Wer eine Immobilie erbt, ist nicht immer nur erfreut darüber. Damit es bei den Nachkommen nicht zu Streit kommt, sollte möglichst vorher schon viel geregelt sein. Der Immopulse Blog gibt ein paar Tipps und Hinweise, damit das Anliegen finanziell, vertraglich und nicht zuletzt auch harmonisch zwischen den Erben geregelt ist.

Soll ein Haus oder eine Wohnung als Erbschaft unter verschiedenen Erbberechtigten aufgeteilt werden, kann es ganz schön kompliziert werden. Die erste Frage, die geklärt werden muss, ist eine Einschätzung wieviel
die Immobilie wert ist. Dies lässt sich durch eine professionelle Bewertung verhältnismässig einfach lösen. Doch dann kommt die Gretchenfrage: Wer erhält welchen Anteil? Behält man die Immobilie überhaupt? Dabei bestehen verschiedene Möglichkeiten, sich unter den Erben zu einigen.

Immobilien erben: Verkauf

Der auf den ersten Blick einfachste Weg, eine Immobilie aufzuteilen, ist der Verkauf und die Aufteilung des Erlöses unter den Erbberechtigten. Dies setzt allerdings die Bereitschaft aller voraus, sich von dem unter Umständen seit Jahrzehnten bewohnten Haus und dem damit verbundenen emotionalen Wert zu trennen. Die Verkaufsabwicklung über einen Immobilienmakler bietet sich dabei aus verschiedenen Gründen an: Erstens kann dieser den Wert der Immobilie am besten einschätzen, zweitens kennt er die Marktlage und
drittens ist er beim Verkauf der Immobilie nicht emotional vorbelastet.

Immobilien erben: Vermietung

Eine Erbengemeinschaft muss eine Immobilie aber nicht zwingend aufteilen. Sie kann diese auch als gemeinsames Eigentum weiternutzen, indem die Immobilie vermietet wird. Der Mietertrag dient dann dem Unterhalt der Immobilie. Der Rest wird unter den Erben verteilt. Ob der Mieter aus der eigenen Familie stammt oder nicht, spielt dabei in der Regel keine Rolle.

Erbengemeinschaften sind aber oft komplizierte Konstrukte, die bei allen Entscheiden rund um die Immobilie Einstimmigkeit verlangen. Besser ist die vertragliche Regelung der Besitzverhältnisse und deren
Beurkundung. Oft wählt man dabei als Rechtsform eine einfache Gesellschaft. Bei Unstimmigkeiten ist dies ein Vorteil, weil klare gesetzliche Bestimmungen bestehen. Sobald jedoch mit dem Erbe eine geschäftliche Tätigkeit einhergeht, darf nicht vergessen werden, dass dich auch die steuerlichen Voraussetzungen ändern.

Immobilien erben: Auszahlung

Übernimmt einer der Erben die Immobilie, geht es darum, den anderen Erben ihren Anteil auszuzahlen. Hat eine Immobilie z.B. einen Wert von 900'000 Franken und drei Erbberechtigte, müssen je 300'000 Franken an die übrigen Erben ausbezahlt werden. Dieser Betrag kann natürlich über eine Hypothek auf das Haus aufgebracht werden, wenn die Bank die Tragbarkeit der Hypothek bestätigt. Um die Hypothek zu schmälern gibt es auch die Möglichkeit, dass die anderen Erbberechtigten einen Teil ihres Anteils als Darlehen
gewähren, dieses zu verzinsen und in einer vorher definierten Zeitspanne zurückzuzahlen ist. Das bedingt allerdings ein gutes Verhältnis innerhalb der Erbgemeinschaft.

Wie auch immer die Lösung bei einer Erbschaft aussieht: Die Beratung durch ausgewiesene Immobilienprofis vereinfacht vieles und verhindert, dass man später keine Fehler bereuen muss.

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