Profitieren Sie von attraktiven Zinssätzen und Vorzugskonditionen.
Träumen Sie von einem Eigenheim oder wollen Sie Ihre bestehende Hypothek ablösen?
Für mehr Selbstbestimmung: Swiss Life informiert Sie umfassend zu Wohneigentum und Hypotheken. Und mit unseren attraktiven Hypothekarlösungen finden Sie die passende Finanzierung für Ihre Immobilie.
Swiss Life-Hypotheken im Vergleich | ||
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Festhypothek Für hohe Planbarkeit und Budgetsicherheit | SARON-Hypothek Vom derzeit tiefen Zinsumfeld profitieren | Variable Hypothek Für maximale Flexibilität |
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Aktuelle Hypothekarzinssätze
Finanzieren Sie Ihre Wohnung oder Ihr Eigenheim günstig mit einer Hypothek von Swiss Life.
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Häufige Fragen zum Thema Hypotheken
Alles Wichtige rund ums Wohneigentum und dessen Finanzierung erfahren Sie hier.
Berechnen Sie, wie hoch die Hypothek bei Ihrem Budget sein darf.
- Wohnliegenschaften in der Schweiz mit breitem Markt und guter Wiederverkäuflichkeit
- selbstbewohnte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die als Hauptwohnsitz dienen
- Mehrfamilienhäuser mit mindestens vier Wohneinheiten
- Büro- und Geschäftshäuser
Nicht finanziert werden:
- Ferienhäuser und Ferienwohnungen
- Bauland und Bauvorhaben (Baukredite)
- Objekte mit angestautem Renovationsbedarf und eingeschränktem Markt
- Direkte Amortisation: Bei einer variablen Hypothek können Sie die Hypothekarschuld mit einer Anzeigefrist von drei Monaten jederzeit direkt amortisieren.
- Indirekte Amortisation: Mit einem Produkt der Säule 3a oder 3b sparen Sie mit dem jährlichen Beitrag ein Vermögen für die spätere Amortisation an. Dieses Vermögen wird bei Vertragsablauf zur Verringerung der Hypothek verwendet. Ein Vorgehen, das sich vor allem für die Rückzahlung einer Fest- oder SARON-Hypothek empfiehlt. Bei einem Produkt der Säule 3a kommen Sie überdies in den Genuss von Steuervorteilen.
- Hier erfahren Sie mehr.
Bei selbstbewohntem Wohneigentum muss die zweite Hypothek innert 15 Jahren beziehungsweise bis zum 65. Altersjahr amortisiert werden.
Bei einem Vorbezug oder einer Verpfändung der zweiten Säule (BVG) kann Swiss Life eine zusätzliche Amortisation verlangen.
Wenn Sie Ihre Festhypothek vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit auflösen, berechnet Swiss Life als Kreditgeberin individuell die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung.
Ausnahme: Wenn Sie Ihre Liegenschaft vor Ablauf der vereinbarten Hypothekenlaufzeit verkaufen, verzichtet Swiss Life auf die Verrechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung, sofern Sie den Zusatz «Option Flex» abgeschlossen haben und der Verkauf nicht innerhalb der Familie/Verwandtschaft stattfindet.