Am 1. Januar tritt die Reform AHV 21 in Kraft. Für Frauen steigt damit das Referenzalter auf 65 Jahre an – aber inwiefern kann man als Frau auch von der Reform profitieren? Wir zeigen Ihnen die Chancen auf.

Die wichtigsten Änderungen der AHV-Reform

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    Der Rentenbezug wird flexibler: Neu können Sie die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren ab einem gewählten Monat beziehen.

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    Sie können neu AHV-Beitragslücken schliessen, indem Sie über das gesetzliche Referenzalter hinaus arbeiten.

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    Gehören Sie der Übergangsgenerationen 1961 bis 1969 an, werden Sie für das höhere Rentenalter finanziell entschädigt.

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Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten!

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