Sie möchten mit Ihrem Auto sicher und selbstbestimmt der Zukunft entgegenfahren? Swiss Life beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Autoversicherung in der Schweiz und zeigt, wie Sie sich umfassend gegen Risiken absichern können.
Ist eine Autoversicherung in der Schweiz Pflicht?
Ja. Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine Auto-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug, mit dem Sie im öffentlichen Verkehr unterwegs sein möchten, abzuschliessen. Haben Sie keine Haftpflichtversicherung, erhalten Sie keine Zulassung vom Strassenverkehrsamt für Ihren Wagen. Für die Einlösung benötigen Sie einen Versicherungsnachweis, der die von Ihnen gewählte Versicherungsgesellschaft auf elektronischem Weg dem Strassenverkehrsamt übermittelt.
Was deckt die Auto-Haftpflichtversicherung?
Die Auto-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an Dritten auf, die durch das gelenkte Auto verursacht werden. Dazu gehören:
- Schäden an anderen Sachen
- Schäden an Personen
- Schäden an Tieren
Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen, werden wiederum durch die Teil- oder die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Diese ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung nicht obligatorisch, aber sehr zu empfehlen.
Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung?
Eine wichtige Frage, die Sie sich vor dem Versicherungsabschluss stellen sollten: Ist eine Teil- oder eine Vollkaskoversicherung die richtige Wahl für mein Fahrzeug?
Kaufen Sie einen Neuwagen, ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll, denn ein Totalschaden kurz nach dem Kauf dürfte ohne Versicherungsschutz verheerend sein. Entscheiden Sie sich dafür, ein Auto durch Leasing zu finanzieren, ist eine Vollkaskoversicherung sogar Pflicht. Fahren Sie ein Occasions-Auto, gilt: Je älter das Auto, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine Teilkaskoversicherung ausreicht.
Trotzdem sollten Sie auch immer Ihre persönliche Situation im Blick behalten: Wie viel haben Sie für das Auto gezahlt? Was sind Ihre finanziellen Möglichkeiten? Wie hoch soll die Prämie sein? Wie hoch bzw. wie tief ist die Bonusstufe der Vollkaskoversicherung? Fahren auch meine Kinder mit dem Auto?
Teilkasko: Was ist versichert?
Eine Teilkaskoversicherung deckt Fahrzeugschäden, für die Sie nicht verantwortlich sind. Darunter fallen beispielsweise:
- Glasbruchschäden (i.d.R. ohne Scheinwerfer; können mitversichert werden)
- Diebstahl
- Schäden durch Elementarereignisse, z. B. Hagelschäden, Lawinen, Steinschlag, Überschwemmung, Schneerutsch, Sturm
- Beschädigungen durch Brand, z. B. durch einen Kurzschluss
- Kollision mit Tieren
- Mut-/böswillige Handlungen Dritter, z. B. Abbrechen von Aussenspiegeln, Antennen oder Scheibenwischern, Zerstechen der Reifen, Hineinschütten von schädigenden Stoffen in den Treibstofftank (nicht abgedeckt sind Schäden wie das Zerkratzen von Lack oder der Karosserie durch Fremde)
Beachten Sie: Die Teilkaskoversicherung kommt nicht für selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Auto auf.
Vollkasko: Was ist versichert?
Die Vollkaskoversicherung deckt Kollisionsschäden an Ihrem Auto – selbst dann, wenn Sie die Schuld am Schaden tragen.
Wann sollte ich eher eine Teilkasko- als eine Vollkaskoversicherung wählen?
Wir empfehlen, ab einem Fahrzeugalter von circa sechs bis acht Jahren, die Deckung zu prüfen und ggf. auf Teilkasko umzusteigen. Trotzdem sollten Sie immer Ihre persönliche Situation im Auge behalten: Fahren Sie ein teures Auto oder befinden Sie sich auf einer tiefen Bonusstufe, kann es sich lohnen, länger bei der Vollkaskoversicherung zu bleiben.
Beachten Sie, dass ein Neuwagen schnell an Wert verliert – in den ersten zwei Jahren 40 bis 50 Prozent. Aus diesem Grund bieten Versicherungen Zeitwertzusatzlösungen an, die Sie für Ihr Auto bis zum 8. Altersjahr unbedingt integrieren sollten.
Was kostet eine Autoversicherung in der Schweiz?
Wie viel eine Autoversicherung in der Schweiz kostet, hängt von diversen Faktoren ab:
- Fahrzeugmodell (Katalogpreis; Zubehör nicht vergessen)
- Jährliche Kilometerleistung
- Abstellen in gedeckter Garage oder draussen
- Anzahl an unfallfreien Lenkerjahren
- Deckungsumfang inklusive Zusatzdeckungen gemäss persönlichem Bedarf
- individuelle Prämienstufe und Selbstbehalt
Wie und wann kann ich meine Versicherung kündigen?
Kündigen Sie Ihre Autoversicherung schriftlich und möglichst per Einschreiben. Beachten Sie jedoch eine allfällige Kündigungsfrist und dass Sie nicht jederzeit Ihren Vertrag kündigen können.
Folgende Gelegenheiten können Sie nutzen, um Ihre Autoversicherung in der Schweiz zu kündigen:
- Vertragsende (wie im Vertrag definiert)
- Bei Vorhandensein eines jährlichen Kündigungsrechts
- Prämienerhöhung
- Schadenfall
- Fahrzeugwechsel oder Fahrzeugverkauf
- Nach Ablauf von drei Jahren Vertragslaufzeit
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