Die Kündigung einer bestehenden Freizügigkeitspolice führt zu folgenden Änderungen Ihrer Vorsorgesituation:

  • Die Leistungen im Falle des Todes sind nicht mehr versichert.
  • Die Versorgung für das Alter sowie die Sicherstellung Ihrer ursprünglichen Ziele ist nicht länger gewährleistet.
  • Mit einer vorzeitigen Auflösung sind alle Leistungen abgegolten. Danach besteht kein weiterer Anspruch mehr.

Damit diese Nachteile für Sie nicht entstehen, sollten Sie, abhängig von der Ausgestaltung Ihres aktuellen Vertrages, zusätzliche Alternativen prüfen.

Wir beraten Sie gerne persönlich und zeigen Ihnen dabei Lösungen auf, die Ihre finanziellen Möglichkeiten berücksichtigen.

Persönliche Angaben

Anrede *
Ihre Vertragsnummer entnehmen Sie den Swiss Life-Vertragsunterlagen oder Briefen.
Bitte geben Sie Ihre AHV-Nummer ein (z. B.: 756.1234.5678.90).
Verwendung der Freizügigkeitsleistung *

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