Am 1. Januar tritt die Reform AHV 21 in Kraft. Für Frauen steigt damit das Referenzalter auf 65 Jahre an – aber inwiefern kann man als Frau auch von der Reform profitieren? Wir zeigen Ihnen die Chancen auf.
Die wichtigsten Änderungen der AHV-Reform
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Der Rentenbezug wird flexibler: Neu können Sie die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren ab einem gewählten Monat beziehen.
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Sie können neu AHV-Beitragslücken schliessen, indem Sie über das gesetzliche Referenzalter hinaus arbeiten.
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Gehören Sie der Übergangsgenerationen 1961 bis 1969 an, werden Sie für das höhere Rentenalter finanziell entschädigt.
Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten!
Unsere Expertinnen und Experten von Swiss Life beraten Dich gerne – an einem Ort Deiner Wahl oder online.