Die Wahl der richtigen Autoversicherung sollte gut überlegt sein. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab wie der Art des Fahrzeugs, dem gewünschten Schutz oder auch der finanziellen Situation. Fahren Sie einen Neuwagen, ein älteres Auto oder ein Leasingfahrzeug? Wir zeigen, worauf Sie bei der Wahl achten sollten.
Bei der Wahl der Autoversicherung gibt es verschiedene Optionen und Modelle. Wir erklären die Unterschiede zwischen Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung und geben Ihnen einen Überblick über die damit verbundenen Kosten. Ausserdem zeigen wir, wann und wie sich ein Wechsel der Autoversicherung lohnen kann.
Warum eine Autoversicherung in der Schweiz wichtig ist
In der Schweiz sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Autohaftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abzuschliessen, wenn Sie damit im öffentlichen Verkehr unterwegs sein möchten. Ohne eine gültige Haftpflichtversicherung erhalten Sie keine Zulassung für Ihr Fahrzeug. Um die Zulassung zu erlangen, braucht es einen Versicherungsnachweis, der elektronisch von Ihrer Versicherungsgesellschaft an das Strassenverkehrsamt übermittelt wird.
Ausserdem bietet Ihnen die Autoversicherung wichtigen Schutz vor finanziellen Risiken. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kosten, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Dritten zufügen – sei es an deren Eigentum, an deren Gesundheit oder auch an Tieren.
Während die Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten abdeckt, bieten Teil- und Vollkaskoversicherungen zusätzlichen Schutz für Ihr eigenes Fahrzeug. Diese umfassen eine Vielzahl von Risiken, darunter Feuer, Elementarschäden, Diebstahl oder mutwillige Beschädigungen in einem eingeschränkten Ausmass. Hierfür geben die allgemeinen Versicherungsbedingungen abschliessende Klarheit über die versicherten Ereignisse. Falls das Kollisionsrisiko, z. B. selbstverschuldete Unfälle, abgesichert werden soll, braucht es eine Vollkaskoversicherung.
Welche Autoversicherung passt zu mir?
Vermeiden Sie unnötige Risiken – informieren Sie sich über die Möglichkeiten in der Haftpflicht sowie die Vorteile in der Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Wer braucht eine Autoversicherung?
Autoversicherungen sind so vielfältig wie Autofahrende selbst. Sie bieten spezielle Angebote, die auf die Bedürfnisse und Situationen der Versicherten zugeschnitten sind:
- Fahranfängerinnen und -anfänger und junge Fahrerinnen und Fahrer: Massgeschneiderte Lösungen bieten einen angepassten Schutz, welcher das höhere Risiko berücksichtigt, ohne die Prämien zu stark zu belasten.
- Elektrofahrzeuge: Spezielle Versicherungspakete für E-Autos decken besondere Bedürfnisse wie den Schutz der Batterie und berücksichtigen die besonderen Eigenschaften von E-Fahrzeugen.
- Unternehmen: Unternehmen sollten ihren Fahrzeugbestand separat betrachten und eine Flottenvertragslösung prüfen. Dies ist abhängig vom Fahrzeugbestand. Somit kann man individuell auf die Unternehmensbedürfnisse eingehen und den administrativen Aufwand deutlich reduzieren.
- Mietwagen: Mietwagen sind in der Regel gut versichert – meist mit Haftpflicht, Vollkasko und Pannendienst. Wer den Selbstbehalt reduzieren oder zusätzliche Kosten absichern will, kann sich extra versichern. Das geht oft mit einer Auto-Assistance innerhalb der Reiseversicherung.
- Haben Sie Ihr Auto schon mal verliehen? Wird ein Auto gefälligkeitshalber privat ausgeliehen, gilt ein anderer Fall. Stellen Sie sicher, dass die Person, welche Ihr Auto ausleiht, eine entsprechende Zusatzdeckung in der Privathaftpflicht vorweisen kann. Somit haben Sie einen umfassenden Versicherungsschutz im Schadensfall. Hier ist aber die Bedingung, dass das Auto nicht regelmässig von derselben Person genutzt wird. Diese Deckung greift auch nicht, wenn die Person im gleichen Haushalt lebt.
Verschiedene Typen von Autoversicherungen
Bei der Wahl der Autoversicherung in der Schweiz stehen Fahrzeughaltende vor der Entscheidung zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Diese Wahl wird von Faktoren wie dem Fahrzeugwert, der persönlichen finanziellen Situation und dem Alter des Fahrzeugs beeinflusst.
