Die Geburt eines Kindes, die Anschaffung von Wohneigentum oder eine Trennung – im Leben einer Familie gibt es immer wieder einschneidende Veränderungen. Und die können das Familienleben gehörig auf den Kopf stellen. Wichtig ist, dass die finanzielle Vorsorge mit den Veränderungen Schritt hält.

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    Bei der Geburt des ersten Kindes ist die Mutter im Durchschnitt 30,7 Jahre alt

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    Bei 77% der Familien ist die Frau erwerbstätig

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    10-Jährige erhalten im Schnitt CHF 16 Taschengeld

So können Familien sparen

Kinder bringen Veränderung – auch für das Familienbudget: Aufgrund des reduzierten Arbeitspensums fällt ein Teil des Einkommens plötzlich weg. Zudem kommen hohe Kosten für Kinderbetreuung und -unterhalt auf die junge Familie zu und man möchte Geld für Ferien oder die Ausbildung der Kinder zur Seite legen.  

Krankheit, Unfall oder Invalidität können zu einer besonders grossen finanziellen Belastung werden, wenn der hauptverdienende Partner betroffen ist. Zwar sind Arbeitnehmer gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit geschützt und bekommen nach einer gewissen Zeit eine IV-Rente. Diese reicht mit 60% des vorherigen Einkommens aber nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Sie diese Einkommenslücke schliessen

Wenn Sie als Mutter in der Zeit der Niederkunft angestellt sind, wirkt sich die Babypause nicht auf die berufliche Vorsorge aus. Sie erhalten über die Erwerbsersatzordnung (EO) resp. Mutterschaftsentschädigung (MSE) einen Lohnersatz. Daneben sind Sie weiterhin über die zweite Säule versichert und können mit Leistungen aus der Pensionskasse rechnen. Bei Invalidität oder Tod eines Elternteils ist Ihr Kind mit einer Kinder- bzw. Waisenrente finanziell abgesichert. Lediglich bei eigener Invalidität sind keine Leistungen vorgesehen, für dieses Risiko sollten Sie Ihr Kind nach Möglichkeit zusätzlich versichern. 

Weniger Arbeit führt zu geringeren Vorsorgeleistungen. Das Altersguthaben wird kleiner, die Pension ebenfalls. Die in der beruflichen Vorsorge entstandene Lücke können Sie auffüllen – zum Beispiel mit einem zu 100% steuerlich absetzbaren Einkauf in die Pensionskasse. Auch mit der Säule 3a können Sie fürs Alter sparen und sich auch noch gegen Erwerbsunfähigkeit und Tod absichern.

Geben Sie das Erwerbsleben ganz auf, um für die Kinder da zu sein, dann wirkt sich das noch stärker auf die Vorsorge aus. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zahlt nur die erste Säule Leistungen aus, zum Beispiel in Form der AHV- und IV-Rente – es sei denn, Sie haben beim Rückzug aus dem Erwerbsleben ein allfälliges Freizügigkeitskapital der zweiten Säule hinterlegt.

Erste Säule (AHV)

Wenn in einer Konkubinatsfamilie eine Person den Haushalt führt und die Kinder betreut und nur die andere Person erwerbstätig ist, dann zahlt nur der erwerbstätige Partner AHV-Beiträge. Wer kein oder nur ein niedriges Einkommen hat, erhält demnach nur eine niedrige Rente. Auch im Todesfall gehen nicht erwerbstätige Konkubinatspartner leer aus, da keine AHV-Rente vorgesehen ist. Nur die Kinder erhalten beim Tod der Mutter oder des Vaters eine Waisenrente.

Das müssen Sie tun:

  • Der nicht erwerbstätige Partner sollte ebenfalls lückenlos AHV-Beiträge einzahlen – und zwar als Nichterwerbstätiger.
  • Für Ihre Kinder unter 16 Jahren rechnet die Ausgleichskasse für jedes Jahr eine Erziehungsgutschrift an. Lassen Sie diese auf das Konto des nichterwerbstätigen Elternteils einzahlen.
  • Schliessen Sie eine Lebensversicherung ab, um im Todesfall den Konkubinatspartner finanziell abzusichern.

Zweite Säule (BVG)

Die berufliche Vorsorge läuft bei Konkubinatspartnern getrennt. Das Guthaben wird bei einer Trennung nicht wie bei Ehepartnern geteilt und es gibt keinen Anspruch auf Rente aus der Kasse des Partners. Im Todesfall hat der noch lebende Partner keinen gesetzlichen Anspruch auf die Rente des verstorbenen Partners. Einige Pensionskassen bieten aber Sonderregeln an, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind. 

