Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, irgendwann pflegebedürftig zu werden. Die Pflegerentenversicherung von Swiss Life bietet Ihnen für diesen Fall nebst finanzieller Sicherheit auch wertvolle Unterstützung.

  • Vitality.svg

    Bis jetzt wurde jede Generation sieben Jahre älter als die vorherige.

  • Mann-Frau-Familie.svg

    Von den Pflegebedürftigen im Alter 65+ werden 57% in einer Alters- und Pflegeeinrichtung gepflegt.

  • Sparen.svg

    Ein Jahr Alters- oder Pflegeheim kostet in der Schweiz im Durchschnitt CHF 107 000.

Kurz erklärt

Wenn Sie auf Pflege angewiesen sind, zahlt Ihnen Swiss Life ProtectCare eine Rente aus – Ihr Leben lang. Die Rente erhalten Sie auch bei Demenz und wenn Sie nicht vollständig pflegebedürftig sind.

Die integrierten Leistungen von Care Assistance beinhalten umfassende Dienstleistungen rund um den Pflegefall. Wertvolle Informationen erhalten Sie sofort ab Versicherungsbeginn. Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, vermitteln wir Ihnen zudem spezielle Hilfsmittel sowie Serviceleistungen wie zum Beispiel eine Hausnotrufanlage oder Fahrdienste, um Sie bei einem möglichst selbstbestimmten Leben zu unterstützen.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Einzigartige Kombination aus Rente und Assistanceleistungen
  • Wirkungsvoller Schutz Ihres Vermögens
  • Gewährleistet Ihnen finanzielle Unabhängigkeit sowie Selbstbestimmung und sichert den gewünschten Lebensstandard im Pflegefall
  • Rentenzahlung auch bei Demenz und bei teilweiser Pflegebedürftigkeit
  • Rentenzahlung unabhängig davon,   
    • ob Sie zuhause oder in einem Pflegeheim gepflegt werden
    • ob Sie von Fachkräften oder von Ihren Angehörigen gepflegt werden
    • ob Sie in der Schweiz oder im Ausland gepflegt werden

Beratungstermin vereinbaren?

In einem persönlichen Gespräch finden wir die Lösungen für all Ihre Bedürfnisse. Statt in der Generalagentur oder bei Ihnen zu Hause, beraten wir Sie gerne auch per Video.

Mehr zum Produkt

Die Höhe der Rente ist vom Ausmass der Pflegebedürftigkeit abhängig. Diese wird anhand von sechs Alltagsverrichtungen beurteilt, zu denen Mobilität und Körperhygiene zählen.

  • Hilfsbedarf bei drei Alltagsverrichtungen: Rente 50%
  • Hilfsbedarf bei vier Alltagsverrichtungen: Rente 75%
  • Hilfsbedarf bei mindestens fünf Alltagsverrichtungen: Rente 100%

Bei Demenz werden andere Kriterien angewendet und es wird immer eine volle Rente ausbezahlt.

Mit Care Assistance stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner telefonisch zur Verfügung. Diese beraten Sie zu allen Themen und Fragen der Pflege, ausserdem vermitteln und organisieren sie Ihnen im Pflegefall Leistungen, wie zum Beispiel:

  • spezielle Hilfsmittel sowie deren Bereitstellung und Einrichtung
  • Medikamentenlieferungen
  • Fahrdienste zu Arztterminen, ärztlich angeordneten Therapien und Behördenterminen
  • Spitex und Haushaltshilfen
  • Einkaufs- und Mahlzeitenservice
  • Betreuung von Hunden und Katzen
  • Übermittlung von Adressen sowie Informationen über Dienstleistungen, wie zum Beispiel von Pflegeheimen, Pflegediensten, Psychologen und Therapeuten

Sechs Monate nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit beginnt die Rentenzahlung.

Die Dauer der Karenzzeit hängt von der Ursache der Pflegebedürftigkeit ab:

  • Unfall und Krankheit: keine Karenzzeit
  • Demenz: drei Jahre ab Versicherungsbeginn

Wenn die Pflegebedürftigkeit innerhalb der Karenzzeit beginnt oder die Ursache innerhalb der Karenzzeit liegt, werden keine Leistungen erbracht. Die Prämien werden zurückerstattet.