Verlassen Sie Ihr Unternehmen, ohne direkt eine neue Stelle anzutreten? Dann muss Ihr Pensionskassengeld in eine Freizügigkeitslösung übertragen werden. Um finanziell selbstbestimmt zu bleiben, ist es empfehlenswert, dass Sie selbst aktiv werden und ein Freizügigkeitskonto oder ein Freizügigkeitsdepot wählen, das zu Ihren Bedürfnissen passt. Swiss Life beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.
Swiss Life Freizügigkeitskonto/-depot
Investieren Sie Ihre Freizügigkeitsleistung ganz selbstbestimmt. Wir informieren Sie gerne – persönlich und unverbindlich.
Was ist ein Freizügigkeitskonto?
Das Freizügigkeitskonto ist ein zentraler Bestandteil der beruflichen Vorsorge und gehört zur 2. Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems, des BVG. Das Freizügigkeitskonto kommt zum Tragen, wenn Sie Ihr Unternehmen verlassen, ohne direkt eine neue Stelle anzutreten. In diesem Fall schreibt das Gesetz vor, dass Ihr Pensionskassenguthaben in eine Freizügigkeitslösung übertragen werden muss.
Wenn Sie nichts tun, überweist die Pensionskasse Ihres letzten Arbeitgebers Ihr Vorsorgevermögen an eine Auffangeinrichtung. Um dies zu vermeiden, sollten Sie selbst aktiv werden und ein Freizügigkeitskonto bzw. Freizügigkeitsdepot bei einem Anbieter Ihrer Wahl eröffnen und Ihr Guthaben dort parkieren.
Das Freizügigkeitskonto kann als eine Art Parkplatz betrachtet werden, auf dem Ihr persönliches Guthaben fürs Alter parkiert ist, bis Sie einen neuen Arbeitgeber haben. Dabei bleibt Ihr Vorsorgekapital sicher, bis Sie eine neue berufliche Herausforderung gefunden haben.
Was ist ein Freizügigkeitsdepot?
Im Gegensatz zum Freizügigkeitskonto wird bei einem Freizügigkeitsdepot das Geld in Wertpapiere investiert. Je nach Freizügigkeitsstiftung können Sie zwischen verschiedenen Anlagestrategien wählen, die Ihrem Risikoprofil und Ihren langfristigen finanziellen Zielen entsprechen. So können Sie Ihr Pensionskassenguthaben während der Suche nach einer neuen Stelle oder während einer beruflichen Auszeit nach Ihren individuellen Präferenzen verwalten und optimieren.
Gründe für ein Freizügigkeitskonto
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Freizügigkeitskonto bzw. Freizügigkeitsdepot eingerichtet wird. Es wird für einen nahtlosen Übergang in folgenden Situationen genutzt:
- Unternehmensaustritt ohne neuen Arbeitgeber
- Arbeitslosigkeit
- Berufliche Auszeit
- Elternzeit
- Auslandsaufenthalt
- Weiterbildung
Das Freizügigkeitskonto bzw. Freizügigkeitsdepot wird also ab dem Moment genutzt, in dem keine Anstellung mehr vorhanden ist und keine Pensionskassenbeiträge mehr bezahlt werden.
Eröffnung eines Freizügigkeitskontos
Die Verantwortung für die Eröffnung des Freizügigkeitskontos liegt bei Ihnen. Falls Sie dies nicht eigenständig tun, wird Ihr angespartes Altersguthaben nach einer bestimmten Frist automatisch bei der Stiftung Auffangeinrichtung, einer nationalen Vorsorgeeinrichtung, hinterlegt.
Die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos erfolgt bei einer Bank oder einem Finanzinstitut Ihrer Wahl. Damit haben Sie die Freiheit, einen Anbieter zu wählen, der Ihren individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen entspricht.
Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Anbieter unterschiedliche Konditionen und Anlagestrategien anbieten können. Dies kann Aspekte wie Zinssätze, Gebührenstrukturen und Anlagemöglichkeiten betreffen. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld gründlich zu informieren und ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Ein solches Gespräch kann Ihnen helfen, eine Freizügigkeitsleistung zu wählen, die optimal zu Ihrer finanziellen Situation und Ihren langfristigen Vorsorgezielen sowie auch zu Ihren Pensionsplänen passt.