Das müssen Sie tun:

  • Informieren Sie sich bei Ihrer Pensionskasse darüber, ob im Todesfall grundsätzlich ein Leistungsanspruch besteht.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die genauen Bedingungen.
  • Erstellen Sie einen Konkubinatsvertrag als Beleg der Partnerschaft für die Pensionskasse.

Dritte Säule

Säule 3a
Konkubinatspartner haben im Fall einer Trennung keinen Anspruch auf Gelder des Partners aus der Säule 3a. Im Todesfall wird das Guthaben gemäss dem ehelichen Güter- und Erbrecht ausgezahlt. Demnach stehen Konkubinatspartner gemeinsam mit allfälligen Kindern des Verstorbenen an zweiter Stelle nach dem eventuellen noch nicht rechtmässig geschiedenen Ehepartner. Sind keine Kinder aus einer vorherigen Beziehung und keine Ehepartner vorhanden, eignet sich die Säule 3a sehr gut zur Vorsorge für Konkubinatspaare.

Säule 3b
Bei der Säule 3b richten sich die Ansprüche allein nach dem Erbrecht. Die begünstigte Person ist frei wählbar, wobei die gesetzlichen Pflichtteile berücksichtigt werden müssen. Unverheiratete Partner gehen leer aus, sofern diese nicht in einem Testament festgehalten wurden. 

Das müssen Sie tun:

  • Säule 3a: Informieren Sie die Bank oder die Versicherung schriftlich, wer Ihr begünstigter Lebenspartner ist. Halten Sie diese Begünstigung zur Sicherheit noch in einem Testament fest.
  • Säule 3b: Verfassen Sie ein Testament, um den Konkubinatspartner im Todesfall abzusichern.

Kinder benötigen Kleidung, Essen, und Geld für Freizeit, Ferien und die Ausbildung. Ein Neugeborenes verursacht etwa CHF 300 bis 400 Mehrkosten pro Monat, so die Budgetberatung Schweiz. Dabei steigen die Kosten mit dem Alter: Kinder von sieben bis zwölf Jahren benötigen monatlich rund CHF 500 bis 560. Am teuersten sind 13- bis 18-Jährige: Je nach Ausbildungsweg ist pro Monat mit CHF 650 bis 800 zu rechnen. Ein Studium zu finanzieren, ist zudem teurer als eine Berufsausbildung mit Lehrlingslohn.

Jedes weitere Kind stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung dar; verglichen mit dem ersten Kind sinken die Ausgaben jedoch.

Vor allem für Familien mit geringem Einkommen können Kinder zu einer finanziellen Herausforderung werden: Immerhin kostet ein Kind bis zum 20. Geburtstag im Schnitt um die CHF 200 000. Und das sind nur die direkten Kosten für Bekleidung, Nahrung und Körperpflege, Freizeit und Taschengeld, ohne übliche Zusatzausgaben, zum Beispiel für Zahnspange, Hobby oder Handy. Daher lohnt es sich, das Familienbudget im Auge zu behalten. So lässt sich schnell feststellen, welche Zusatzkosten sich vermeiden lassen.

Trotz aller Durchschnittswerte ist jedes Haushaltsbudget individuell. Damit Sie genau wissen, welche Belastungen künftig mit Kindern auf Sie zukommen, sollten Sie den Budget-Rechner von Swiss Life nutzen.

Sie können mit der Säule 3a – der gebundenen privaten Vorsorge – jährlich bis zu CHF 2000 an Steuern einsparen. Gleichzeitig sorgen Sie für sich und Ihre Familie vor.

Ihre Steuervorteile im Überblick:

  • Sie können die Einzahlung in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Das 3a-Guthaben samt den Erträgen ist bis zur Pensionierung von der Besteuerung ausgenommen.
  • Bei der Auszahlung wird das 3a-Kapital vom übrigen Einkommen getrennt und zu einem tieferen Satz besteuert. 

Ermitteln Sie mit dem Steuerrechner von Swiss Life, wie viel Steuern Sie mit der Säule 3a sparen können.

Die Finanzen im Griff

Budgetrechner

Mit dem Budgetrechner von Swiss Life erhalten Sie einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben und ermitteln Ihr Sparpotenzial.

