Zweck und Organisationsform des Anlasses

Der Swiss Life-Netzwerk für Unternehmer/innen-Anlass (nachfolgend Anlass genannt) wurde 2015 durch die Swiss Life AG (nachfolgend Swiss Life), General-Guisan-Quai 40, 8002 Zürich, ins Leben gerufen.

Die Anlässe bieten Raum für den persönlichen Austausch, gewähren exklusive Einblicke in interessante Unternehmen und greifen zudem noch spannende Themen aus der Geschäftswelt auf.

Der Anlass beruht auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Die Teilnahme am Anlass ist grundsätzlich verpflichtungs- und kostenfrei.

Es steht dem Teilnehmenden frei, sich für den Anlass anzumelden, am Anlass teilzunehmen oder mit vorgängiger Zustimmung von Swiss Life einen Anlass als Gastgeber/in durchzuführen.

Die Aufnahme und der Ausschluss von Teilnehmenden sowie die Ernennung von Gastgeber/innen, welche einen Anlass durchführen, obliegen allein Swiss Life. Swiss Life steht es dabei frei, Teilnehmende für Anlässe aufzunehmen oder ggf. auszuschliessen, Anlässe in das Jahresprogramm aufzunehmen sowie die Anlässe fortzuführen oder einzustellen.

Für den Anlass gelten dabei Spielregeln, die nachfolgend niedergelegt werden. Alle Teilnehmenden und Gastgeber/-innen verpflichten sich, diese zu beachten und einzuhalten.

1. Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Swiss Life

Swiss Life übernimmt die Erstellung eines Jahresprogrammes und die Administration der Teilnehmenden (Liste mit Teilnehmenden führen, Einladung zu Anlässen erstellen und versenden). Swiss Life ist über die vorgenannten Aktivitäten hinaus nicht verantwortlich für die Organisation und die Durchführung von Anlässen.

Eine Haftung von Swiss Life wird für direkte und indirekte Schäden sowie Folgeschäden, die dem Teilnehmenden im Zusammenhang mit vorstehenden Aktivitäten sowie der Organisation und der Durchführung eines Anlasses entstehen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere haftet Swiss Life nicht für Schäden oder Folgeschäden, welche durch Anlassabsagen, -abbrüche oder mangelhafte Organisation verursacht werden.

2. Datenschutz bei Swiss Life

Die Liste mit den Teilnehmenden der Anlässe werden durch die Swiss Life AG, General-Guisan-Quai 40, 8002 Zürich, geführt. Sie werden dafür verwendet, den Teilnehmenden das Jahresprogramm, die Einladung zu Anlässen sowie Umfragen zukommen zu lassen. Swiss Life bearbeitet die personenbezogenen Daten im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzgesetz und gibt von ihr bearbeitete Personendaten nur im Zusammenhang mit Anlässen an Gastgeber/innen weiter. Weitere Informationen zum Datenschutz bei Swiss Life finden sich hier: https://www.swisslife.ch/de/ueber-uns/footer/privacy.html.

2.1 Fotografien / Bewegbilder von Anlässen

Im Rahmen der Anlässe können Fotografien und/oder Bewegtbild erstellt werden, welche von den Gastgeber/innen und von Swiss Life für nicht kommerzielle Zwecke (inkl. Dokumentationen für Anlässe) weiterverwendet werden können. Zu diesem Zweck werden an Anlässen gemachte Fotografien und/oder Bewegtbild allen Teilnehmer/innen frei zugänglich gemacht. Den Gastgeber/innen und Swiss Life ist es erlaubt, Fotografien und/oder Bewegtbild von Teilnehmenden in den sozialen Medien zu teilen. Allenfalls erforderliche Informationen der Teilnehmenden sowie die Einholung von Einwilligungen obliegen den Gastgeber/innen.

