Expats, die neu in die Schweiz ziehen, fühlen sich oft allein gelassen und haben jede Menge Fragen rund um Versicherungen, Eigenheimfinanzierung und Vorsorge. Hier finden Sie die passenden Antworten, damit Sie Ihre Zukunft in der Schweiz selbstbestimmt gestalten können.

2018 wanderten knapp über 170 000 Personen in die Schweiz ein. Nicht alle Neuankömmlinge planen auch, dauerhaft zu bleiben. Viele von ihnen sind Expatriates (kurz Expats) – also Fach- und Führungskräfte, die von international tätigen Unternehmen für einige Jahre in die Schweiz entsandt werden. Ist ihre Arbeit erledigt, ziehen sie weiter in ein anderes Land oder kehren in ihr Heimatland zurück. Dementsprechend verliessen 2018 auch mehr als 126 000 Personen wieder die Schweiz.

Expats stehen vor der Herausforderung, dass sie sich innerhalb kürzester Zeit in der Schweiz zurechtfinden müssen. Dass dies gar nicht so einfach ist, zeigt sich an den Fragen einiger Expats aus der Region Zug hier im Interview.

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Besonders häufig genannt wurden Fragen zu Versicherungen, zur Altersvorsorge und zum Erwerb von Wohneigentum. Im Folgenden finden Sie die Antworten darauf.

Welche Versicherungen sind notwendig?

Wer neu in die Schweiz zieht, kümmert sich in der Regel erst einmal um die wesentlichen Dinge wie die Anmeldung bei der Gemeinde, die Eröffnung eines Bankkontos und die Wohnungssuche. Danach werden die Versicherungen angegangen. Doch welche sind wichtig und welche gar obligatorisch?

  • Obligatorische Versicherungen
    Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und muss spätestens drei Monate nach der Ankunft abgeschlossen werden. Ebenfalls obligatorisch ist eine Haftpflichtversicherung für Besitzer von Motorfahrzeugen sowie eine Gebäudeversicherung für Hauseigentümer.
  • Wichtige Sachversicherungen
    Nicht obligatorisch, aber empfehlenswert ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, die Ansprüche aus Schäden an Dritten deckt. Mit einer Hausratsversicherung können Sie zudem Ihre Vermögenswerte versichern, z. B. gegen Diebstahl oder die Zerstörung durch Feuer und Wasser.
  • Absicherung bei Unfall, Krankheit und Arbeitslosigkeit
    Sofern das Arbeitspensum mehr als acht Stunden pro Woche beträgt, sind Erwerbstätige über den Arbeitgeber gegen Arbeitslosigkeit und Unfall versichert. Bei nichterwerbstätigen Ehepartnern oder Kindern ist eine Unfalldeckung über die Krankenkasse ratsam. Für jüngere Zuzügler ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert, damit im Krankheitsfall keine Versicherungslücke entsteht.

Wie funktioniert das mit den drei Säulen?

Die drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems sorgen durch ihr funktionierendes Zusammenspiel dafür, dass die Einwohner der Schweiz auch im Alter selbstbestimmt ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können.

  • Erste Säule (AHV)
    Bei der staatlichen Vorsorge zahlen Erwerbstätige (auch Grenzgänger) und Arbeitgeber monatliche Beiträge ein, mit denen Zahlungen an heutige Rentner finanziert werden. Später im Rentenalter profitieren Sie selbst von den Einzahlungen. Aktuell liegt das AHV-Alter für Frauen bei 64 und für Männer bei 65 Jahren.
  • Berufliche Vorsorge (BVG)
    Unter der beruflichen Vorsorge versteht man die betrieblichen Pensionskassen. Deren Leistungen sollen zusammen mit der AHV bis zu 75% des letzten Lohnes absichern. Im Gegensatz zur ersten Säule wird die betriebliche Altersvorsorge im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Das heisst, jeder spart und bezahlt direkt für seine eigene Leistung. Auskunft über die Altersrente gibt der Vorsorgeausweis.
  • Private Vorsorge
    Die private Vorsorge dient dazu, Vorsorgelücken zu schliessen und Vermögen aufzubauen. Dabei wird zwischen der Säule 3a (gebundenen Vorsorge) und der Säule 3b (freien Vorsorge) unterschieden. Die Säule 3a ist auf einen jährlichen Maximalbetrag von CHF 6826 (Stand 2019) begrenzt und unterliegt einigen Einschränkungen. Dafür können Sie diese jährlich von der Einkommenssteuer abziehen. Bei der Säule 3b gibt es weniger Einschränkungen, dafür aber auch keine direkten Steuervorteile.
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Viele «Neu-Schweizer» sind als Fach- und Führungskräfte Profis auf ihrem Gebiet. Das Schweizer Vorsorgesystem ist für sie jedoch neu, daher benötigen sie transparente Unterstützung bei der Beurteilung der Chancen und Risiken.

