Mitten im Studium und schon an die Pensionierung denken? Viel verlangt. Denn oft fliesst jeder lockere Rappen in die Uni oder Hochschule, die WG oder einen neuen Laptop. Doch sollten auch Studenten privat vorsorgen, um rund 50 Jahre später ein selbstbestimmtes Leben führen zu können? Swiss Life klärt auf.

Pasta mit Ketchup oder Cornflakes ohne Milch? Pauken oder Party? Hörsaal oder Hochbett? Typische Fragen, die sich ein Student stellt. Eine weniger grosse Rolle spielt bei vielen angehenden Akademikern jedoch die Frage nach der Altersvorsorge. Schliesslich haben sie nicht mal den grossen Zeh in den grossen Pool des Berufsalltags gehalten – und dann schon an den Ruhestand denken?

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Fakt ist: Mit den Vorsorgeleistungen der ersten und der zweiten Säule sind im Ruhestand nur rund 60 Prozent des letzten Einkommens gedeckt. Einzahlungen in die Säule 3a helfen dabei, auch nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard zu halten und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Ein weiterer Vorteil: Die Säule 3a muss nicht zwingend für die Altersvorsorge genutzt werden. Generell kann man zwar frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Rentenalters Geld aus der Säule 3a beziehen. Es gibt jedoch einige Sonderfälle, in denen die Auszahlung vorzeitig möglich ist. Dazu zählt unter anderem der Wechsel in die Selbstständigkeit, die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum oder ein Umzug ins Ausland – Träume, die auch viele Studenten und junge Arbeitnehmer eines Tages in die Realität umsetzen möchten.

Doch wann ist der richtige Zeitpunkt, um mit dem Sparen zu beginnen? Dürfen Studenten überhaupt in die Säule 3a einzahlen?

Wer darf in die Säule 3a einzahlen?

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz darf in die Säule 3a einzahlen, sofern sie ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt. Der festgesetzte Maximalbetrag liegt für Erwerbstätige mit Pensionskasse im Jahr 2019 bei 6826 Franken. Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen nicht mehr als 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens (max. 34 128 Franken) im Jahr 2019 einzahlen.

Diese Regelung gilt auch für Studenten. Erzielen sie während der Studienzeit im Rahmen eines Nebenjobs oder durch erste berufliche Erfahrungen ein AHV-pflichtiges Einkommen, sind auch sie berechtigt, in die Säule 3a einzuzahlen.  

Wann sollte ich mit Einzahlungen in die Säule 3a beginnen?

Grundsätzlich gilt: Je früher Sie mit den Einzahlungen in die Säule 3a beginnen, desto besser.

Den «richtigen» Startpunkt gibt es nicht. Diesen sollten Sie individuell mit der eigenen Lebenssituation abstimmen. Auch kleine Beträge lohnen sich in der Säule 3a. Wenn Sie monatlich nur eine kleine Summe zur Seite legen, können Sie trotzdem von hohen Gewinnraten profitieren und sich schon heute auf eine Steuerersparnis freuen. Denn: Einzahlungen in die dritte Säule können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Mit einer Budgetplanung können Sie ermitteln, wie viel Geld Ihnen monatlich zum Sparen zur Verfügung steht.

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Nach dem Studium: Teilzeitarbeit und private Vorsorge?

Einige Studenten haben den Wunsch, nach dem Studium erst einmal Teilzeit zu arbeiten. Die Gründe sind vielfältig: Familienplanung, mehr Zeit für Hobbys oder ein sanfter Einstieg in den Berufsalltag.  

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Hinsichtlich der privaten Vorsorge empfehlen wir auch für Berufseinsteiger in Teilzeitjobs: Zahlen Sie regelmässig in die dritte Säule ein – auch wenn es sich nur um kleine Beträge handelt.

Bildquelle: iStock, bernardbodo

 
 

Mit drei Säulen für die Zukunft vorsorgen

Die drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems bauen über Jahre und Jahrzehnte Ihre Vorsorge auf – für das Alter, für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit und den Todesfall. Wir unterstützen Sie dabei, damit Sie in eine selbstbestimmte Zukunft blicken können.

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