Eine Safari in Afrika, Tauchferien in Asien oder ein Städtetrip nach NYC? Ob Sie um den halben Globus fliegen oder ein spontanes Wochenende in der Nähe verbringen – Reisen bringen Erlebnisse, die bleiben. Damit die Freude nicht durch unschöne Überraschungen getrübt wird, sollten Sie gut abgesichert sein. Wir zeigen Ihnen, welche Versicherungen beim Reisen empfehlenswert sind.
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Sie brechen sich Ihr Handgelenk kurz vor der dreiwöchigen Reise nach Australien und müssen diese stornieren? Insbesondere bei kostspieligen Reisen ist eine Reiserücktrittsversicherung sehr empfehlenswert, denn sie kann Sie vor hohen Geldeinbussen schützen. Prüfen Sie unbedingt die Bedingungen in der Versicherungspolice. Manchmal sind nur bestimmte Fälle wie Todesfall oder unvorhergesehene Krankheit versichert. Achten Sie darauf, dass Ihre speziellen Bedürfnisse und Anforderungen erfüllt werden.
Tipp: Einige Kreditkarten beinhalten bereits eine Reiseversicherung – vorausgesetzt, die Reise wurde mit derselben Karte bezahlt. Es lohnt sich also, vorab einen Blick in die eigenen Kreditkartenleistungen zu werfen.
Wenn Sie eine bereits angetretene Reise unvorhergesehen abbrechen müssen, kann eine Reiseabbruchversicherung sinnvoll sein. Insbesondere bei teureren Reisen oder problematischen Reisezielen erhalten Sie mit einer Reiseabbruchversicherung zusätzlichen Schutz. Achten Sie darauf, vor Versicherungsabschluss den Deckungsumfang und die Ausschlüsse genau zu prüfen.
Reiserechtsschutzversicherung
Sie buchen ein Hotel, in dem die Zimmer unbewohnbar sind und Sie einen Konflikt mit dem Hotelmanagement haben? Mit einer Reiserechtsschutzversicherung können Sie eine Preisminderung durchsetzen.
Wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie prüfen, ob diese auch Rechtsfälle im Ausland abdeckt. Eine Reiserechtsschutzversicherung, welche auch im Ausland gilt, bietet Ihnen in schwierigen Situationen rechtliche Unterstützung, inklusive telefonischer Beratung im Schadensfall.
Kreditkarten-Benefits
Einige Kreditkartenunternehmen bieten einen Reiseschutz an, der Ihnen den Abschluss einer separaten Reiseversicherung ersparen kann. Achten Sie unbedingt auf die Bedingungen. In vielen Fällen gilt der Schutz nur dann, wenn ein bestimmter Mindestanteil der Reisekosten mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Lesen Sie die Vertragsbedingungen genau durch, um sicherzustellen, dass Ihre Reisebedürfnisse abgedeckt sind.
Reisegepäckversicherung und Hausratversicherung
Eine eigenständige Reisegepäckversicherung ist nicht immer notwendig, da sie oft teuer ist und nur bis zu einer bestimmten Summe aufkommt. Stattdessen kann es sinnvoller sein, die Hausratversicherung um die Zusatzdeckung «Einfacher Diebstahl auswärts» zu erweitern. Wichtig zu wissen: Diese Zusatzdeckung greift nur bei nachweisbarem Diebstahl, zum Beispiel wenn eine polizeiliche Anzeige vorliegt – nicht aber bei einfachem Gepäckverlust.
Bei Schäden oder Verlusten, die durch Fluggesellschaften verursacht werden, haftet in der Regel die Airline selbst. Die Höhe der Entschädigung variiert, liegt in der Schweiz aber meist bei rund CHF 1550 (Quelle: admin.ch).
Informieren Sie sich frühzeitig über den genauen Leistungsumfang Ihrer Hausratversicherung – so stellen Sie sicher, dass Ihr Gepäck auch unterwegs optimal geschützt ist.
Tipp: Prüfen Sie insbesondere bei wertvollen Gegenständen wie Schmuck, Elektronik oder Laptops, ob und in welchem Umfang diese in Ihrer Police mitversichert sind.
Fahrzeug-Assistance
Ein platter Reifen auf der Autobahn oder eine eingeschlagene Fensterscheibe? Eine Fahrzeug-Assistance ist sinnvoll, wenn Sie mit dem eigenen Auto unterwegs sind. Sie übernimmt im Falle einer Panne oder eines Unfalls im Ausland die Kosten für Pannenhilfe, Reparaturen oder einen Ersatzwagen – damit Sie Ihre Reise möglichst stressfrei fortsetzen können.
Wichtig: Achten Sie genau auf den Deckungsumfang Ihrer Police. Ist nur die Schweiz abgedeckt, greift der Schutz im Ausland nicht. Je nach Reiseziel lohnt es sich, die Assistance-Leistungen auf Europa oder weltweit zu erweitern.
