Welche regelmässigen und variablen Ausgabenpositionen haben Sie in Ihrem Haushalt – und wie viel bleibt am Monatsende übrig? Mit einer Budgetaufstellung haben Sie alle Positionen im Überblick und können Ihren finanziellen Handlungsspielraum selbstbestimmt planen.
Vererben Sie Ihr Vermögen – oder verschenken Sie es zu Lebzeiten
Ein Todesfall kommt oft überraschend. Deshalb ist es nie zu früh, die damit verbundenen Themen gemäss Ihren Vorstellungen zu regeln: Grundsätzlich gilt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge, von welcher aber in einem Testament abgewichen werden kann. Im Testament können Sie Ihren letzten Willen formulieren.
Die 1. Säule – sie ist als staatliche Vorsorge eine Lebensbasis
Der Staat bezahlt den Leistungsempfängern aus der 1. Säule eine minimale Existenzgrundlage – für das Leben im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit und nach einem Todesfall. Damit erfüllt die Schweiz ihre wichtigste sozialstaatliche Verpflichtung.
Die private Vorsorge wurde 1972 in der Bundesverfassung verankert. Die 3. Säule dient dazu, Einkommenslücken aus der 1. und 2. Säule möglichst weitgehend zu schliessen. Damit soll der gewohnte Lebensstandard auch im Ruhestand gesichert werden.
Die berufliche Vorsorge ist seit 1985 die 2. Säule des Schweizer Sozialsystems BVG. Als sogenannte Pensionskasse soll sie dazu beitragen, auch nach der Pensionierung den bisherigen Lebensstandard möglichst weitgehend aufrechtzuerhalten.
Die berufliche Vorsorge ist seit 1985 die 2. Säule des Schweizer Sozialsystems BVG. Als sogenannte Pensionskasse soll sie dazu beitragen, auch nach der Pensionierung den bisherigen Lebensstandard möglichst weitgehend aufrechtzuerhalten.