Freizügigkeitskonto eröffnen
Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen bei der Eröffnung eines Freizügigkeitskontos.
Wann macht ein Freizügigkeitskonto Sinn – und wann ein Freizügigkeitsdepot?
Ein Freizügigkeitskonto eignet sich besonders, wenn Ihr Vorsorgeguthaben nur für eine kurze Zeit parkiert werden soll. Typische Beispiele sind eine Babypause, eine Weiterbildung oder eine kurze berufliche Unterbrechung. In solchen Fällen steht die sichere Verzinsung im Vordergrund.
Ein Freizügigkeitsdepot hingegen ist sinnvoll, wenn Ihr Guthaben voraussichtlich über mehrere Jahre parkiert wird – etwa bei einem längeren Auslandsaufenthalt, einer Selbstständigkeit oder einem grösseren Karriereunterbruch. Dank der Anlagemöglichkeiten haben Sie hier die Chance auf eine höhere Rendite, gehen jedoch auch ein gewisses Risiko ein.
Kann ich mein Geld in Wertpapiere anlegen?
Ja, das ist möglich. Für Anlegerinnen und Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont kann es sinnvoll sein, das Guthaben der Pensionskasse in Form eines Freizügigkeitsdepots in Wertschriften anzulegen.
Der Hauptvorteil dieser Option liegt in der potenziell höheren Rendite im Vergleich zu traditionellen Anlageformen. Dies geht jedoch mit einem erhöhten Risiko von Marktschwankungen einher. Um Ihr Freizügigkeitsguthaben effektiv zu vermehren, empfiehlt es sich, einen Anlagehorizont von mehreren Jahren zu planen. Insbesondere Aktienanlagen entfalten ihre volle Wirkung oft erst nach einer Anlagedauer von mehreren Jahren.
Diese Anlageform erfordert eine sorgfältige Abwägung von Risiko und Rendite. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Fonds und deren Risikoprofile zu informieren und eine Anlagestrategie zu wählen, die zu den persönlichen finanziellen Zielen und der Risikobereitschaft passt.
Suchen Sie ein Freizügigkeitsdepot mit Wertschriften?
Wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen.
Freizügigkeitskonto bei einem neuen Arbeitgeber
Wenn Sie nach einer beruflichen Auszeit wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, müssen Sie das auf Ihrem Freizügigkeitskonto bzw. Freizügigkeitsdepot angesparte Guthaben an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers überweisen. Ihr Freizügigkeitskonto/-depot wird in diesem Fall aufgelöst.
Diese Übertragung stellt sicher, dass Ihr Vorsorgekapital nahtlos in das Vorsorgesystem Ihres neuen Arbeitgebers integriert wird. Dieser Schritt ist wichtig, um die Kontinuität Ihrer Altersvorsorge zu gewährleisten und die Vorteile des schweizerischen Drei-Säulen-Systems voll auszuschöpfen.
Zu beachten ist, dass die Überweisung des Guthabens von der Freizügigkeitsstiftung an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers bestimmten Regeln und Fristen unterliegt. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit der Pensionskasse des neuen Arbeitgebers in Verbindung zu setzen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Freizügigkeitskonto im Todesfall
Nach dem Tod des Kontoinhabers oder der Kontoinhaberin wird das Freizügigkeitsguthaben in einer festgelegten Reihenfolge an bestimmte Personen ausbezahlt. Sind in einer Gruppe keine Anspruchsberechtigten vorhanden, rücken die Anspruchsberechtigten der nächsten Gruppe nach. Sind innerhalb einer Gruppe mehrere Anspruchsberechtigte vorhanden, wird das Kapital zu gleichen Teilen aufgeteilt:
1. Der Ehegatte bzw. die Ehegattin oder der eingetragene Partner bzw. die eingetragene Partnerin steht an erster Stelle; danach folgen minderjährige Kinder sowie Kinder in Ausbildung, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
2. Personen, die vom Kontoinhaber bzw. von der Kontoinhaberin in erheblichem Masse finanziell unterstützt worden sind; Personen, die bis zu fünf Jahre vor dem Tod des Kontoinhabers bzw. der Kontoinhaberin mit diesem bzw. dieser in einer Lebensgemeinschaft gelebt haben; Personen, die für den Unterhalt gemeinsamer Kinder aufkommen müssen.
