Wir unterstützen Sie bei der Finanzierung Ihres Eigenheims und zeigen Ihnen, wie das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital sein sollte und wie Sie an genügend Eigenkapital für den Erwerb Ihrer Wunschimmobilie gelangen.

So können Sie sich Ihre Traumimmobilie leisten

Beim Haus- oder Wohnungskauf muss das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital stimmen. Auch die langfristige Tragbarkeit sollte gesichert sein, damit Sie lange im Eigenheim leben können.

Grafik beschreibt die drei wichtigsten Punkte zur Finanzierung des Eigenheims
Grafik beschreibt die drei wichtigsten Punkte zur Finanzierung des Eigenheims

Drei wichtige Punkte bei der Haus- oder Wohnungs-finanzierung

1. Eigenkapital: Ihr selbst eingebrachtes Kapital muss mindestens 20% des Eigenheimpreises betragen. 2. Fremdkapital: Das Fremdkapital (die Hypothek) darf maximal 80% des Eigenheimpreises ausmachen. 3. Tragbarkeit: Nach dem Erwerb fallen laufende Kosten für Ihre Immobilie an. Diese müssen Sie sich langfristig leisten können.

Beispiel Finanzierung vom Eigenheim

Kaufen Sie ein Eigenheim im Wert von 1 Million Schweizer Franken, darf die Hypothek maximal 80% des Kaufpreises betragen, also 800'000 Schweizer Franken. Die restlichen 20% müssen aus eigenen Mitteln finanziert werden. Dazu zählen zum Beispiel Ersparnisse auf Bankkonten, Aktienvermögen, Vorbezüge aus der Pensionskasse, Kapital aus der 3. Säule oder Erbvorbezüge und Schenkungen.

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Welche Möglichkeiten zur Finanzierung Sie nutzen können

Um sich Ihren Wunsch vom Eigenheim zu erfüllen, benötigen Sie den richtigen Finanzierungsmix von Eigen- und Fremdkapital. Folgende Bestandteile können für die Finanzierung benutzt werden:

Hypothek

Eigenmittel:

  • Nutzung eigenes Konto und Sparguthaben
  • Vorbezüge aus der Pensionskasse oder Verpfändung von Pensionskassenkapital
  • Kapital aus Lebensversicherungspolicen (3. Säule) beziehen oder als Sicherheit hinterlegen
  • Einen Erbvorbezug oder eine Schenkung

Oft reichen Bankguthaben oder Wertschriftendepots nicht aus, um eine Immobilie zu kaufen. Dann können Sie weitere finanzielle Mittel in Betracht ziehen, die ebenfalls als Eigenkapital zählen:

Die private Vorsorge mit der 3. Säule

Säule 3a (gebundene Vorsorge)
Kapital aus der 3. Säule können Sie zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum, zur Renovation oder zum Umbau Ihres Eigenheims sowie zur Amortisation einer bestehenden Hypothek einsetzen. Dabei können Sie Ihre Gelder aus der Säule 3a für Ihr Wohneigentum wahlweise vorbeziehen oder verpfänden. Beachten Sie dabei aber, dass Sie die Säule 3a im Zuge der Wohneigentumsförderung (WEF) nur alle fünf Jahre antasten dürfen. Ehepartner oder eingetragene Partner werden in dieser Regelung allerdings einzeln betrachtet, da sie unabhängig voneinander Anrecht auf ihr Kapital haben.

Säule 3b (freie Vorsorge)
Die freie Vorsorge (Säule 3b, auch ungebundene Altersvorsorge genannt) ist eine private Vorsorgelösung, um Lücken zwischen der Pensionskasse-Rente und dem benötigten Geld für die Fortführung des gewohnten Lebensstils zu schliessen. Die Gelder in der Säule 3b können Sie bei der Aufnahme einer Hypothek als Sicherheit hinterlegen. Zu den Vorsorgeprodukten in diesem Bereich gehören zum Beispiel Lebensversicherungen oder Anlageprodukte.

Pensionskasse (2. Säule)

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihre Pensionskassengelder für den Erwerb eines Eigenheims einsetzen können:
 
  • Vorbezug: In Ihrem Pensionskassenausweis sehen Sie, wie viel Geld Sie aus der Pensionskasse vorbeziehen können. Ein Nachteil ist dabei jedoch, dass sich mit dem Vorbezug Ihr Alterskapital verringert. Zudem kürzen die Kassen dann in der Regel die Leistungen bei Tod und Invalidität. Mit einer privaten Risikoabsicherung können Sie dies ausgleichen.
 
  • Verpfändung: Wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben oder Vorsorgegelder der 3. Säule verpfänden, bleiben Ihr Versicherungsschutz und Ihr Alterskapital uneingeschränkt bestehen. Dafür steigt die Zinsbelastung.

Wichtiger Hinweis:

  • Sind Sie über 50 Jahre alt, können Sie maximal die Hälfte Ihres aktuellen Vorsorgeguthabens oder den genauen Betrag Ihres Vorsorgeguthabens zum Zeitpunkt Ihres 50. Altersjahres beziehen.

Tipp:

Wir empfehlen die Verpfändung, da diese Methode Ihre finanzielle Absicherung und Ihre Selbstbestimmung im Alter nicht gefährdet.

Erbvorbezug

Eine weitere Möglichkeit für Sie, an mehr Eigenkapital zu kommen, ist der Erbvorbezug. Hierfür überlassen Ihre Eltern Ihnen schon zu Lebzeiten einen gewissen Betrag. Diesen müssen Sie sich laut Gesetz bei der späteren Erbteilung anrechnen lassen.

Was muss für einen Erbvorbezug gemacht werden?

  • Die Eltern sollten schriftlich festhalten, ob und in welchem Umfang Sie sich den Erbvorbezug anrechnen lassen müssen.
  • Der Pflichtteil der anderen Erben darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Transparenz beugt Streit vor: Informieren Sie Ihre Geschwister über den Erbvorbezug und die Bedingungen.
  • Ein Erbvorbezug unterliegt der Erbschaftssteuer

Schenkung

  • Wenn Sie einen Erbvorbezug von Ihren Eltern erhalten, müssen Sie diesen bei der Erbteilung ausgleichen, das heisst sich das Geschenkte am Erbe anrechnen lassen. Ihre Eltern können Sie auch von dieser Ausgleichungspflicht befreien. In diesem Fall wird die Schenkung in der späteren Erbteilung nicht mehr berücksichtigt, solange die Pflichtteile weiterer Erben gewahrt bleiben.
  • Regeln Sie Erbvorbezüge oder Schenkungen in einer schriftlichen Vereinbarung und halten Sie fest, ob und in welchem Umfang die Zuwendung ausgleichungspflichtig ist.
  • Die Schenkungen unterliegen der Erbschaftssteuer

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Wie wir Ihnen helfen, die passende Finanzierung zu finden

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