Das Schweizer Vorsorgesystem ermöglicht Schweizerinnen und Schweizern, auch im Alter finanziell zuversichtlich und selbstbestimmt zu leben. Haben Sie sich bereits näher mit der 2. Säule, der beruflichen Altersvorsorge, beschäftigt, sind Sie unter Umständen auch schon mal dem «Koordinationsabzug» begegnet. Wir erklären, was es mit dem Begriff auf sich hat.

Was ist der Koordinationsabzug?

Der Koordinationsabzug koordiniert die Renten von erster und zweiter Säule.
Die 1. Säule (staatliche Vorsorge, AHV) hat die Aufgabe, eine Grundrente zu gewährleisten, durch die die Existenz der Schweizerinnen und Schweizer abgesichert ist.

Die 2. Säule (berufliche Vorsorge, Pensionskasse) soll, zusammen mit den Leistungen der 1. Säule, den gewohnten Lebensstandard im Alter sichern. Sie trägt massgeblich zur finanziellen Zuversicht und Selbstbestimmung im Alter bei.

Und was hat das mit dem Koordinationsabzug zu tun? 
Der Koordinationsabzug stellt letztendlich sicher, dass die Pensionskasse (2. Säule) nur Beiträge auf den Lohnteilen erhebt, für die nicht schon die 1. Säule Leistungen ausrichtet. So wird vermieden, dass Lohnbestandteile der AHV-Rente doppelt versichert werden.

Wie hoch ist der Koordinationsabzug im Jahr 2022?

Die Höhe des Koordinationsabzugs wird vom Bundesrat festgelegt. Der Abzug beträgt aktuell 7/8 der maximalen AHV-Rente, also 25 095 Franken im Jahr 2022.

Was ist der koordinierte Lohn?

Der koordinierte Lohn ergibt sich aus dem massgebenden Lohn (Bruttojahreslohn) abzüglich des Koordinationsabzugs.

Ein Beispiel: Frau Weber verdient jährlich 60 000 Franken. Ihr koordinierter Lohn entspricht demnach 34 905 Franken, denn: Von ihrem massgebenden Lohn (60 000 Franken) werden 25 095 Franken Koordinationsabzug abgezogen. Folglich richten sich die PK-Beiträge sowie die daraus resultierenden Alters-, Kinder-, Hinterbliebenen- und Invalidenrenten aus der Pensionskasse nach diesem Lohn.

Wie hoch ist der minimale und wie hoch der maximale koordinierte Lohn?

Der minimale koordinierte Lohn beträgt 3585 Franken, der maximale koordinierte Lohn 60 945 Franken (für den obligatorischen Teil) im Jahr 2022.

Was sollte bei Teilzeit beachtet werden?

Besonders wichtig für Arbeitnehmende im Teilzeitpensum: Der Mindestjahreslohn für die 2. Säule beträgt
21 510 Franken (Eintrittsschwelle, Stand 2022). Das bedeutet, dass bei einem Einkommen unter 21 510 Franken die PK-Beiträge ganz wegfallen. Im Alter erhalten Sie nur noch die AHV-Minimalrente in Höhe von 1195 Franken – eine Summe, die nicht einmal für das Existenzminimum reicht.

Unser Tipp: Um das Mindesteinkommen für die Pensionskasse zu erreichen, empfiehlt sich ein Arbeitspensum von mindestens 60%.

Manche Pensionskassen reduzieren den Koordinationsabzug für Teilzeitangestellte. Dies kann zum Beispiel im Verhältnis zum Pensum geschehen, was einen höheren versicherten Lohn, höhere Pensionskassenbeiträge und somit höhere versicherte Leistungen aus der 2. Säule mit sich bringen würde.

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Mit dem Teilzeitrechner von Swiss Life finden Sie jetzt einfach und schnell heraus, wie sich das reduzierte Pensum auf Ihr Budget und die Vorsorge auswirkt.

Was Sie unbedingt zusätzlich beachten sollten, ist, dass die 1. und die 2. Säule nur rund 60 bis 75% des letzten Einkommens abdecken. Je nach Einkommen kann es sogar noch weniger sein. Um Vorsorgelücken zu schliessen, empfehlen wir unbedingt eine private Vorsorge über die 3. Säule.

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Stellen Sie jetzt die Weichen, damit Sie auch in Zukunft Ihren gewünschten Lebensstandard beibehalten und ein Leben in finanzieller Sicherheit geniessen können.

Bildquelle: Unsplash, Greg Raines

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