Planen Sie, Ihr Unternehmen zu verlassen, haben aber keinen neuen Arbeitgeber? Dann ist es wichtig, dass Sie Ihr bisheriges Pensionskassengeld auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung Ihrer Altersvorsorge. Swiss Life beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

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Was ist das Freizügigkeitskonto?

Das Freizügigkeitskonto ist ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Vorsorge und gehört zur 2. Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems, des BVG. Das Freizügigkeitskonto kommt zum Tragen, wenn Sie aus irgendeinem Grund Ihr bisheriges Unternehmen verlassen, ohne direkt eine neue Stelle anzutreten. In diesem Fall wird das in Ihrer Pensionskasse angesparte Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.

Das Freizügigkeitskonto kann als eine Art Parkplatz betrachtet werden, auf dem Ihr persönliches Guthaben fürs Alter parkiert ist, bis Sie einen neuen Arbeitgeber haben. Dabei bleibt Ihr Vorsorgekapital sicher, bis Sie eine neue berufliche Herausforderung gefunden haben.

Bei der Wahl des Freizügigkeitskontos sind Sie flexibel. Je nach Freizügigkeitsstiftung können Sie zwischen verschiedenen Anlagestrategien wählen, die Ihrem Risikoprofil und Ihren langfristigen finanziellen Zielen entsprechen. So können Sie Ihr Pensionskassenguthaben während der Suche nach einer neuen Stelle oder während einer beruflichen Auszeit nach Ihren individuellen Präferenzen verwalten und optimieren.

Infografik, welche die Bedingungen aufzeigt, wegen denen man ein Freizügigkeitskonto benötigt
Infografik, welche die Bedingungen aufzeigt, wegen denen man ein Freizügigkeitskonto benötigt

Gründe für ein Freizügigkeitskonto

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Freizügigkeitskonto eingerichtet wird. Ein Freizügigkeitskonto wird für einen nahtlosen Übergang in folgenden Situationen genutzt:  

- Unternehmensaustritt ohne neuen Arbeitgeber
- Arbeitslosigkeit 
- Berufliche Auszeit 
- Babypause 
- Auslandsaufenthalt 
- Weiterbildung  

Das Freizügigkeitskonto wird also ab dem Moment genutzt, in dem keine Anstellung mehr vorhanden ist und keine Pensionskassenbeiträge mehr bezahlt werden. 

Eröffnung eines Freizügigkeitskontos 

Die Verantwortung für die Eröffnung des Freizügigkeitskontos liegt bei Ihnen. Falls Sie dies nicht eigenständig tun, wird Ihr angespartes Altersguthaben nach einer bestimmten Frist automatisch bei der Stiftung Auffangeinrichtung, einer nationalen Vorsorgeeinrichtung, hinterlegt.   

Die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos erfolgt bei einer Bank oder einem Finanzinstitut Ihrer Wahl. Damit haben Sie die Freiheit, einen Anbieter zu wählen, der Ihren individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen entspricht. Bei den meisten Finanzinstituten können Sie dies bequem online erledigen.  

Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Anbieter unterschiedliche Konditionen und Anlagestrategien anbieten können. Dies kann Aspekte wie Zinssätze, Gebührenstrukturen und Anlagemöglichkeiten betreffen. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld gründlich zu informieren und ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Ein solches Gespräch kann Ihnen helfen, ein Freizügigkeitskonto zu wählen, das optimal zu Ihrer finanziellen Situation und Ihren langfristigen Vorsorgezielen und Pensionsplänen passt. 

Freizügigkeitskonto eröffnen

Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen bei der Eröffnung eines Freizügigkeitskontos.

Kann ich mein Geld auf dem Freizügigkeitskonto in Wertpapieren anlegen? 

Ja, das ist möglich. Der aktuelle Zinssatz ist tief. Für Anlegerinnen und Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont kann es deshalb eine interessante Alternative sein, das Guthaben der Pensionskasse auf einem Freizügigkeitskonto in Wertschriften anzulegen.  

Der Hauptvorteil dieser Option liegt in der potenziell höheren Rendite im Vergleich zu traditionellen Anlageformen. Dies geht jedoch mit einem erhöhten Risiko von Marktschwankungen  einher. Um Ihr Freizügigkeitsguthaben effektiv zu vermehren, empfiehlt es sich, einen Anlagehorizont von mehreren Jahren zu planen. Insbesondere Aktienanlagen entfalten ihre volle Wirkung oft erst nach einer Anlagedauer von mindestens drei Jahren.  

Diese Anlageform erfordert eine sorgfältige Abwägung von Risiko und Rendite. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Fonds und deren Risikoprofile zu informieren und eine Anlagestrategie zu wählen, die zu den persönlichen finanziellen Zielen und der Risikobereitschaft passt.  

Suchen Sie ein Freizügigkeitskonto mit Wertschriften?

Wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen.

Freizügigkeitskonto bei einem neuen Arbeitgeber

Wenn Sie nach einer beruflichen Auszeit wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, müssen Sie das auf Ihrem Freizügigkeitskonto angesparte Guthaben an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers überweisen. Ihr Freizügigkeitskonto wird in diesem Fall aufgelöst.

