Jubiläumsstiftung der Schweizerischen Lebensversicherungs- und Rentenanstalt für Volksgesundheit und medizinische Forschung

1957 gründete die damalige Rentenanstalt anlässlich ihres 100-jährigen Bestehens die Jubiläumsstiftung für Volksgesundheit und medizinische Forschung. Die Stiftung fördert mittels finanzieller Beiträge spezifische medizinische Forschungsprojekte. Im Weiteren werden von der Jubiläumsstiftung in Einzelfällen gemeinnützige Einrichtungen im Dienste von Personen mit körperlichen und geistigen Behinderungen unterstützt (z.B. Hilfe beim Erwerb eines dringend benötigten Transportfahrzeuges für Arzt- und Therapiebesuche), vor allem wenn die Institution in einer wirtschaftlich weniger begünstigten Region der Schweiz liegt.

Forschungsnachwuchs fördern

Angestrebt wird die Förderung von klar umschriebenen medizinischen Forschungsprojekten, deren Qualität belegt ist und die nicht den Grundsätzen der Vergabungspolitik (Richtlinien) widersprechen. Die Aussicht auf die Realisierbarkeit des Projekts muss gegeben sein.

Im Vordergrund steht besonders die Förderung des Forschungsnachwuchses.

Die Stiftung kann für die Finanzierung diverser Materialien, der Tierhaltung oder anderer Aspekte, die für die Arbeit an den Projekten notwendig sind, angefragt werden.

Gezielte Unterstützung

Der Stiftungsrat entscheidet anhand der eingereichten Unterlagen in der Regel an der einmal pro Jahr stattfindenden Stiftungsratssitzung, für welche Projekte ein finanzieller Beitrag bereitgestellt wird.

Die Projekte werden grundsätzlich nur für die Dauer eines Jahres unterstützt. Bei mehrjährigen Projekten ist eine Verlängerung der Unterstützung möglich. In diesem Fall muss der Antrag erneuert und ein Zwischenbericht beigelegt werden.

Es liegt in der Natur der Sache, dass der Stiftungsrat jeweils nicht alle eingegangenen Gesuche berücksichtigen kann und für die ausgewählten Projekte vielfach nur Teilbeträge geleistet werden können. Wenn für ein Forschungsprojekt spezialisierte Stiftungen bestehen, sollten diese kontaktiert werden.

Keine Beiträge werden ausgerichtet an:

  • Saläre von Ärzten und Mitarbeitenden
  • statistische Erhebungen
  • die Organisation von Symposien, Kongressen und Ausstellungen, die Beteiligung an Kursen und die damit verbundenen Reisen
  • die Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten (Druckkostenbeiträge)
  • die Aus- und Weiterbildung von Diplomanden und Doktoranden (Stipendien) sowie die Fortbildung von Ärzten
  • Projekte, die eine dauernde periodische Zuwendung durch die Stiftung beanspruchen würden
  • andere Stiftungen
  • Bauvorhaben
  • die Speisung von fremden Fonds und allgemeinen Sammlungen
  • die Unterstützung von oder Beteiligung an kommerziellen Unternehmungen
  • die Tilgung von Schulden für schon bestehende Unternehmungen

Beantragung eines Beitrags

Kontakt

Die Unterlagen werden ab Mitte Oktober entgegengenommen. Für allfällige Fragen und Auskünfte stehen wir jederzeit gerne via Kontaktformular zur Verfügung.