Die der Swiss Life International Employee Benefits Pension Fund angeschlossenen Unternehmen im Ausland haben sich für eine (überobligatorische) Vollversicherungslösung entschieden. Sämtliche biometrischen Risiken (Invalidität, Tod und Langlebigkeit) sowie das Anlage- und Zinsrisiko sind bei Swiss Life rückgedeckt.

Portrait

Historischer Überblick
Gründungsdatum: 19.08.1988
Name der Vorsorgeeinrichtung bei Gründung:
Sammel­stiftung der Rentenanstalt für die betriebliche Personal­vorsorge im Fürstentum Liechtenstein
Zweck bei Gründung:
Durchführung der obligatorischen und weitergehenden Vorsorge für die Arbeitnehmer der der Stiftung angeschlossenen Arbeitgeber sowie für weitere Personen
Namensänderung per 1. Januar 2008:
Swiss Life Inter­national Employee Benefits Pension Fund (Collective Foundation)
Zweckänderung per 1. Januar 2008: Durchführung der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Pensionsfondsgesetzes (PFG)
Allgemeines
Art der Risikoabdeckung: Vollständig bei Swiss Life
Deckungsgrad: Sämtliche Versicherungs- und Anlagerisiken sind jederzeit zu 100% durch Swiss Life gedeckt.
Revisionsstelle: PricewaterhouseCoopers AG, Zürich 
Experte: Sonja Sterki, Swiss Life AG, Zürich
Stiftungsrat
Amtsdauer: 01.01.2023 – 31.12.2025