Für Besitzerinnen und Besitzer von Neuwagen ist in der Regel eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. Es ist wichtig, zu wissen, dass für Leasingfahrzeuge eine Vollkaskoversicherung obligatorisch ist. Fahrzeughaltende älterer Modelle, bei denen der Fahrzeugwert im Falle eines Total- oder eines Teilschadens selbst getragen werden muss, finden in der Teilkaskoversicherung oft ausreichend Schutz.
Motorhaftpflichtversicherung:
Die Motorhaftpflichtversicherung ist in der Schweiz für alle Fahrzeughaltende gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage der Autoversicherung. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen können. Das bedeutet, dass bei einem von Ihnen verursachten Unfall Schäden an anderen Fahrzeugen, Verletzungen von Personen oder Schäden am Eigentum Dritter von der Versicherung übernommen werden. Die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sind mit der Haftpflichtversicherung aber nicht gedeckt.
Teilkaskoversicherung:
Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz vor Schäden, die nicht durch die Fahrweise der versicherten Person verursacht wurden. Dazu zählen unter anderem Diebstahl, Elementarschäden wie Hagel oder Überschwemmung sowie Schäden durch Feuer. Wichtig zu wissen ist, dass selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug nicht durch die Teilkasko gedeckt sind. Eine Ausnahme bildet der Zusammenstoss mit Tieren.
Vollkaskoversicherung:
Die Vollkaskoversicherung bietet umfassenden Schutz, der auch selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug miteinschliesst. Eine Vollkasko eignet sich besonders für Fahrende von hochwertigen oder neuen Fahrzeugen.
Die Entscheidung zwischen Teilkasko und Vollkasko sollte gut überlegt sein und die individuellen Bedürfnisse sowie die spezifischen Risiken berücksichtigen. Eine sorgfältige Abwägung hilft, den optimalen Versicherungsschutz zu finden.
Prämien und Selbstbehalt
Die Kosten der Motorfahrzeugversicherung hängen von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Sie variieren stark und werden durch eine Kombination von Fahrzeugeigenschaften, Fahrverhalten und persönlichen Entscheidungen der fahrzeughaltenden Person bestimmt:
- Deckungsumfang: Die Höhe der Prämie hängt massgeblich davon ab, ob Sie sich für eine Haftpflicht-, eine Teil- oder eine Vollkaskoversicherung entscheiden.
- Fahrzeugmodell: Die Art des Fahrzeugs, einschliesslich Marke, Modell und Baujahr, beeinflusst die Versicherungsprämien. Hochwertige oder leistungsstarke Fahrzeuge können höhere Kosten verursachen.
- Jährliche Fahrleistung: Wie viele Kilometer Sie voraussichtlich pro Jahr fahren, spielt eine Rolle. Mehr gefahrene Kilometer können ein höheres Risiko bedeuten.
- Abstellort: Wo das Fahrzeug hauptsächlich geparkt wird, ob in einer Garage oder im Freien, kann die Prämie beeinflussen.
- Unfallfreie Fahrjahre: Ihre Fahrhistorie, insbesondere die Anzahl der unfallfreien Jahre, wirkt sich auf die bonusrelevanten Prämien aus.
- Individuelle Prämienstufe: Ihre persönliche Prämienstufe, die sich aus Ihrem Alter und allfälligen verursachten Schäden als Halter bzw. Halterin oder Lenker bzw. Lenkerin ergeben, spielen eine wichtige Rolle für die Einstufung.
- Selbstbehalt: Bei der Selbstbeteiligung handelt es sich um den Betrag, den der oder die Versicherte bzw. der Verursacher oder die Verursacherin im Schadensfall selbst tragen muss. Die Wahl der Selbstbeteiligung hat einen direkten Einfluss auf die Höhe der Prämie. Ein höherer Selbstbehalt kann die Jahresprämie senken, da die versicherte Person bereit ist, einen grösseren Teil des Risikos selbst zu tragen. Dies kann für Fahrende mit geringerem Schadens- oder Unfallrisiko attraktiv sein. Es ist jedoch wichtig, eine Selbstbeteiligung zu wählen, die finanziell tragbar ist, um im Schadensfall nicht mit unerwartet hohen Kosten konfrontiert zu werden. Ihre Liquiditätsreserve ist hier entscheidend.
Mit diesen Faktoren können Versicherungen Risiken individuell einschätzen und Prämien entsprechend anpassen. Durch die Anpassung dieser Variablen haben die Fahrzeughaltenden einen Einfluss auf die Höhe der Versicherungskosten.
