Angaben zur versicherten Person

Anrede *
Bitte geben Sie Ihre AHV-Nummer ein (z. B.: 756.1234.5678.90).
Ist die versicherte Person voll arbeitsfähig? *
Die Frage ist mit "Nein" zu beantworten, falls mindestens eine der nachfolgenden Aussagen zutrifft. Die versicherte Person: a) im Sinne der Eidg. Invalidenversicherung, der Unfallversicherung oder der Militärversicherung invalid ist und/oder sie Leistungen von mindestens einer der vorgenannten Institutionen bezieht; b) der Arbeit seit Eintritt bei diesem Arbeitgeber während mehr als 3 Wochen fern bleibt oder blieb; c) in ihrer Leistungsfähigkeit aus medizinischen Gründen dauernd eingeschränkt ist.

Angaben zum Anstellungsverhältnis

Änderungsgrund *
Eine zu versichernde Person gilt als teilzeitbeschäftigt, sofern ihre regelmässige Wochenarbeitszeit kürzer ist als jene eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden. Dabei ist die teilzeitbeschäftigte Person voll arbeitsfähig, d.h. ihre Arbeitsfähigkeit ist nicht aus medizinischen Gründen eingeschränkt.

Versicherungsschutz während Lohnunterbruch:

Risikodeckung während Unterbruch erwünscht? *
Bei Abwesenheiten von über einem Monat Dauer kann der Arbeitgeber mit der Pensionskasse die Fortführung des Versicherungsschutzes bei Tod und Invalidität (Risikoversicherung) aus diesem Vorsorgevertrag vereinbaren. Die Zahlung der Beiträge für diesen Versicherungsschutz übernimmt die versicherte Person (Arbeitnehmer/in).

Adresse der versicherten Person

Bitte geben Sie uns bekannt, mit wem wir Kontakt aufnehmen können.

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Anrede *
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