Ob in Mehrfamilienhäusern oder Tiefgaragen, ob mit Kameras oder Drohnen – Videoüberwachung gehört mittlerweile zu unserem Alltag. Wer Menschen so aufnimmt, dass man sie erkennt, muss allerdings Rücksicht auf das Datenschutzgesetz nehmen. Für Privatpersonen gibt es deshalb zahlreiche Regeln.

Regel Nr. 1: Es darf nur das eigene Grundstück aufgenommen werden. Die Kamera darf weder das Nachbargrundstück noch Teile des öffentlichen Raums erfassen. Achten Sie bei der Montage darauf.

Regel Nr. 2: Der Nutzen einer Videoüberwachung muss gegeben sein, also etwa die Sicherheit von Personen oder der Schutz der Immobilie.

Regel Nr. 3: Die Beeinträchtigung der Privatsphäre der gefilmten Personen muss in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck stehen. Erfüllt auch eine Alarmanlage oder ein Bewegungsmelder diesen Zweck, sind diese Massnahmen einer Videoüberwachung vorzuziehen. Heisst für Immobilienbesitzer: Klären Sie ab, ob
sich auch weniger invasive Massnahmen eignen.

Regel Nr. 4: Für die Betroffenen muss klar erkennbar sein, dass sie videoüberwacht werden. Als Immobilienbesitzer sind Sie dazu verpflichtet, sie im Vorfeld zu kontaktieren. Darüber hinaus sollten Sie ein Hinweisschild aufstellen.

Regel Nr. 5: Möglichst wenige Personen dürfen Zugriff auf die Videobilder haben. Die Positionierung der Bildschirme muss so sein, dass nur das berechtigte Personal Einsicht hat – falls überhaupt.

Regel Nr. 6: Ist eine Live-Überwachung erforderlich? Falls nicht, dürfen gespeicherte Videodaten lediglich im Ereignisfall eingesehen werden. Ansonsten müssen sie ungesehen gelöscht werden. Prüfen Sie vor der Installation, wie lange die Aufnahmen gespeichert werden, ob es etwa einen Privacy Filter gibt und ggf. ein
Mikrofon, das deaktiviert werden kann.

Regel Nr. 7: Eine Veröffentlichung der Video-Aufnahmen bedingt eine vorgängige Zustimmung durch die abgebildeten Personen. Bei Straftaten sind die Strafverfolgungsbehörden zu informieren. Wer Videomaterial eigenhändig online stellt, bricht das Gesetz.

So viele Regeln es auch gibt: Als privater Immobilienbesitzer müssen Sie die Installation einer Videokamera zur Überwachung Ihres eigenen Grundstücks nicht bewilligen lassen. Doch überlegen Sie sich im Vorfeld gut, was Sie sich von der Überwachung versprechen. Denn so viel ist gewiss: Eine Kamera verhindert kaum, dass Einbrüche geschehen.

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