Tipp: Viele Autohersteller – etwa Mercedes – bieten bei Neuwagenkauf eine kostenlose Assistance-Leistung im Rahmen von Garantie- oder Servicepaketen. Diese ist jedoch meist zeitlich begrenzt (z. B. drei bis fünf Jahre) oder an den regelmässigen Service beim offiziellen Händler gebunden. Danach kann eine separate Absicherung notwendig sein. Auch Mobilitätsclubs wie TCS oder ACS bieten europaweite Pannenhilfe und Assistance an – oft zu günstigeren Konditionen als Einzelversicherungen. Ein Vergleich lohnt sich.
Automiete
Ein Unfall mit dem Mietauto kann teuer werden – vor allem im Ausland. Deshalb empfiehlt sich beim Mieten eines Fahrzeugs unbedingt eine Mietauto-Haftpflichtversicherung mit einer ausreichend hohen Deckungssumme (mindestens CHF 1 000 000) sowie eine Vollkaskoversicherung mit tiefem oder idealerweise keinem Selbstbehalt.
Wichtig zu wissen: Die Versicherung Ihres privaten Fahrzeugs zu Hause deckt Schäden an Mietwagen nicht ab. Wenn mehrere Personen das Fahrzeug fahren, muss jeder zusätzliche Fahrer explizit in den Vertrag aufgenommen und mitversichert werden.
Tipp: Viele Mietwagenanbieter verkaufen vor Ort teure Zusatzversicherungen. Es lohnt sich, den Versicherungsschutz im Voraus zu organisieren – beispielsweise über Schweizer Anbieter oder über Ihre Kreditkarte, die oft bereits eine entsprechende Deckung beinhaltet.
Auslandskrankenversicherung
Eine Reise ins Ausland ist ein Abenteuer. Doch was, wenn plötzlich ein Unfall passiert oder Sie krank werden? Ohne passenden Versicherungsschutz kann das schnell teuer werden. Je nach Reiseziel bestehen dabei grosse Unterschiede: Innerhalb der EU-/EFTA-Staaten wie Italien, Spanien, Island oder Norwegen sind die Kosten für medizinische Notfallbehandlungen in der Regel gedeckt. In Ländern mit hohen Gesundheitskosten – etwa den USA, Australien, Japan oder Kanada – reicht die Deckung der Grundversicherung jedoch häufig nicht aus.
Leistungen der Grundversicherung:
- Notfallbehandlungen im Ausland sind durch die Grundversicherung gedeckt – dazu zählen Unfälle oder akute gesundheitliche Beschwerden, die eine Behandlung in öffentlichen Spitälern oder Arztpraxen notwendig machen. Wichtig zu wissen: Selbstbehalt und Franchise gelten auch im Ausland.
- Die Grundversicherung übernimmt höchstens das Doppelte der Kosten, die in Ihrem Wohnkanton für die gleiche Behandlung anfallen würden.
- Krankentransporte und Rücktransporte aus dem Ausland werden von der Grundversicherung nicht übernommen – selbst dann nicht, wenn sie medizinisch sinnvoll wären.
Gerade bei Reisen in Länder mit hohen Gesundheitskosten ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sehr zu empfehlen. Dazu zählen nicht nur die USA, Australien, Kanada, Neuseeland und Japan – auch in Afrika und Lateinamerika ist mit höheren Behandlungskosten zu rechnen. Oft zieht man gerade in diesen Ländern die bessere Versorgung in einem Privatspital vor, da die öffentlichen Spitäler nicht dem Schweizer Standard entsprechen. Überlegen Sie sich zudem bewusst, wie wichtig Ihnen die Möglichkeit eines medizinisch begleiteten Rücktransports in die Schweiz ist. Eine Gönnerschaft bei der Rega ist hier eine sinnvolle Ergänzung.
Tipp: Viele Krankenversicherer – darunter auch Sanitas – bieten Zusatzversicherungen mit verbessertem Auslandsschutz an, inklusive Rücktransporten und freier Spitalwahl weltweit. Ein Vergleich lohnt sich – besonders, wenn Sie regelmässig oder länger reisen.
Gönnerschaft bei der Rega
Die Rega bietet Reisenden eine Möglichkeit, sich zusätzlich abzusichern. Bei einem Unfall oder einer schweren Erkrankung im Ausland steht die Rega mit Rat und Tat zur Seite. Im Ernstfall bietet die Rega:
- Beratung und Koordination vor Ort
- Dolmetscherdienste zur Verständigung mit medizinischem Personal
- Die Organisation eines Rücktransports in die Schweiz – wenn medizinisch notwendig
Hinweis: Der Rücktransport erfolgt nicht automatisch. Die Rega beurteilt die medizinische Notwendigkeit selbst und entscheidet im Einzelfall, ob und wann eine Rückführung erfolgt.
Falls Ihre Versicherung die Rücktransportkosten nicht oder nur teilweise übernimmt, verzichtet die Rega in der Regel auf die Kosten, wenn Sie Gönnerin oder Gönner sind. Das kann im Ernstfall einen grossen Unterschied machen.
Wichtig zu wissen: Die Gönnerschaft bei der Rega ist keine Versicherung im rechtlichen Sinn, sondern eine freiwillige Unterstützungsform. Die Leistungen beruhen auf Kulanz – in der Praxis jedoch mit grosser Verlässlichkeit.
Ist Ihre Reise bereits geplant?
Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten professionell beraten, welche Versicherungen Sie vor Reiseantritt abschliessen sollten.