3. Volljährige Kinder, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, sowie Eltern und Geschwister der verstorbenen Person sind die nächsten Berechtigten.
4. Sind in den vorgenannten Gruppen keine Berechtigten vorhanden, wird das Guthaben an die übrigen gesetzlichen Erbinnen und Erben gemäss Erbschein unter Ausschluss der öffentlichen Hand verteilt.
Wichtig: Falls eine testamentarische Anweisung vorliegt, wird diese im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten berücksichtigt.
Auszahlungsbedingungen der Freizügigkeitsleistung
Wann kann ich mir die Freizügigkeitsleistungen auszahlen lassen? Ihr Freizügigkeitsguthaben bleibt in der Regel bis zum Erreichen des ordentlichen Referenzalters gesperrt. Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie bereits vorher auf Ihr Freizügigkeitsguthaben zugreifen können. Diese Ausnahmen sind im schweizerischen Freizügigkeitsgesetz (FZG) geregelt und bieten unter bestimmten Umständen Flexibilität:
- Vorzeitige Pensionierung: Sie können Ihr Freizügigkeitsguthaben frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter beziehen.
- Bezug einer vollen Invalidenrente: Bei Bezug einer vollen Invalidenrente besteht die Möglichkeit, das angesparte Freizügigkeitsguthaben vorzeitig zu beziehen.
- Selbstständige Erwerbstätigkeit: Die Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Erwerbstätigkeit kann ebenfalls einen Vorbezug des Freizügigkeitsguthabens rechtfertigen, da Sie in diesem Fall nicht mehr der obligatorischen Vorsorge unterstehen.
- Geringes Guthaben: Ist Ihr Freizügigkeitsguthaben kleiner als Ihr jährlicher persönlicher Beitrag an die Pensionskasse, kann eine Auszahlung erfolgen. Dies wird oft als pragmatische Lösung für kleinere Guthaben angesehen.
- Endgültiges Verlassen der Schweiz: Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen, können Sie sich Ihr Freizügigkeitsguthaben unter bestimmten Voraussetzungen auszahlen lassen.
- Auswanderung ausserhalb der EU/EFTA: Sie können sich sowohl den obligatorischen wie auch den überobligatorischen Teil Ihrer Pensionskasse vollständig auszahlen lassen.
- Auswanderung in die EU/EFTA: Sie dürfen nur den überobligatorischen Teil beziehen. Der obligatorische Teil verbleibt in der Schweiz (auf einem Freizügigkeitskonto bzw. Freizügigkeitsdepot).
- Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum: Ein weiterer Grund für die vorzeitige Auszahlung des Freizügigkeitsguthabens ist der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Damit soll der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert werden.
Swiss Life Freizügigkeitskonto/-depot
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Häufig gestellte Fragen zum Freizügigkeitskonto
Wenn Sie eine vollständige Invalidenrente beziehen, können Sie sich Ihr Freizügigkeitsguthaben auszahlen lassen.
Sie dürfen maximal zwei Freizügigkeitskonten bei unterschiedlichen Stiftungen führen.
Die Besteuerung des Freizügigkeitskontos hängt von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise vom Zeitpunkt der Auszahlung und vom Wohnkanton ab.
Das Konto muss aufgelöst werden, wenn Sie eine neue Stelle antreten und das Guthaben an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen wird.
Eine Freizügigkeitsstiftung ist eine von einer Bank oder einer Versicherung gegründete Einrichtung, die Freizügigkeitsgelder anlegt und verwaltet.
Ein Freizügigkeitskonto benötigen Sie, wenn Sie aus einem Unternehmen austreten und Ihre bisherige Pensionskasse verlassen und keinen neuen Arbeitgeber haben.
Das Guthaben der Pensionskasse wird bei einer Scheidung geteilt, wenn kein Ehevertrag vorliegt.
Die Freizügigkeitsleistung kann in Form eines klassischen Kontos oder als Depot geführt werden.
Beim Freizügigkeitskonto liegt das Geld sicher und ohne Kursschwankungen, bringt aber nur geringe Zinsen.
Als Freizügigkeitsdepot wird es in Wertschriftenanlagen investiert, was langfristig höhere Renditen ermöglichen kann, jedoch auch mit Schwankungen und Risiken verbunden ist.
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