Was passiert nach der Pensionierung? Können wir uns den Lebensstandard dann noch leisten?

Wer seinem Ruhestand entspannt und sorgenfrei entgegenblicken möchte, sollte sich früh damit beschäftigen und eventuelle Vorsorgelücken frühzeitig schliessen. In der Regel gilt, dass die erste und die zweite Säule ein Einkommen von rund 60% des letzten Lohns sichern, benötigt werden in der Regel aber rund 80%. Gerade für Expats, die aufgrund ihres späteren Zuzugs oft nicht so lange in das Vorsorgesystem einzahlen wie ihre Schweizer Mitbürger, lohnt sich die Einzahlung in die private Vorsorge (Säule 3a und 3b) sowie ggf. der Einkauf in die Pensionskasse.

Können wir mit einer B-Bewilligung ein Haus kaufen? Und wie läuft das mit der Finanzierung?

Wenn Sie aus einem EU- oder EFTA-Land kommen oder sich Ihr Wohnsitz in der Schweiz befindet, haben Sie beim Erwerb von Immobilien die gleichen Rechte wie Schweizer. Sie benötigen also keine Bewilligung. Anders schaut es beim Erwerb von Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen aus, hierfür benötigen Sie eine Genehmigung. Angehörige von Drittstaaten können Wohneigentum erwerben, wenn Sie mindestens über eine B-Bewilligung verfügen und selbst die Wohnung oder das Haus bewohnen.

Für die Finanzierung des Eigenheims müssen mindestens 20% Eigenkapital eingeplant werden, denn nur 80% des Kaufpreises können über eine Hypothek finanziert werden. Das Eigenkapital kann sich zum Beispiel aus Bankguthaben, Geld aus dem Verkauf von Wertschriften, Guthaben aus der zweiten und der dritten Säule oder einem Erbvorbezug zusammensetzen. Zudem sollten Sie die Tragbarkeit prüfen, denn viele unterschätzen die laufenden Kosten (Zinskosten, Amortisation sowie Unterhalts- und Nebenkosten). Als Faustregel gilt: Die Kosten dürfen ein Drittel des jährlichen Bruttoeinkommens nicht übersteigen.

Was passiert mit den Pensionsgeldern, wenn wir das Land verlassen?

Auf die Beiträge der staatlichen Vorsorge (AHV) und der beruflichen Vorsorge (BVG) haben Sie bei Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland grundsätzlich Anspruch. Der Antrag auf die Auszahlung muss jedoch spätestens fünf Jahre nach der Pensionierung erfolgen. Das Anmeldeformular für die Auszahlung der AHV-Rente können Sie auf www.ahv-iv.ch herunterladen. Für Fragen zur Pensionskasse steht Ihr Arbeitgeber zur Verfügung. Bei der dritten Säule definieren die vertraglich festgelegten Konditionen, was damit bei der Rückkehr ins Heimatland geschieht. In der Regel werden diese aber direkt ausgezahlt.

Vorsorge verstehen

Die Vorsorgemöglichkeiten sind individuell und vielfältig. Je früher Sie sich mit der Vorsorge befassen, desto grösser ist Ihr finanzieller Handlungsspielraum für ein selbstbestimmtes Leben.

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