2.2 Mitglied

Der Teilnehmende zählt ab der ersten Anlassteilnahme als Mitglied des Netzwerkes und erhält ab diesem Zeitpunkt regelmässige Einladungen zum Anlass. Es steht dem Mitglied frei, sich jederzeit von dieser Kommunikation abzumelden.

3. Verantwortlichkeiten der Gastgeber/innen, die Anlässe durchführen

Die Gastgeber/innen sind im Rahmen des Anlasses für die Organisation und die Durchführung verantwortlich und tragen die damit verbundenen Risiken. Für allfällige Haftungsansprüche, welche sich aus oder im Zusammenhang mit einem Anlass ergeben, stehen die Gastgeber/innen ein.

Die Gastgeber/innen können freiwillig bzw. bei Bedarf eine «befristete Veranstalter-Haftpflichtversicherung» abschliessen. Der Entscheid dazu liegt in ihrem eigenen Ermessen.

Soweit Swiss Life die Einladungen verwaltet, teilt Swiss Life den Gastgeber/innen mit, wie viele Teilnehmende er für den vorgesehenen Anlass maximal erwartet. Melden sich mehr Teilnehmende bei Swiss Life an, gilt «first come, first serve». Die definitive Zahl der Teilnehmenden teilt Swiss Life den Gastgeber/innen spätestens drei Arbeitstage vor dem Anlass mit.

4. Teilnehmende / Zielgruppe

Gründer/innen, Inhaber/innen, Geschäftsführer/innen, Partner/innen, CEO, CFO, CIO, Selbständige oder ähnliche Funktionen.

5. Anlass

5.1 Anmeldung für Anlass

Die Anmeldung für Anlässe ist verbindlich. Die Anmeldung erfolgt zeitgemäss vor Anmeldeschluss. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Die Anmeldungen werden entsprechend dem Eingang berücksichtigt.

Eine Verletzung der Verhaltensregeln inkl. unentschuldigten Nichterscheinens kann zu einem Ausschluss von Einladungen zu Anlässen führen.

5.2 Verhaltensregeln

Im Rahmen von Anlässen können Gastgeber/innen die «Chatham House Rule» in Anspruch nehmen. Sofern Gastgeber/innen diese für sich in Anspruch nehmen und kommunizieren, sind die Teilnehmenden dazu verpflichtet, die Anonymität der Gastgeber/innen und der sich äussernden Teilnehmenden zu wahren. Die Teilnehmenden dürfen Inhalte der Anlässe wiedergeben, jedoch ist es ihnen untersagt, die Identität einzelner Teilnehmenden preiszugeben.

Alle Teilnehmenden am Anlass verpflichten sich, die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere nach UWG, Kartell- und Wettbewerbsrecht, einzuhalten und insbesondere Geschäftsgeheimnisse zu wahren und keine wettbewerbswidrigen Absprachen zu treffen.

6. Geistiges Eigentum und Copyright

Gastgeber/innen und Teilnehmenden ist es gestattet, nach vorgängiger Absprache mit Swiss Life deren Logo in Verbindung mit dem Anlass zu verwenden. Die Verwendung des Logos und die Einhaltung des Corporate Design von Swiss Life sind vorgängig mit einem Vertreter von Swiss Life abzustimmen. Dies gilt umgekehrt auch für Swiss Life.
Jegliche weiterführende Verwendung von geistigem Eigentum oder Material mit Copyright ist mit Swiss Life bzw. den Teilnehmenden untereinander im Detail zu vereinbaren. Die Verwendung von geschütztem Eigentum ohne entsprechende Zustimmung ist nicht gestattet.

Gültigkeit

Swiss Life behält sich vor, diese Spielregeln jederzeit auch ohne Vorankündigung anzupassen, insbesondere an aktuelle gesetzliche Bestimmungen oder geänderte Bedürfnisse der Beteiligten. Es gilt jeweils die an dieser Stelle veröffentlichte Version.

@ Swiss Life, Stand März 2020.