Sie planen einen Unternehmensaustritt, haben aber keinen neuen Arbeitgeber? Dann müssen Sie Ihr angespartes Pensionskassengeld auf ein sogenanntes Freizügigkeitskonto übertragen. Swiss Life beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.
Swiss Life Freizügigkeitskonto/-depot
Investieren Sie Ihre Freizügigkeitsleistung ganz selbstbestimmt. Wir informieren Sie gerne – persönlich und unverbindlich.
Was ist das Freizügigkeitskonto?
Das Freizügigkeitskonto dient Ihrer beruflichen Vorsorge, der 2. Säule des Schweizer Sozialsystems BVG. Steigen Sie aus unterschiedlichen Gründen aus einem Unternehmen aus, haben aber keinen neuen Arbeitgeber, wird Ihr bisher angespartes Pensionskassengeld auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Sie können es wie eine Art Parkplatz betrachten, auf dem Ihr persönliches Guthaben fürs Alter parkiert ist, bis Sie einen neuen Arbeitgeber haben.
Warum gibt es das Freizügigkeitskonto?
Laut Gesetz muss bereits eingezahltes Pensionskassengeld im Vorsorgekreislauf bleiben. Sie dürfen also nach einem Unternehmensaustritt nicht über das Geld verfügen, sondern müssen es auf ein Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl einzahlen.
Was ist eine Freizügigkeitsstiftung?
Die Freizügigkeitsstiftung ist die Einrichtung einer Bank oder einer Versicherung, die Ihre Freizügigkeitsleistungen anlegt und verwaltet. Sie dient also im Bereich der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung der Erhaltung Ihres obligatorischen und Ihres ausserobligatorischen Vorsorgeschutzes und nimmt zu diesem Zweck Ihr Vorsorgeguthaben entgegen.
Wann brauche ich ein Freizügigkeitskonto?
Egal ob Arbeitslosigkeit, berufliche Auszeit, Auslandsaufenthalt, Weiterbildung oder Babypause der Grund ist: Treten Sie aus einem Unternehmen aus, verlassen Sie die bisherige Pensionskasse und benötigen eine Freizügigkeitslösung.
Wie kann ich ein Freizügigkeitskonto eröffnen?
Treten Sie aus einem Unternehmen aus, sind Sie selbst für die Eröffnung des Freizügigkeitskontos verantwortlich. Sorgen Sie nicht selbst für die Eröffnung, wird Ihr persönliches Altersguthaben automatisch nach einer gewissen Zeit bei der nationalen Vorsorgeeinrichtung «Stiftung Auffangeinrichtung» deponiert.
Um ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen, wenden Sie sich direkt an die Bank oder das Finanzinstitut Ihrer Wahl. Sie können selbstbestimmt entscheiden, welcher Anbieter der richtige für Sie ist. Die meisten Institute bieten ihren Service online an. Sind Sie sich unsicher, empfiehlt sich ein vorhergehendes Beratungsgespräch.
Was mache ich, wenn ich einen neuen Arbeitgeber habe?
Nehmen Sie nach einer Pause wieder eine berufliche Tätigkeit auf, muss das auf dem Freizügigkeitskonto deponierte Geld in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers fliessen. Das Freizügigkeitskonto wird aufgelöst.
Was passiert im Todesfall mit meinem Freizügigkeitskonto?
Das Freizügigkeitsguthaben des Kontoinhabers geht nach dem Tod an die folgend aufgeführten Personen in genau dieser Reihenfolge. Existiert keine Person in der 1. Gruppe, sind die Personen aus der 2. Gruppe berechtigt usw. Existieren mehrere Begünstigte in der gleichen Gruppe, wird das Kapital gleichmässig aufgeteilt:
1. Ehepartner / eingetragener Partner; minderjährige Kinder; Kinder in Ausbildung unter 25 Jahren
2. Personen, die vom Inhaber des Kontos finanziell erheblich unterstützt wurden; Person, die mit dem Kontoinhaber in den letzten fünf Jahren vor dem Tod eine ununterbrochene Lebensgemeinschaft geführt hat; Personen, die für den Unterhalt eines gemeinsamen Kindes bzw. mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen müssen
3. Volljährige Kinder mit abgeschlossener Ausbildung; Eltern; Geschwister
4. Übrige gesetzliche Erben gemäss Erbschein, unter Ausschluss des Gemeinwesens
Wie viele Freizügigkeitskonten sind erlaubt?
Sie dürfen Ihre Freizügigkeitsleistung auf maximal zwei Freizügigkeitsstiftungen transferieren. Zwei Konten bei der gleichen Stiftung sind nicht erlaubt. Der Vorteil der Splittung ist, dass Sie im Falle eines Konkurses der Bank das Verlustrisiko senken. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben nicht nachträglich splitten können.
Wann kann ich mir die Freizügigkeitsleistungen auszahlen lassen?
Bis zu Ihrer ordentlichen Pensionierung ist Ihr gespartes Freizügigkeitsguthaben gesperrt. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmefälle, in denen schon früher eine Auszahlung möglich ist:
- Vorzeitige Pensionierung, möglich fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung
- Bezug einer vollen Invalidenrente
- Aufnahme einer hauptberuflichen, selbständigen Erwerbstätigkeit
- Geringfügigkeit (wenn die aktuelle Freizügigkeitsleistung kleiner ist, als Ihr persönlicher Jahresbeitrag)
- Definitives Verlassen der Schweiz gemäss den geltenden Bestimmungen des Freizügigkeitsgesetzes (FZG)
- Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum
Kann ich meine Freizügigkeitsleistung in Wertschriften anlegen?
Ja. Der Zinssatz der grossen Schweizer Finanzinstitute befindet sich aktuell auf einem Tiefpunkt. Wer einen längeren Anlagehorizont anstrebt, sollte daher über die Anlage des Pensionskassengelds in Fonds nachdenken.
Ein Grossteil der Anbieter bietet neben dem klassischen Freizügigkeitskonto auch Wertschriftenlösungen an. Der Vorteil: Die Rendite ist mit grosser Wahrscheinlichkeit höher, als bei einer klassischen Lösung. Der Nachteil: Sie müssen Schwankungsrisiken hinnehmen. Damit Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben gewinnbringend anlegen, nehmen Sie bestenfalls einen Anlagehorizont von mehreren Jahren ein. Eine Aktieninvestition lohnt sich meist ab einem Horizont von drei Jahren.
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Bildquelle: Unsplash, Thom Milkovic