Wie kann man sich finanziell am besten gegen die grossen Risiken im Leben absichern? Vorsorgeberater Maurice Frei erläutert die Szenarien Tod, Erwerbsunfähigkeit und Langlebigkeit.
Risiko Erwerbsunfähigkeit
Beispiel: Marc ist Küchenplaner, verdient pro Monat 6700 Franken und liebt seinen Job. In seiner Freizeit verbringt er viel Zeit mit seinem Hund. Dem Endzwanziger ist Flexibilität wichtig, denn wer weiss, was das Leben alles bringt.
Maurice Frei: «Auch wer ein Leben mit wenig Risiken führt, sollte sich gegen eine allfällige Erwerbsunfähigkeit absichern – denn meistens sind Krankheiten die Ursache. Die Invalidenrenten der IV und der Pensionskasse reichen dann oft nicht aus. Er kann sich aber so versichern, dass er auch bei einem Schicksalsschlag und einer daraus folgenden Erwerbsunfähigkeit seinen Lebensstandard halten kann. Wenn Marc für niemanden finanziell verantwortlich ist, kann er bei einer Lebensversicherung der Säule 3a den Risikoanteil bei Tod auf das Minimum setzen. Dies kann er im gleichen Vertrag ohne Prämienerhöhung anpassen, sollten sich seine Lebensumstände ändern.»


Eine allfällige Lücke von circa Franken 24 000 zwischen Lohneinkommen und Leistungen aus IV und Pensionskasse kann Marc mit einer Prämie von circa 800 Franken pro Jahr ausgleichen.*
Risiko Tod
Beispiel: Als Mario und Chantal Eltern einer Tochter wurden, reduzierten beide ihr Arbeitspensum auf 60 Prozent. Eines Abends fragt Mario: «Was bedeutet es finanziell, wenn einer von uns stirbt?»
Maurice Frei: «Unabhängig davon, ob Teilzeit- oder Vollzeitarbeitspensum: Es ist wichtig, sich gegen die Risiken Tod und Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Dafür eignet sich eine Lebensversicherung der Säule 3a, welche die Risikodeckung und den Aufbau der Vorsorge vereint. Damit die Tochter bei einem Schicksalsschlag finanziell gut versorgt ist, können Mario und Chantal zusätzlich eine reine Risikoversicherung abschliessen. Unabhängig davon, welcher Elternteil stirbt, erhält das Kind so eine Einmalzahlung sowie jährliche Zahlungen.»


Stirbt ein Elternteil, erhält die Tochter eine Einmalzahlung von 100 000 Franken und bis Vertragsende jährlich 12000 Franken. Diese jährliche Prämie beträgt circa 1300 Franken.*
Risiko Langlebigkeit
Beispiel: Pia hat als selbstständigerwerbende Grafikdesignerin ein knapp siebenstelliges Vermögen. In ihrer Familie wurden alle sehr alt und sie ist kerngesund. Vorsorge hatte für sie bislang eine tiefe Priorität. Nun, mit der Pensionierung vor Augen, will sie aber sicher gehen, dass das Geld bis ans Lebensende reicht.
Maurice Frei: «Als Selbstständigerwerbende hat Pia keine Altersvorsorge der 2. Säule. Wenn sie keinen Gefallen daran hat, ihr Vermögen aktiv zu verwalten und nicht allein von der AHV-Rente abhängig sein möchte, kann sie in einen klassischen Auszahlungsplan investieren: Mit einer Einmaleinlage erhält sie so bis Alter 84 jedes Jahr eine Auszahlung. Gleichzeitig kann Pia eine weitere Einmaleinlage in eine aufgeschobene Lebensrente tätigen. Ab Alter 84 erhält sie so lebenslang die vertraglich vereinbarte Auszahlung pro Jahr. So kann Pia das Alter sorgenfrei geniessen.»


Bis zum Alter 84 erhält Pia jährlich circa 40000 Franken zusätzlich zur AHV-Rente von 29400 Franken, ab 84 erhält sie lebenslang eine jährliche Zahlung von circa 23000 Franken, dies bei einer Investition von total 950000 Franken.*

* Die Berechnungen in diesem Beitrag wurden aufgrund verschiedener Annahmen erstellt und können im Einzelfall abweichen. Gerne erstellen wir in einem Beratungstermin ein auf Ihre individuelle Situation zugeschnittenes Angebot.
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