Als Unternehmer müssen Sie sich um die wichtigen Dinge kümmern: Kunden gewinnen, Umsatz erzielen und wachsen. Für Versicherungen und Vorsorge bleibt da oft wenig Zeit. Dabei kann ein Unfall oder ein Krankheitsfall ein grosses finanzielles Risiko für Ihr Unternehmen bedeuten. Informieren Sie sich deshalb hier über die wichtigsten Vorsorgethemen.

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Volles BVG-Sortiment mit Vollversicherung und Teilautonomie

Das muss ich wissen

Das Vorsorgesystem zählt zu den tragenden Elementen der Schweiz. Es basiert auf einem Drei-Säulen-Konzept:

Grafik zum Drei-Säulen-System
Grafik zum Drei-Säulen-System

Die 1. Säule des Drei-Säulen-Konzepts ist die staatliche Vorsorge. Sie ist obligatorisch und sichert sowohl Ihren Existenzbedarf im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit als auch den Ihrer Angehörigen im Todesfall. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich zu je 50% die monatlichen Beiträge an die AHV, IV, EO und ALV. Die Beiträge an die Familienausgleichskasse werden zu 100% vom Arbeitgeber übernommen. Die konkreten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlenden Lohnbeiträge finden Sie auf www.bsv.admin.ch.

Die 2. Säule, auch berufliche Vorsorge genannt sichert den gewohnten Lebensstandard und soll zusammen mit der 1. Säule bis zu 75% des letzten Lohnes absichern.

In der Vorsorge nach BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge) teilen sich analog zur 1. Säule auch hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge (der Arbeitgeber übernimmt mindestens 50%). Die Beiträge an die Pensionskasse sind ab einem Jahreslohn von CHF 21 330 (Stand 2020) obligatorisch.

Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) schützt Ihre Mitarbeitenden vor Unfällen, ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Arbeitnehmenden gegen die finanziellen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten zu versichern.

Die Krankentaggeldversicherung (KTG) ist hingegen nicht obligatorisch, jedoch sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden den Lohn für eine gesetzlich vorgeschriebene Zeit weiterzuzahlen. Eine solche Versicherung schützt Sie als Arbeitgeber somit vor den hohen Kosten bei längeren Krankheitsfällen Ihrer Mitarbeitenden.

Die 3. Säule ist der freiwillige Teil des Drei-Säulen-Konzepts, sie dient der zusätzlichen individuellen Absicherung sowie der Schliessung eventueller Einkommenslücken, die durch die ersten beiden Säulen nicht abgedeckt werden. Die gebundene Vorsorge im Rahmen der Säule 3a wird vom Bund und den Kantonen mit Steuervergünstigungen gefördert. Selbstständige und Angestellte können zudem auf ihre Bedürfnisse abgestimmt die Risiken Erwerbsunfähigkeit und Tod absichern.

Es gibt diverse Versicherungen, die bei der Unternehmensgründung wichtig sind. Unbedingt empfohlen werden der Abschluss einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung und einer Rechtsschutzversicherung. Ihre Mitarbeitenden erhalten bei Erwerbsunfähigkeit sowohl Leistungen von der ersten als auch zweiten Säule. Sie als Arbeitgeber erhalten aber nur Leistungen, wenn Sie sich ebenfalls der zweiten Säule Ihrer Mitarbeiter anschliessen. Ansonsten ist eine zusätzliche Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit in der dritten Säule empfohlen. Je nach Zivilstand bietet sich auch eine Todesfallversicherung an. Sofern ein Büro oder Lager vorhanden ist, sind zudem eine Absicherung der Waren und des Inventars sowie eine Umsatzausfallversicherung zu empfehlen.

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In der beruflichen Vorsorge haben Sie die Wahl zwischen drei Vorsorgemodellen: Vollversicherung, teilautonome und autonome Lösung. Möchten Sie keine eigene Vorsorgeeinrichtung errichten, können Sie sich einer Sammelstiftung anschliessen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Vollversicherungslösung und einer teilautonomen Lösung. In der Vollversicherung steht die Sicherheit im Vordergrund: neben den Risiken Tod und Invalidität sind auch die Anlagerisiken vollständig abgesichert. Bei teilautonomen Stiftungen trägt demgegenüber die Stiftung und somit die angeschlossenen Unternehmen und deren Angestellte das Anlagerisiko – aber auch die Anlagechancen in Form langfristig höherer Renditen.

Je nach Ausgestaltung der teilautonomen Stiftung bestimmt entweder der Stiftungsrat die Anlagestrategie (bei gepoolten Anlagen) oder aber die Verwaltungskommission des angeschlossenen Unternehmens (bei individueller Anlage). Bei Swiss Life können Sie aus dem Vollsortimenterangebot Ihre bevorzugte Lösung selbstbestimmt wählen, die Ihnen zudem allesamt die Möglichkeit der flexiblen Ausgestaltung Ihres Vorsorgeplans bieten.

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Ein Jungunternehmer geht oft grosse Risiken ein, um seine Visionen umzusetzen. Daher ist es wichtig zu überlegen, welche Risiken für ihn existentiell bedrohlich sind. Zumindest diese sollte er so weit wie möglich absichern, so hat er den Kopf frei, um seine Visionen voranzutreiben.

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Vorsorgecheckliste für Firmengründer

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