Sie bestimmen Höhe und Zeitpunkt Ihrer Einzahlungen in die Säule 3a – und auch, wie viel davon auf ein Konto und in Wertschriften fliesst. Mit der optionalen Risikoabsicherung können Sie sich zusätzlich für mehr Sicherheit entscheiden.
Vorsorge Säule 3a kurz erklärt
Mit Swiss Life 3a Start sorgen Sie flexibel und selbstbestimmt für die Zukunft vor: Sie können Ihre Anlage in Wertschriften und auf einem Konto frei kombinieren. So verbinden Sie die Sicherheit eines Zinskontos mit den höheren Ertragschancen von Wertschriften. Dabei sind Sie bei den Einzahlungen maximal flexibel. Und je nach Bedarf ergänzen Sie Ihre Vorsorge mit der Sparzielabsicherung einer Versicherung.
Ihre Vorteile mit einer Säule 3a
- Steuern sparen: Sie können Ihre eingezahlten Beiträge vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei der Auszahlung wird das angesparte Vermögen mit einem verringerten Satz besteuert.
- Flexible Einzahlungen: Es gibt keine fixen Einzahlungen – Sie bestimmen selbst, wann Sie wie viel einzahlen möchten.
- Flexible Aufteilung: Sie bestimmen, welcher Anteil Ihrer Einzahlungen in Wertschriften investiert und welcher Anteil auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Diese Aufteilung können Sie jederzeit ändern.
- Flexible Absicherung der Sparziele: Je nach Bedarf können Sie die Sparzielabsicherung flexibel ein- oder ausschliessen, erhöhen oder verringern.
- Attraktive Nettorendite: Das Vorsorgedepot von Swiss Life 3a Start nutzt Anlagegruppen der Anlagestiftung Swiss Life. Diese sind sonst ausschliesslich institutionellen Anlegern vorbehalten und ermöglichen eine im Vergleich besonders vielversprechende Nettorendite.
- Zuverlässige Verzinsung: Es gilt aktuell ein Zinssatz von 0,25%.
Downloads
- Produktbroschüre Swiss Life 3a Start
- Gebührenordnung
- Reglement Vorsorgestiftung
- Neue Anlageinstruktion / Umschichtung
- Änderung Begünstigtenordnung
- Antrag Wohneigentumsförderung mit dem Vorsorgekonto 3a
- Auftrag zur Überweisung Vorsorgeguthaben
- Auszahlungsantrag
- BVG-Mix 15
- BVG-Mix 25
- BVG-Mix 35
- BVG-Mix 45
- BVG-Mix 75
- BVG-Mix Index 15
- BVG-Mix Index 25
- BVG-Mix Index 35
- BVG-Mix Index 45
- BVG-Mix Index 75
Wünschen Sie eine Beratung?
Wir beraten Sie ganzheitlich und abgestimmt auf Ihre Ziele an einem Ort Ihrer Wahl.
Mehr zur Vorsorge mit der Säule 3a
- freie Aufteilung der Einzahlungen zwischen Konto und Wertschriften
- Einzahlungen möglich bis zum jährlichen Maximalbetrag in der Säule 3a, Investition in attraktive Wertschriftenlösungen mit tiefen Gebühren
-
Absicherung des Sparziels im Fall von Erwerbsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit
-
flexibles Ein- oder Ausschliessen der Absicherung möglich
- Höhe der Absicherung flexibel wähl- und änderbar
Ja, die Rente ist wie eine normale Erwerbsunfähigkeitsrente einkommenssteuerpflichtig.
Ja, es können mehrere Swiss Life-3a-Start-Konti pro Person eröffnet werden.
Folgende Strategien stehen Ihnen mit Swiss Life 3a Start zur Verfügung:
BVG-Mix 15: Der strategische Aktienanteil beträgt 15%, maximal werden 20% in Aktien investiert.
BVG-Mix 25: Der strategische Aktienanteil beträgt 25%, maximal werden 35% in Aktien investiert.
BVG-Mix 35: Der strategische Aktienanteil beträgt 35%, maximal werden 45% in Aktien investiert.
BVG-Mix 45: Der strategische Aktienanteil beträgt 45%, maximal werden 50% in Aktien investiert.
BVG-Mix 75: Der strategische Aktienanteil beträgt 75%, maximal werden 85% in Aktien investiert.
BVG-Mix Index 15: Der strategische Aktienanteil beträgt 15%, maximal werden 20% in Aktien investiert.
BVG-Mix Index 25: Der strategische Aktienanteil beträgt 25%, maximal werden 35% in Aktien investiert.
BVG-Mix Index 35: Der strategische Aktienanteil beträgt 35%, maximal werden 45% in Aktien investiert.
BVG-Mix Index 45: Der strategische Aktienanteil beträgt 45%, maximal werden 50% in Aktien investiert.
BVG-Mix Index 75: Der strategische Aktienanteil beträgt 75%, maximal werden 85% in Aktien investiert.
Sie möchten wissen, welche Anlagestrategie zu Ihrer Risikofähigkeit und -bereitschaft passt? Erstellen Sie gemeinsam mit einem unserer Berater ein Anleger-/Risikoprofil!
Ja, unter bestimmten Bedingungen ist das vorzeitige Auszahlen Ihres Vorsorgeguthabens möglich:
-
Vorbezug (oder Verpfändung) im Rahmen der Wohneigentums-förderung (WEF)
-
endgültiges Verlassen der Schweiz (Auswanderung), mit Einschränkung in Bezug auf EU-/EFTA-Staaten
-
frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters
-
Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
-
Wechsel von einer bisherigen selbstständigen Erwerbstätigkeit in eine neue andersartige Erwerbstätigkeit
- Bezug einer vollen Invalidenrente der IV
Produktvergleich
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Chancenreich sparen mit Garantie
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Fondsgebundenes Anlegen mit Renditechance und Risikoschutz