Die Risikoversicherung Swiss Life Protection bewahrt Sie, Ihre Familie und Geschäftspartner vor finanziellen Folgen bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls, bei Pflegebedürftigkeit oder Tod – abgestimmt auf Ihre Lebenslage.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung kurz erklärt
Doppelt geschützt: Mit Swiss Life Protection können Sie die Erwerbsunfähigkeits- mit der Todesfallversicherung in einem Vertrag kombinieren – selbstbestimmt und ganz nach Ihrem Bedarf.
Mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlen wir Ihnen nach der von Ihnen gewählten Wartefrist eine Rente aus, falls Sie durch Unfall oder Krankheit erwerbsunfähig werden. Diese Rente erhalten Sie, bis der Vertrag abläuft oder Sie wieder arbeiten können. Die Höhe der Zahlungen hängt vom Grad der Erwerbsunfähigkeit und von der versicherten Leistung ab.
Im Todesfall zahlt Swiss Life Ihren Begünstigten die versicherte Leistung aus. Dabei bestimmen Sie, ob die Höhe des Todesfallkapitals gleichbleibend oder fallend sein soll.
Ihre Vorteile mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung von Swiss Life
- 100% Leistung: Schon ab einer Erwerbsunfähigkeit von 66⅔% erhalten Sie 100% der vertraglichen Rentenleistungen.
- Sofort verfügbar: Bei Ihrem Ableben erhalten die Begünstigten das gesamte Todesfallkapital ausbezahlt – unabhängig vom Erbrecht.
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In einem persönlichen Gespräch finden wir die Lösungen für all Ihre Bedürfnisse. Statt in der Generalagentur oder bei Ihnen zu Hause, beraten wir Sie gerne auch per Video.
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Ja. Während der Vertragsdauer können Sie von der Säule 3a in die Säule 3b umsteigen – und umgekehrt.
Hinweise:
- Bei einem Wechsel löst ein neuer Versicherungsvertrag den bestehenden ab.
- Sie können nur dann von der Säule 3b in die Säule 3a wechseln, wenn der Vertrag der Säule 3b die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Säule 3a erfüllt.
- Während der Vertragsdauer zahlen Sie keine Vermögenssteuer.
- Rentenzahlungen sind zu 100% zusammen mit dem übrigen Einkommen steuerbar.
- Die Prämien der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) können Sie bis zum gesetzlichen Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.
- Während der Vertragsdauer zahlen Sie keine Vermögenssteuer.
- Im Todesfall wird die Kapitalleistung zu einem verringerten Tarif besteuert – getrennt vom übrigen Einkommen. Die Hinterbliebenen-Zeitrenten werden zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert.
- Die Prämien können Sie in der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) bis zum gesetzlichen Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.
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