Swiss Life Calmo ist eine Lebensrente der freien Vorsorge. Garantierte regelmässige Rentenzahlungen schaffen selbstbestimmt planbaren finanziellen Spielraum bis an Ihr Lebensende.
Kurz erklärt
Swiss Life Calmo ist für Sie die richtige Wahl, wenn Sie Ihre Pensionierung selbst mit einem regelmässigen Einkommen finanziell absichern möchten. Dabei schaffen Sie Sicherheit für sich – und auf Wunsch auch für Ihren Partner. Die Finanzierung der Lebensrente erfolgt über eine einmalige Prämie.
Ihre Vorteile im Überblick
- Garantiertes Einkommen: Swiss Life garantiert Ihnen vertraglich lebenslang die Höhe der Rentenzahlungen.
- Frühpensionierung: Sie können die Höhe und den Zeitpunkt der Rentenzahlung selbstbestimmt individuell festlegen. So lässt sich etwa die Lücke bei einer Frühpensionierung bedarfsgerecht schliessen. Wählen Sie dazu vor der Pensionierung eine höhere Rente und dann eine niedrigere, sobald die AHV-Rente einsetzt.
- Anpassung Vorsorgeschutz: Auch Ihr Partner kann mitabgesichert werden. Dann fliesst die Rente auch nach dem Tod der ersten versicherten Person weiterhin. Über die Höhe dieser Rente entscheiden Sie selbst – ganz, wie es Ihre individuelle Vorsorgesituation erfordert.
- Finanzieller Schutz: Dank der vertraglich abgesicherten Rückgewährssumme verbleibt im Todesfall ein Restkapital für Ihre Familie oder andere von Ihnen begünstigte Personen.
Mehr über Swiss Life Calmo Einmalprämie erfahren
Sie möchten mehr über Swiss Life Calmo Einmalprämie – Säule 3b erfahren oder haben Fragen? Wir informieren Sie gerne – persönlich und unverbindlich.
Mehr zum Produkt
Sie haben die Wahl zwischen einer sofort oder später beginnenden Rentenzahlung. Bei einer Lebensrente mit einer später einsetzenden Rentenzahlung können Sie die Dauer bis zum Rentenbeginn flexibel bestimmen.
Sie erhalten die Rentenzahlung bis an Ihr Lebensende.
Swiss Life garantiert Ihnen eine Rentenzahlung bis an Ihr Lebensende. Die Rentenzahlungen können sich durch allfällige nicht garantierte Überschüsse noch erhöhen. Die Höhe der zugewiesenen Überschüsse wird jährlich neu festgelegt und ist nicht garantiert. Der Betrag hängt vor allem vom jährlich erwirtschafteten Kapitalertrag sowie vom Risiko- und Kostenergebnis ab.
Sie können zwischen einer Rente mit oder ohne Rückgewähr wählen. Bei der Variante mit Rückgewähr wird bei Vertragsende infolge Todesfalls die noch vorhandene Rückgewährssumme ausbezahlt.
Bei Leistungen ohne Rückgewähr erfolgt bei Vertragsende infolge Todesfalls keine Restauszahlung. Renten ohne Rückgewähr sind höher als solche mit Rückgewähr.
- Stempelsteuer: 2,5% der Einmalprämie bei Rente mit Rückgewähr
- Während der Aufschubzeit:
- Bei Lebensrenten ohne Rückgewähr: keine Vermögenssteuer
- Bei Lebensrenten mit Rückgewähr: In den Kantonen unterliegt der Rückkaufswert der Versicherung der Vermögenssteuer. (Der Rückkaufswert entspricht dem Betrag, den wir Ihnen bei einem vorzeitigen Rückkauf Ihres Versicherungsvertrags ausbezahlen.)
- Rentenbezugsphase: Rentenzahlungen sind zusammen mit dem übrigen Einkommen zu 40% als Einkommen steuerbar. Der Rückkaufswert der Versicherung unterliegt der Vermögenssteuer.
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Garantiertes regelmässiges Zusatzeinkommen – ein Leben lang
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