wichtig, dass ein Antrag bei der zuständigen Ausgleichskasse erfolgt. Erst danach wird die Rente berechnet. Der Antrag kann auf der Webseite der jeweiligen AHV-Ausgleichskasse heruntergeladen werden.

Wir lassen uns scheiden – was passiert mit unserer Pensionskasse?

Auch das Guthaben der Pensionskasse wird zur Hälfte zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Als Grundlage für die Berechnung gilt die Länge der Ehe – also der Zeitraum vom Tag der Eheschliessung bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens beim zuständigen Gericht. Es werden dabei auch die Zinsen berücksichtigt, die sich während der Ehe angesammelt haben. Wurde vor der Ehe in einem Vertrag Gütertrennung vereinbart, hat dies keine Auswirkungen auf das Pensionskassen-Splitting. Die Gütertrennung gilt nur für Guthaben, die bereits vor der Ehe bestanden.

Der Ehepartner, der vom Pensionskassenausgleich profitiert, erhält das Geld übrigens nicht ausbezahlt. Es wird stattdessen direkt an die Pensionskasse überwiesen. Ist er oder sie keiner Pensionskasse angeschlossen und jünger als 59 Jahre, wird das Geld auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice übertragen. Entsprechende Produkte werden von Banken, der Post und natürlich von Versicherungen wie Swiss Life angeboten.

Was passiert bei Scheidung mit der 3. Säule?

Was mit den Guthaben der privaten Vorsorge geschieht, hängt vom Güterstand ab, der im Ehevertrag vereinbart wurde. Hat ein Paar keine Regelung getroffen, gilt die Errungenschaftsbeteiligung. In diesem Fall, der am häufigsten vorkommt, wird das Vermögen der 3. Säule hälftig geteilt. Das Gleiche gilt für die Gütergemeinschaft. Bei einer Gütertrennung wird das Guthaben hingegen nicht aufgeteilt. Zudem besteht die Möglichkeit, bei der Scheidung auf die Teilung der privaten Vorsorge zu verzichten oder das Geld anders als hälftig zu teilen.

Wir lassen uns scheiden – was passiert mit unserer Hypothek?

Bei einer Scheidung kommt oft die Frage auf, was mit den Immobilien passiert. Wird das Eigenheim oder die Eigentumswohnung verkauft oder bleibt ein Partner darin wohnen? Wurde das Wohneigentum gemeinsam gekauft, muss die ausziehende Partei entschädigt werden. Die Höhe dieser Zahlung hängt vom aktuellen Wert der Immobilie ab.

Ist die Hypothek noch nicht abbezahlt, ist das jedoch gar nicht so einfach. Denn bei einer gemeinsam abgeschlossenen Hypothek haften beide Ehepartner solidarisch, auch wenn der eine auszieht. Das heisst, dass jeder der geschiedenen Partner für die Schulden des andern aufkommen muss, sollte dieser nicht zahlungsfähig sein. Der Hypothekarvertrag läuft somit trotz Scheidung weiter. Man kann zwar aus einer Hypothek aussteigen, allerdings fällt dabei oft eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an.

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Vorsorgecheck

Sind Ihnen durch die Scheidung Vorsorgelücken entstanden? Dann ist es wichtig, diese rasch zu schliessen. So sorgen Sie für finanzielle Zuversicht und ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Der Vorsorgecheck berechnet die finanzielle Situation nach der Pensionierung und zeigt mögliche Lücken auf.

Tipp

Scheidungsfall vertraglich regeln

Bereits zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs ist finanzielle Weitsicht wichtig. Daher sollte vertraglich geregelt werden, was im Fall einer Trennung mit der Hypothek geschieht. Das kann auch Auswirkungen auf die Wahl der Hypothek haben. Wer hier überlegt und selbstbestimmt handelt, kann auch nach einer Scheidung zuversichtlich in die finanzielle Zukunft blicken.

Bildquelle: iStock, milanvirijevic

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