Kündigung und Wechsel der Autoversicherung
Die Kündigung der Autoversicherung sollte wohlüberlegt und korrekt durchgeführt werden. Um wirksam zu sein, muss die Kündigung schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben an den Versicherer. So ist gewährleistet, dass der Kündigungswunsch eindeutig dokumentiert ist. Alternativ können Sie auch eine Kündigung per E-Mail einreichen – erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Versicherer nach den spezifischen Vorgaben.
Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie Ihre Autoversicherung kündigen können:
- Bei Vertragsablauf: Achten Sie auf das Ablaufdatum Ihres Versicherungsvertrags, um den besten Zeitpunkt für eine Kündigung zu ermitteln.
- Bei einer Prämienerhöhung: Wenn Ihr Versicherer eine Erhöhung der Prämien ankündigt, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
- Nach einem Schadensfall: Manche Versicherte nehmen die Regulierung eines Schadens zum Anlass, ihre Versicherung zu überdenken und gegebenenfalls zu wechseln. Achtung: Vergewissern Sie sich, bevor Sie kündigen, dass die neue Autoversicherung Ihnen den gewünschten Versicherungsschutz bietet.
- Beim Wechsel des Fahrzeugs: Bei einem Fahrzeugwechsel haben Sie die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln und den bestehenden Vertrag zu kündigen.
- Vertragsdauer: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Versicherungsverträge nach einer Mindestlaufzeit von drei Jahren gekündigt werden können. Dies gilt auch bei Verträgen mit einer längeren Vertragsdauer. Man kann, sofern der Versicherer das anbietet, ein jährliches Kündigungsrecht vereinbaren. Überlegen Sie sich, welche Lösung am besten zu Ihnen passt.
Tipp: Verzichten Sie darauf, im ersten Jahr nach Vertragsabschluss zu kündigen. Im Schadenfall sind Sie verpflichtet, die gesamte Jahresprämie zu zahlen. Achten Sie auf die gesetzlichen Bedingungen bei der Kündigung in Bezug auf die Rückerstattung der Prämie.
Autoversicherung fürs Ausland
Wenn Sie mit Ihrem in der Schweiz versicherten Fahrzeug ins Ausland reisen, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Internationale Versicherungskarte. Bis 2020 war dies die sogenannte «Grüne Karte». Neu ist sie weiss und heisst «Internationale Versicherungskarte». Diese garantiert, dass Sie für Ihr Auto eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Generell ist es ratsam die Internationale Versicherungskarte immer im Auto zu haben. Vergewissern Sie sich, dass sie noch gültig ist.
Bitte beachten Sie: Nicht alle Länder akzeptieren die Internationale Versicherungskarte. Auf der Internationalen Versicherungskarte sind die Länder vermerkt, in denen die Karte gültig ist. Falls das Land, in das Sie einreisen möchten, nicht aufgeführt ist, müssen Sie bei der Einreise an der Grenze eine befristete Haftpflichtversicherung lösen bzw. abschliessen.
Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden, deckt Ihre Schweizer Versicherung die Haftpflichtansprüche gemäss den Vertragsbedingungen. Es ist aber generell ratsam, vor der Reise mit Ihrer Versicherung zu prüfen, ob und inwiefern die Versicherung auch im Ausland gilt bzw. ob Sie eine zusätzliche Voll- oder Teilkaskoversicherung abschliessen sollten.
Häufig gestellte Fragen zur Autoversicherung
Ja, in der Schweiz ist der Abschluss einer Motorhaftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug Pflicht, welches im öffentlichen Verkehr benutzt wird.
Für den Abschluss brauchen Sie die Fahrzeugdaten, persönliche Informationen und Details zu Ihrer Fahrhistorie. Idealerweise halten Sie Ihren Fahrzeugausweis bereit.
Ein Wechsel ist in der Regel bei Vertragsende, bei einer Prämienerhöhung, nach einem Schadensfall oder bei einem Fahrzeugwechsel möglich.
Die Versicherungskosten trägt in der Regel der Leasingnehmer oder die Leasingnehmerin, obwohl das Fahrzeug dem Leasinggeber gehört.
Die Kosten variieren je nach Fahrzeugtyp, Deckungsumfang und individuellen Faktoren (wie Fahrerfahrung und Wohnort). Ihre persönlichen Angaben (Abstellort und jährliche Fahrleistung) spielen bei der Kostenkalkulation ebenfalls eine Rolle.
Nein, eine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) ist nicht obligatorisch, wird aber für einen umfassenden Schutz empfohlen. Bei einem Leasingfahrzeug ist diese zwingend.
In der Schweiz können die Kosten für die Haftpflichtversicherung nicht von den Steuern abgezogen werden. Auch die Kosten für eine Kaskoversicherung sind nicht abzugsfähig, da sie als Privatausgabe gelten.
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