Mit einer Pensionskasse von Swiss Life profitieren Sie als Versicherte von guten Leistungen und sind fürs Alter, bei Invalidität und im Todesfall abgesichert.

Ihr Lebenspartner ist ohne zusätzliche Registrierung über die Lebenspartnerrente mitversichert. Auch wenn sich Ihre Lebenssituation unvorhergesehen ändert, Sie einen Jobwechsel planen oder Sie kurz vor Ihrer Pensionierung stehen: Swiss Life bzw. die Pensionskasse steht Ihnen als Partnerin für Ihre berufliche Vorsorge kompetent zur Seite.

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Häufige Fragen unserer Versicherten

Ein Jobwechsel bringt nicht nur neue Aufgaben und Herausforderungen mit sich – er beeinflusst auch Ihre berufliche Vorsorge. Daher ist es sinnvoll, sich mit diesem Thema zu befassen. Entsprechen die Leistungen bei der Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers ungefähr den bisherigen oder gibt es Unterschiede? Ihr neuer Vorsorgeausweis gibt Ihnen Antworten über Ihre aktuelle und zukünftige Situation. Sie können ihn direkt hier  bestellen.

Es gibt eine Möglichkeit, wie Sie Ihre Leistungen in der beruflichen Vorsorge zusätzlich verbessern können: Mit einem Einkauf in die Pensionskasse erhöhen Sie Ihre künftigen Leistungen in der 2. Säule. Gleichzeitig profitieren Sie bei Einkäufen mit Geldern Ihres privaten Vermögens auch von steuerlichen Vorteilen. Je nach Ihrer aktuellen Lebenssituation ist entweder ein einmaliger oder ein gestaffelter Einkauf empfehlenswert.

Sowohl bei einer definitiven oder temporären Aufgabe der Erwerbstätigkeit als auch bei einer Reduktion der Tätigkeit sollten Sie die Konsequenzen für Ihre Vorsorge rechtzeitig abklären. Sollten Sie Ihre Tätigkeit aufgeben, bietet Ihnen ein Freizügigkeitskonto oder -depot die Möglichkeit, Ihre Gelder aus der 2. Säule nach Ihren Wünschen anzulegen. Dabei entscheiden Sie selbst, ob und wie Sie an der Entwicklung der Finanzmärkte partizipieren möchten. 

Grundsätzlich sind die Gelder in der 2. Säule bis zur Pensionierung gebunden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn Sie planen, Wohneigentum zu erwerben, sich selbständig zu machen, definitiv aus der Schweiz auszureisen (Ausnahme EU- oder EFTA-Staat) oder der persönliche Jahresbeitrag die vorhandene Freizügigkeitsleistung übersteigt.

Über Unterlagen, Fristen und Bezugsmodalitäten informieren Sie sich bei der Pensionskasse oder Freizügigkeitseinrichtung von Swiss Life.

Wenden Sie sich an Ihre aktuelle Pensionskasse und lassen Sie sich den Eingang der Vorsorgegelder bestätigen. Sind Sie unsicher, ob Sie möglicherweise noch über Guthaben aus der 2. Säule verfügen, welche aus einem früheren Vorsorgeverhältnis stammen? Oder möchten Sie wissen, ob dieses von einer früheren Pensionskasse korrekt an Ihre aktuelle Pensionskasse oder auf Ihr Freizügigkeitskonto überwiesen wurde? Auskunft kann Ihnen die Zentralstelle 2. Säule geben.

Persönliche Beratung

Die berufliche Vorsorge ist wesentlicher Bestandteil Ihrer finanziellen und persönlichen Situation. Mit einer persönlichen Beratung von Swiss Life können Sie die Vorsorge Ihrer Lebenssituation optimal anpassen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit einem unserer Swiss Life-Experten und lassen Sie sich beraten. Statt in der Generalagentur oder bei Ihnen zu Hause, beraten wir Sie gerne auch per Video.

Wichtige Themen

Neben der beruflichen Vorsorge gibt es weitere wichtige Aspekte bei der Finanzplanung. Ganz gleich, ob Sie mit dem Gedanken spielen, Wohneigentum zu erwerben oder Steuern zu sparen: Swiss Life unterstützt Sie gerne.

Lebensereignisse

Viele Lebensereignisse wirken sich auch auf die Vorsorge aus – z. B. eine Heirat, eine neue Stelle oder auch eine Scheidung. Mit einer professionellen Beratung können Sie Ihre Vorsorge an Ihre jeweilige Lebenssituation anpassen.

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