Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihr Eigenheim zu übertragen. Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps zur Immobilienübertragung und zeigen Ihnen die möglichen Kosten auf.
Was bedeutet eine Übertragung des Eigenheims?
Welche Möglichkeiten gibt es?
Mit «Übertragung» ist die Schenkung oder der Verkauf des Eigenheims gemeint. Auf diese Art können
Immobilien bereits zu Lebzeiten an die Erbenden übergeben werden.
Oft wollen sich Eigenheimbesitzende mit der Immobilienweitergabe gegen mögliche hohe Pflegekosten absichern. So können sie vermeiden, dass sie ihre Immobilie verkaufen müssen, um diese Kosten zu decken. Ein weiterer Grund kann sein, dass mit einer Weitergabe der Immobilie das Vermögen erhalten bleibt.
Es gibt folgende Möglichkeiten, das Eigenheim an die Nachkommen oder andere Personen zu übertragen:
- Vollständige Schenkung bzw. Erbvorbezug
- Gemischte Schenkung bzw. Verkauf unter Verkehrswert
- Verkauf zum Verkehrswert
Vollständige Schenkung bzw. Erbvorbezug: Bei dieser Option wird der Wert der übertragenen Immobilie der begünstigten Person bei der Erbteilung miteingerechnet. Deshalb muss unter Umständen ein Ausgleich gegenüber den Miterbenden stattfinden.
Alternativ kann die Schenkung in so einem Fall auch als «nicht ausgleichspflichtige Schenkung» angegeben werden – dann fällt die Ausgleichszahlung weg.
Gemischte Schenkung: Bei dieser Option wird die Immobilie unter dem Marktwert an die Begünstigten verkauft. So kann die Schenkungssteuer vermieden werden. Zudem erfolgt zum Zeitpunkt der Erbteilung ein Ausgleich, der die Abweichung vom Kaufpreis gegenüber dem Marktwert sowie die Wertsteigerung der Immobilie berücksichtigt.
Wichtig:
Wenn Sie eine Eigenheimschenkung vornehmen, sind Sie nicht verpflichtet, aus der Immobilie auszuziehen. Unsere Beraterinnen und Berater erläutern Ihnen gerne Ihre Möglichkeiten bezüglich des Wohnrechts und der Nutzniessung.
Beratungstermin vereinbaren
Unsere Expertinnen und Experten von Swiss Life und Swiss Life Select beraten Sie gerne – an einem Ort Ihrer Wahl oder online.
Verkauf zum Verkehrswert: Bei dieser Option verkaufen Sie Ihre Immobilie zum
Marktwert und erhalten den bestmöglichen Preis.
Welche Kosten kommen bei der Eigenheimschenkung auf mich zu?
Unsere Tipps helfen Ihnen, hohe Kosten zu vermeiden
Bei einer Schenkung oder einem Erbvorbezug gibt es einige wichtige Dinge zu beachten:
- Achten Sie bei der Schenkung des Eigenheims darauf, dass Sie diese in der gegebenen Zehnjahresfrist bzw. in den zehn Jahren vor dem Erbfall vornehmen. Entscheidend ist hier die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Im Jahr des Todesfalls gilt der volle Schenkwert. Dieser nimmt danach jedoch jährlich um 10% ab – das bedeutet, dass nach zehn Jahren die Steuern entfallen.
- Die Schenkungssteuer hat die begünstigte Person auf Basis des Eigenheimwerts zu bezahlen, dieser wird zum Vermögen gerechnet. Achtung: Die Gesetzgebung kann je nach Kanton variieren.
- Wenn Sie das Eigenheim zu einem tiefen Preis vermieten oder verkaufen, entstehen folglich hohe Steuern.
- Für die Übertragung Ihres Eigenheims müssen Sie einen öffentlich beurkundeten Vertrag aufsetzen. Denken Sie hierbei auch gleich an einen Erbvertrag, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.