Diese Übertragung stellt sicher, dass Ihr Vorsorgekapital nahtlos in das Vorsorgesystem Ihres neuen Arbeitgebers integriert wird. Dieser Schritt ist wichtig, um die Kontinuität Ihrer Altersvorsorge zu gewährleisten und die Vorteile des schweizerischen Drei-Säulen-Systems voll auszuschöpfen.

Zu beachten ist, dass die Überweisung des Guthabens von der Freizügigkeitsstiftung an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers bestimmten Regeln und Fristen unterliegt. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit der Pensionskasse des neuen Arbeitgebers in Verbindung zu setzen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Freizügigkeitskonto im Todesfall

Nach dem Tod des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin wird das Freizügigkeitsguthaben in einer festgelegten Reihenfolge an bestimmte Personen ausbezahlt. Sind in einer Gruppe keine Anspruchsberechtigten vorhanden, rücken die Anspruchsberechtigten der nächsten Gruppe nach. Sind innerhalb einer Gruppe mehrere Anspruchsberechtigte vorhanden, wird das Kapital zu gleichen Teilen aufgeteilt:  

1. Der Ehegatte bzw. die Ehegattin oder der eingetragene Partner bzw. die eingetragene Partnerin stehen an erster Stelle; danach folgen; minderjährige Kinder sowie Kinder in Ausbildung, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

2. Personen, die vom Kontoinhaber in erheblichem Masse finanziell unterstützt worden sind; Personen, die bis zu fünf Jahre vor dem Tod des Kontoinhabers mit diesem in einer Lebensgemeinschaft gelebt haben; Personen, die für den Unterhalt gemeinsamer Kinder aufkommen müssen.

3. Volljährige Kinder, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, sowie Eltern und Geschwister des Verstorbenen sind die nächsten Berechtigten.

4. Sind in den vorgenannten Gruppen keine Berechtigten vorhanden, wird das Guthaben an die übrigen gesetzlichen Erben gemäss Erbschein unter Ausschluss der öffentlichen Hand verteilt.

Wichtig: Falls eine testamentarische Anweisung vorliegt, wird diese im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten berücksichtigt.

Auszahlungsbedingungen 

Wann kann ich mir die Freizügigkeitsleistungen auszahlen lassen? Ihr Freizügigkeitsguthaben bleibt in der Regel bis zum Erreichen des ordentlichen Referenzalters gesperrt. Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie bereits vorher auf Ihr Freizügigkeitsguthaben zugreifen können. Diese Ausnahmen sind im schweizerischen Freizügigkeitsgesetz (FZG) geregelt und bieten unter bestimmten Umständen Flexibilität: 

  • Vorzeitige Pensionierung: Sie können Ihr Freizügigkeitsguthaben bis zu fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter beziehen. 
  • Bezug einer vollen Invalidenrente: Bei Bezug einer vollen Invalidenrente besteht die Möglichkeit, das angesparte Freizügigkeitsguthaben vorzeitig zu beziehen.
  •  Selbstständige Erwerbstätigkeit: Die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Erwerbstätigkeit kann ebenfalls einen Vorbezug des Freizügigkeitsguthabens rechtfertigen, da Sie in diesem Fall nicht mehr der obligatorischen Vorsorge unterstehen. 
  • Geringes Guthaben: Ist Ihr Freizügigkeitsguthaben kleiner als Ihr jährlicher persönlicher Beitrag an die Pensionskasse, kann eine Auszahlung erfolgen. Dies wird oft als pragmatische Lösung für kleinere Guthaben angesehen. 
  • Endgültiges Verlassen der Schweiz: Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen, können Sie sich Ihr Freizügigkeitsguthaben unter bestimmten Voraussetzungen auszahlen lassen. Dies gilt für Personen, die in ein Land ausserhalb der EU/EFTA ziehen. 
  • Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum: Ein weiterer Grund für die vorzeitige Auszahlung des Freizügigkeitsguthabens ist der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Damit soll der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert werden.  

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Häufig gestellte Fragen zum Freizügigkeitskonto

Wenn Sie eine vollständige Invalidenrente beziehen, können Sie sich Ihr Freizügigkeitsguthaben auszahlen lassen.

Sie dürfen maximal zwei Freizügigkeitskonten bei unterschiedlichen Stiftungen führen.

Die Besteuerung des Freizügigkeitskontos hängt von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise vom Zeitpunkt der Auszahlung und vom Wohnkanton ab.

Das Konto muss aufgelöst werden, wenn Sie eine neue Stelle antreten und das Guthaben an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen wird.

Eine Freizügigkeitsstiftung ist eine von einer Bank oder einer Versicherung gegründete Einrichtung, die Freizügigkeitsgelder anlegt und verwaltet.

Ein Freizügigkeitskonto benötigen Sie, wenn Sie aus einem Unternehmen austreten und Ihre bisherige Pensionskasse verlassen und keinen neuen Arbeitgeber haben.

Das Guthaben der Pensionskasse wird bei einer Scheidung geteilt, wenn kein Ehevertrag vorliegt.

Bildquelle: iStock

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