Steuerrechner

Ausrechnen, wie viel Steuern Sie mit der Säule 3a sparen können: Mit dem Steuerrechner von Swiss Life. 

Wohneigentum

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Ein Eigenheim ist der Traum vieler junger Familien: eigene Zimmer für die Kinder und genügend Platz, damit sich auch die Eltern mal zurückziehen können. Entscheidend ist dabei die Frage nach der Finanzierung.  Das Familienportrait mit Daniela gibt spannende Einblicke in das Leben einer jungen Familie und zeigt, mit welchen Fragen Familien bei der Verwirklichung ihres Traums vom Eigenheim konfrontiert werden. Schauen Sie selbst!

Sie müssen mindestens 20% Eigenkapital für die Finanzierung einplanen, nur 80% des Kaufpreises können über eine Hypothek finanziert werden. Das sind bereits CHF 200 000 bei einem Kaufpreis von CHF 1 Million: Gerade für junge Familien und Paare ist das eine grosse Hürde. Neben Bankguthaben und Wertschriften gibt es aber auch andere Möglichkeiten, an Eigenkapital zu kommen.

Sie können die Pensionskasse zur Beschaffung von Eigenkapital nutzen: entweder mit Vorbezug oder mit Verpfändung. Auch Geld der Säule 3a kann mit etwa denselben Regeln für den Erwerb von Immobilien verwendet werden.

Vorbezug: Wie hoch die vorbeziehbare Summe ist, sehen Sie im Pensionskassenausweis. Durch den Vorbezug verkleinert sich allerdings Ihr Alterskapital. Zudem kürzen die Kassen in der Regel die Leistungen bei Tod und Invalidität. Seit 2012 verlangen Banken und Versicherungen allerdings 10% „echtes“ Eigenkapital für die Immobilienfinanzierung, das nicht aus der beruflichen Altersvorsorge stammt.

Verpfändung: Dabei bleiben Versicherungsschutz und Alterskapital erhalten und Sie können diese als Pfandsicherheit für eine höhere Hypothek einsetzen. Allerdings haben Sie auch eine höhere Zinsbelastung.

Tipp: Mit der Verpfändung fahren Sie in der Regel besser, da Sie damit Ihre Altersvorsorge nicht gefährden.

Bei einem Erbvorbezug überlassen Ihre Eltern Ihnen schon zu Lebzeiten einen gewissen Betrag. Diesen müssen Sie sich laut Gesetz bei der späteren Erbteilung anrechnen lassen (Ausgleichspflicht).

Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  • Die Details zur Anrechnung des Erbvorbezugs sollten schriftlich festgehalten werden.
  • Der Pflichtteil der anderen Erben darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Informieren Sie Ihre Geschwister über den Erbvorbezug, um Streit vorzubeugen.

Eine Alternative dazu ist ein Privatdarlehen von den Eltern oder aus dem Bekanntenkreis. Dieses Geld wird in der Regel von Finanzinstituten als Eigenkapital akzeptiert. Für das Darlehen sollte auf jeden Fall ein von einem Notar oder Anwalt geprüfter Vertrag aufgesetzt werden, der die Details regelt.

Da das Thema sehr komplex ist, empfehlen wir Ihnen, sich beraten zu lassen. Analysieren Sie mit einem Berater von Swiss Life Ihre finanzielle Situation und erhalten Sie Tipps rund um das Thema Eigenheimfinanzierung: Vereinbaren Sie gleich heute einen Termin.

Unterschätzen Sie beim Immobilienkauf nicht die laufenden Kosten, die sich aus drei Teilen zusammensetzen. Das sind die Zinskosten, die Amortisation sowie die Unterhalts- und Nebenkosten:

  • kalkulatorischer Zinssatz von 5% auf der gesamten Hypothekarschuld
  • 1% der gesamten Hypothekarschuld für die Amortisation der zweiten Hypothek
  • 1% des Kaufpreises für die Unterhalts- und Nebenkosten

Als Faustregel gilt, dass diese Kosten einen Drittel des jährlichen Bruttoeinkommens der Ehe- oder Lebenspartner inklusive weiterer regelmässiger Einkünfte nicht übersteigen dürfen.

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Möchten Sie mehr zu den verschiedenen Möglichkeiten erfahren, die Ihnen offenstehen? Gerne unterstützen wir Sie dabei. Statt in der Generalagentur oder bei Ihnen zu Hause, beraten wir Sie gerne auch per Video.

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